Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-935/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.08.2007
Betreff:
Öko-Konto der Stadt Bedburg
-Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg
hier: Ausgleichsflächenpool
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Aufwertung einer Teilfläche des
Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 51 Nrn. 95 und 58 in einer Größe von 5.297 m²
vorzunehmen und diese durch Baulast öffentlich rechtlich zu sichern. Insofern stimmt der
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem beigefügten Maßnahmenkonzept zur Anlage
eines Auewaldes zu.
Der Überhang in Höhe von 26.058 Punkten soll dem städtischen Öko-Konto zugeführt werden und
insbesondere - soweit erforderlich- zunächst als Ausgleich für den Eingriff im Bebauungsplan Nr.
4/Kaster (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Kaster, Mühlenerft, L 213 und K 36 )
dienen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die im städtischen Eigentum liegenden und derzeit noch als gewerbliche Bauflüchen im
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellten Bereiche- an der Otto-Hahn-Straße in einer
Größe von insgesamt 7.301 m² werden teilweise im Rahmen der 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg künftig als Grünfläche dargestellt (auf die Vorlage zum
vorangegangenen Tagesordnungspunkt, Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
wird verwiesen) .
Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche in einer Größe von 5.217 m². Diese Fläche steht für eine
bauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Sie soll künftig als gewerbliche Fläche an den
Industriepark Mühlenerft angegliedert werden.
Für die Nachnutzung bietet sich die Anlage eines Auewaldes aufgrund der besonderen örtlichen
Situation und der räumlichen Lage des Geländes an. Die sich hieraus ergebende ökologische
Aufwertung der Fläche kann im Rahmen der errechneten Öko-Punkte dem städtischen Öko-Konto
zugeschlagen werden und kann insbesondere als Ausgleich für den Eingriff in
Bebauungsplanverfahren genutzt werden.
Durch das Landschaftsbüro Büro Smeets und Damaschek, Erftstadt, wurde ein entsprechendes
Maßnahmenkonzept zur Anlage eines Auenwaldes auf der betreffenden Fläche entwickelt. Dieses
ist nebst Textteil in der Anlage beigefügt. Es ergibt sich ein Überhang in Höhe von 26.058 ÖkoPunkten.
Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches soll der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft
durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder
Maßnahmen zum Ausgleich erfolgen. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer
Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. An Stelle von Darstellungen und Festsetzungen können
auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich
auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden.
Sonstige geeignete Maßnahmen kann die öffentlichrechtliche Sicherung mittels Baulast sein.
Die Verwaltung schlägt vor, die noch zu vermessende Teilfläche Gemarkung Bedburg, Flur 51 , Nr.
95 in einer Größe von ca. 5.217 m² gem. beigefügtem Planentwurf durch Eintragung einer Baulast
mit dem Nutzungszweck als Ausgleichfläche zu sichern, aufzuwerten und dem städtischen ÖkoKonto zuzuführen.
Im sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4/Kaster ergibt sich ein Defizit,
welches nicht gänzlich innerhalb des Plangebiets oder aus Überhängen aus anderen Baugebieten
(Bebauungsplan „Im Spless“) gedeckt werden kann.
Ein Teil aus der vorstehenden Aufwertungsmaßnahme „Auewald Otto-Hahn-Straße / Lipper
Graben“ soll daher als Ausgleich für den Eingriff im Bebauungsplan Nr. 4/Kaster verwandt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.07.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------Koerdt
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister