Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Öko-Konto der Stadt Bedburg -Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg hier: Ausgleichsflächenpool)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Öko-Konto der Stadt Bedburg
-Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg
hier: Ausgleichsflächenpool) Beschlussvorlage (Öko-Konto der Stadt Bedburg
-Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg
hier: Ausgleichsflächenpool) Beschlussvorlage (Öko-Konto der Stadt Bedburg
-Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg
hier: Ausgleichsflächenpool)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-935/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Öko-Konto der Stadt Bedburg -Teilfläche an der Otto-Hahn-Straße in Bedburg hier: Ausgleichsflächenpool Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Aufwertung einer Teilfläche des Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 51 Nrn. 95 und 58 in einer Größe von 5.297 m² vorzunehmen und diese durch Baulast öffentlich rechtlich zu sichern. Insofern stimmt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem beigefügten Maßnahmenkonzept zur Anlage eines Auewaldes zu. Der Überhang in Höhe von 26.058 Punkten soll dem städtischen Öko-Konto zugeführt werden und insbesondere - soweit erforderlich- zunächst als Ausgleich für den Eingriff im Bebauungsplan Nr. 4/Kaster (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Kaster, Mühlenerft, L 213 und K 36 ) dienen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die im städtischen Eigentum liegenden und derzeit noch als gewerbliche Bauflüchen im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellten Bereiche- an der Otto-Hahn-Straße in einer Größe von insgesamt 7.301 m² werden teilweise im Rahmen der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg künftig als Grünfläche dargestellt (auf die Vorlage zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt, Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung wird verwiesen) . Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche in einer Größe von 5.217 m². Diese Fläche steht für eine bauliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Sie soll künftig als gewerbliche Fläche an den Industriepark Mühlenerft angegliedert werden. Für die Nachnutzung bietet sich die Anlage eines Auewaldes aufgrund der besonderen örtlichen Situation und der räumlichen Lage des Geländes an. Die sich hieraus ergebende ökologische Aufwertung der Fläche kann im Rahmen der errechneten Öko-Punkte dem städtischen Öko-Konto zugeschlagen werden und kann insbesondere als Ausgleich für den Eingriff in Bebauungsplanverfahren genutzt werden. Durch das Landschaftsbüro Büro Smeets und Damaschek, Erftstadt, wurde ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zur Anlage eines Auenwaldes auf der betreffenden Fläche entwickelt. Dieses ist nebst Textteil in der Anlage beigefügt. Es ergibt sich ein Überhang in Höhe von 26.058 ÖkoPunkten. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches soll der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich erfolgen. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. An Stelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Sonstige geeignete Maßnahmen kann die öffentlichrechtliche Sicherung mittels Baulast sein. Die Verwaltung schlägt vor, die noch zu vermessende Teilfläche Gemarkung Bedburg, Flur 51 , Nr. 95 in einer Größe von ca. 5.217 m² gem. beigefügtem Planentwurf durch Eintragung einer Baulast mit dem Nutzungszweck als Ausgleichfläche zu sichern, aufzuwerten und dem städtischen ÖkoKonto zuzuführen. Im sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4/Kaster ergibt sich ein Defizit, welches nicht gänzlich innerhalb des Plangebiets oder aus Überhängen aus anderen Baugebieten (Bebauungsplan „Im Spless“) gedeckt werden kann. Ein Teil aus der vorstehenden Aufwertungsmaßnahme „Auewald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben“ soll daher als Ausgleich für den Eingriff im Bebauungsplan Nr. 4/Kaster verwandt werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.07.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------Koerdt Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister