Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
14.05.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.04.2012
Vorlagen-Nr.: 28/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.05.2012
23.05.2012
12.06.2012
26.06.2012
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung
des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der
Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH
I. Sach- und Rechtslage:
Der o. a. Bebauungsplan hat mit Datum vom 16.06.1990 Rechtskraft erlangt und weist das
Betriebsgelände der Firma Niederauer Mühle als Industriegebiet (GI) aus. Aufgrund der Lage des
Gebietes handelt es sich um eine klassische Gemengelage.
Aufgrund der schriftlichen Festsetzungen sind in dem Industriegebiet alle Betriebsarten der
Abstandsliste zum seinerzeit maßgebenden Abstandserlass vom 09.07.1982 unzulässig mit
Ausnahme der Abstandsklasse VI Ziffer 116 (Papierfabriken), wenn diese die zulässigen und im
Bebauungsplan ausgewiesenen Lärmemissionen (Zaunwerte) nicht überschreiten.
Der Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für alle bisher erteilten
Baugenehmigungen
bzw.
Genehmigungen
nach
den
Bestimmungen
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Diskussionen der letzten Jahre insbesondere zum Thema Lärm- und Geruchsbelästigungen
sind hinreichend bekannt und bedürfen keiner gesonderten Kommentierung.
Die Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. hat inzwischen drei Schriftsätze/Anträge
eingereicht mit dem Begehren, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und zeitgleich eine
Veränderungssperre zu erlassen mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen
durch die Niederauer Mühle.
Als Anlage sind die Schriftsätze wie folgt beigefügt:
1.
Bürgerantrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 vom 29.11.2011 - Anlage 1,
2.
Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH
Sicherstellung möglicher Änderungen des Bebauungsplanes Nr. E 19 vom 06.02.2012,
- Anlage 2 -,
3.
Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH
Sicherstellung möglicher Änderungen des Bebauungsplanes Nr. E 19 - Ergänzung-, vom
11.04.2012 - Anlage 3 -.
Hierzu nunmehr folgende Ausführungen:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB haben die Gemeinden das Recht, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; dies trifft
selbstverständlich auch auf Änderungen und Ergänzungen zu. Ein Anspruch auf Aufstellung oder
Änderung besteht nicht.
Gemäß § 14 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde auch berechtigt, zur Sicherung der Planung für den
künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu erlassen; Grundvoraussetzung hierfür ist
jedoch, dass zuvor ein Beschluss zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes gefasst
wird. Darüber muss sich aus dem Aufstellungsbeschluss eindeutig ergeben, welche Ziele und
Zwecke mit der Aufstellung bzw. Änderung des Planes verfolgt werden.
Die Kosten der Bauleitplanung trägt in der Regel die Gemeinde. Gemäß § 11 BauGB können die
Kosten der Bauleitplanung durch städtebaulichen Vertrag einem Dritten auferlegt werden, wenn
mit dem Bebauungsplan zum Beispiel Ziele verfolgt werden, die Investitionen ermöglichen und der
jeweilige Antragsteller hiervon nur alleine profitiert (Beispiel aus jüngster Zeit: Bebauungsplan F
14, Ortsteil Stockheim, (Firma Strabag), und Bebauungsplan F 13, Ortsteil Stockheim,
(Gartenbaubetrieb Schaar).
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 19 hat seinerzeit die antragstellende
Firma Gebrüder Hoesch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages komplett übernommen.
Im vorliegenden Fall liegt kein Antrag eines Investors vor, sodass die Planungskosten von der
Gemeinde zu tragen wären. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der zahlreich
erforderlichen Gutachten würden sich die Kosten der Planänderung mit Sicherheit auf rund
100.000,00 € belaufen.
Nachstehend nunmehr eine Stellungnahme zu den Schriftsätzen der Bürgerinitiative, wobei ich
mich hierbei auf die Ausführungen im Schreiben vom 11.04.2012 beschränke, da dieses
Schreiben die Inhalte der Schriftsätze vom 29.11.2012 und 06.02.2012 konkretisiert bzw. ergänzt.
Auf Seite 3 des Schriftsatzes wird der Vorschlag unterbreitet, eine Satzung über die
Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Nr. E 19 und die Anordnung einer Veränderungssperre
zu erlassen. Hierzu ist festzustellen, dass das BauGB einen derartigen Satzungstyp nicht kennt
und somit keine Rechtsgrundlage bestehen würde. Gleichwohl können die einzelnen aufgeführten
Satzungspunkte umgesetzt werden, jedoch nur im Rahmen der Änderung oder gegebenenfalls
Neuaufstellung des Bebauungsplanes. Ich werde aus diesem Grunde auch im Folgenden auf die
einzelnen Vorschläge selbstverständlich eingehen, und zwar entsprechend den Ausführungen im
Schriftsatz der Bürgerinitiative auf den Seiten 5 und 6.
Ziffer A)
Festschreibung des Bebauungsplanes
Die Grenzen des bisher ausgewiesenen GI-Gebietes stehen eindeutig fest. Eine Ausweitung wäre
nur durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit neuen Plangebietsgrenzen möglich.
Hierüber entscheidet ausschließlich der Rat der Gemeinde Kreuzau. Hinter dieser Formulierung
steckt die Befürchtung, dass das im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte
Betriebsgelände der Firma Valder am Üdinger Weg zukünftig mit einem Bebauungsplan überdeckt
und als Industriegebiet ausgewiesen würde. Hierzu liegen keinerlei konkrete Anträge vor. Die
Verwaltung würde auch zu keinem Zeitpunkt hierzu einen positiven Beschlussvorschlag
unterbreiten. Hierzu einen „Vorsorgebeschluss“ zu fassen, halte ich nicht für erforderlich. Ein
derartiger Beschluss müsste im Übrigen nach jeder Kommunalwahl neu gefasst werden.
Ziffer B)
Nutzungsregelungen im Gebiet des vorhandenen Bebauungsplanes im Interesse
des Immissionsschutzes
Zu 1. Der bestehende Bebauungsplan lässt derartige Anlagen nicht zu; es besteht also kein
Handlungsbedarf.
Zu 2. Die hier erwähnten Großfeuerungsanlagen sind auch nach dem bestehenden
Bebauungsplan durch andere Betreiber als den Betreiber der Papiermaschine nicht
-2-
zulässig. Dies bedeutet, dass die Firma Niederauer Mühle zum Betrieb ihrer
Papiermaschinen durchaus eine derartige Anlage betreiben kann. Zu dieser Problematik
werde ich im weiteren Verlauf der Sitzungsvorlage noch gesondert Stellung nehmen.
Zu 3. Aus meiner Sicht lässt der bestehende Bebauungsplan derartige Anlagen nicht zu.
Ergänzende Ausführungen hierzu folgen noch.
Zu 4. Die bestehende Anlage hat eine Wärmeleistung von 45,5 MW und hat Bestandsschutz.
Der hier geforderte Mindestabstand von 300 m wird derzeit nicht eingehalten. Ich sehe
auch keine rechtliche Möglichkeit, die Firma aufzufordern, die bestehende Anlage auf dem
Betriebsgelände zu versetzen.
Zu 5. Auch diese Forderung ist aufgrund des bestehenden Bestandsschutzes nicht zu erfüllen.
Zu 6. Die hier aufgeführten Immissionswerte müssen auch nach dem heutigen Bebauungsplan
eingehalten werden.
Zu 7. Der bestehende Bebauungsplan weist bereits heute eine GRZ von 0,8 und eine
Baumassenzahl von 9,0 aus. Die festgesetzten Firsthöhen schwanken zwischen 10 m und
28 m.
Zu 8. Die hier angegebenen Geruchsimmissionswerte der GIRL sind bereits heute maßgebend
und verbindlich.
Zu 9. Eine derartige Festsetzung kann weder in einem Bebauungsplan noch in einer Satzung
getroffen werden.
Ziffer C)
Sicherung dieser Planziele
Sofern eine Bebauungsplanänderung durchgeführt würde, wäre es zulässig, zeitgleich eine
Veränderungssperre zu erlassen.
Wie eingangs bereits erwähnt, wäre die Änderung des Bebauungsplanes für die Gemeinde
Kreuzau mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Unabhängig davon stellt sich die Frage,
welche konkreten Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand eintreten würden bzw.
welche Maßnahmen in Zukunft verhindert werden könnten. Ich darf hier nochmal
zusammenfassen:
-
Innerhalb des GI-Gebietes sind nur Papierfabriken zulässig.
Gemäß Bebauungsplan sind die Grenzwerte nach TA Lärm verbindlich,
Die Geruchsimmissionswerte der GIRL sind auch heute schon verbindlich.
Gemäß der Forderung B Ziffer 2 könnte die bisher genehmigte Feuerungswärmeleistung von 45,5
MW nicht auf über 50 MW erhöht werden; nach dem bestehenden Bebauungsplan wäre es
planungsrechtlich möglich, sofern die Grenzwerte der TA Lärm und der GIRL eingehalten werden.
Die Firma hat inzwischen festgestellt, dass die genehmigte Wärmeleistung von 45,5 MW trotz
eigener Annahmen nicht ausreicht, um beide Papiermaschinen zeitgleich zu betreiben. Ein
entsprechender Antrag auf Erhöhung der Wärmeleistung auf über 50 MW ist in Vorbereitung.
Dieser Antrag beinhaltet nach meiner Kenntnis nicht die Errichtung einer neuen Anlage, sondern
es soll lediglich beantragt werden, die bestehenden drei Brennkessel (Braunkohle/Gas/Gas)
gemeinsam betreiben zu dürfen. Der bestehende Genehmigungsbescheid vom 18.03.2011 lässt
dies nicht zu. Das zu erwartende Antragsverfahren muss zwingend mit Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung habe ich aber erhebliche Bedenken, über einen
Bebauungsplan dies zu verhindern, zumal mit Genehmigungsbescheid vom 05.09.2006
ursprünglich 72,8 MW genehmigt waren. Außerdem muss die Firma in der Lage sein, die
genehmigte Produktionsmenge auch produzieren zu können.
-3-
Wie bereits eingangs erwähnt, ist ein Bebauungsplanänderungsverfahren mit nicht unerheblichen
Kosten verbunden. Verständliches Ziel der Bürgerinitiative ist es, steigende Umweltbelastungen zu
vermeiden. Nach intensiven Überlegungen bin ich aus Sicht der Verwaltung zu dem Ergebnis
gekommen, dass dies auch ohne Änderung des Bebauungsplanes möglich ist, und zwar durch
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages auf der Grundlage des § 11 BauGB. In einem solchen
Vertrag müsste sich die Firma Niederauer Mühle zu folgenden Punkten verpflichten:
1.
Die Firma verpflichtet sich, keine zusätzliche dritte Papiermaschine im Plangebiet zu
errichten.
2
Die Firma verpflichtet sich, im bestehenden Heizkraftwerk unabhängig von der
Wärmeleistung auf eine Abfallverbrennung zu verzichten.
3.
Die Firma verpflichtet sich, auf eine Erhöhung der derzeit mit Bescheid vom 02.03.2012
festgeschriebenen Verarbeitungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton von 370
Tagestonnen zu verzichten.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen habe ich inzwischen Gespräche mit der Firma Niederauer
Mühle geführt. Mit Schreiben vom 20.04.2012 hat die Niederauer Mühle diesem Vorschlag
zugestimmt. Das Antwortschreiben ist als Anlage 4 beigefügt.
Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen von daher vor, auf die von der Bürgerinitiative
beantragte Bebauungsplanänderung einschließlich des Erlasses einer Veränderungssperre zu
verzichten und die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit
den o. a. Inhalten abzuschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine Kosten. Sofern ein
Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden soll, ist mit Kosten in Höhe von mindestens
100.000,00 €, verteilt auf die Jahre 2012/ 2013, zu rechnen. Entsprechende Haushaltsmittel
stehen derzeit nicht zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Der Antrag der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 unter gleichzeitigem Erlass einer
Veränderungssperre wird abgelehnt.
2.
Zur Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH wird
die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In diesem Vertrag
verpflichtet sich die Firma:
1.
keine zusätzliche dritte Papiermaschine im Plangebiet zu errichten,
2.
auf eine Abfallverbrennung im Heizkraftwerk unabhängig von der genehmigten
Wärmemenge zu verzichten,
-4-
3.
auf eine Erhöhung der derzeit gemäß Bescheid vom 02.03.2012 festgeschriebenen
Verarbeitungsmenge gebrauchten Getränkekartons von 370 Tagestonnen zu
verzichten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-5-