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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abwägungsliste) Beschlussvorlage (Abwägungsliste) Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

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Inhalt der Datei

Abwägungsliste WP7-943/2007 Anlage zur Vorlage WP7-943/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 1. ver. Änd. Schreiben von, vom Stellungnahme RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Schreiben vom 12.07.2007 Nach Prüfung der uns zugesandten Entfällt. Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren unserem Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden, sollten Leitungsumlegungen erforderlich werden bitten wir uns frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen. Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leistungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ........ .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und im Bereich der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 43/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung wird ein Verweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ aufgenommen. Die Bestandspläne (Gas, Wasser, Strom) sind als Anlage zum Bebauungsplan zu nehmen. Abwägungsliste WP7-943/2007 unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW-Richtlinie GW 125 „ Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. PLEdoc, Schreiben vom Wir danken Ihnen für Ihre Entfällt. 17.07.2007 Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der n.a. Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH, GasLINE, Gaswerk Philippsburg GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP. Erftverband, Schreiben vom 30.07.2007 Bezirksgerierung Arnsberg Anlage zur Vorlage WP7-943/2007 .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu Leitungen, Meßstellen und Anlagen des Entfällt. nehmen. Erftverbandes sind durch die vg. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Gegen den Bebauungsplan bestehen Die RWE Power AG wurde ebenfalls am .... die Mitteilung zur Kenntnis zu aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich Verfahren beteiligt. nehmen und der Anregung zu Abwägungsliste WP7-943/2007 Anlage zur Vorlage WP7-943/2007 weise jedoch daraufhin, dass das Ein Hinweis in den Bebauungsplan wird entsprechen. Planegebiet im Bereich aufgenommen. braunkohlebedingter , großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Deshalb wird gebeten, die entsprechenden Bergwerksgesellschaft , RWE Power AG, an dem weiteren Planverfahren zu beteiligen.