Daten
Kommune
Bedburg
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1,4 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Maßnahmenkonzept zur Anlage eines
Auenwaldes zwischen Otto-Hahn-Straße
und dem Lipper Graben in Bedburg
Stadt Bedburg - Fachbereich I
Aufgestellt: Juli 2007
SMEETS + DAMASCHEK
Planungsgesellschaft mbH
Weltersmühle 52
50374 Erftstadt-Lechenich
449_Auenwaldkonzept.doc
Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben
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GLIEDERUNG
1
Anlass und Aufgabenstellung .......................................................... 3
3
Planungsgrundlagen und fachliche Vorgaben ............................... 4
4
Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes ...................................... 7
5
Ökobilanz nach vereinfachtem Verfahren NRW.............................. 8
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Umsetzung der Maßnahme und Kosten .......................................... 9
7
Literatur............................................................................................. 10
Anlage Katasterplan Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben
449_Auenwaldkonzept.doc
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Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Bedburg beabsichtigt die ökologische Aufwertung einer im Eigentum der Stadt
befindlichen Fläche nördlich des Gewerbegebietes Kasterbenden zwischen den Stadtteilen
Lipp und Broich, um diese in einen Ausgleichsflächenpool einzubinden.
Das vorliegende Maßnahmenkonzept sieht die Entwicklung eines standorttypischen
Auenwaldes vor. Die ca. 0,5 ha große Fläche liegt nordöstlich einer geplanten gewerblichen
Bebauung an Otto-Hahn-Straße und dem Lipper Graben innerhalb der Überschwemmungszone der nahegelegenen Erft bzw. Mühlenerft (Gemarkung Bedburg, Flur 51, Flurstücke 58.
95).
Abb. 1: Lage der Fläche im Luftbild (Quelle: LANUV)
Die Ermittlung des ökologischen Ausgleichswertes erfolgt auf der Grundlage des „vereinfachten Verfahrens“ gemäß der „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung von Bebauungsplänen (vereinfachtes Verfahren)“ (Landesregierung NRW
1996) in Abstimmung mit der Stadt und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises.
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Planungsgrundlagen und fachliche Vorgaben
Das Konzept zur Entwicklung eines Auenwaldes begründet sich aus den naturräumlichen
Voraussetzungen des Standortes in Übereinstimmung mit den fachlichen Zielen für den
Raum.
Die Fläche befindet sich innerhalb des Landschaftsraumes des Rhein-Erft-Kreises „ErftTalung“ (LR 25). Die mittlere Erft durchfließt hier eine bis 2 Kilometer breite Talung am Fuß
des westlichen Villerandes. Nördlich von Bedburg durchbricht der Fluss den Ville-Höhenrücken. Die unmittelbar benachbarten Braunkohle-Tagebaureviere haben den Natur- und
Wasserhaushalt nachhaltig verändert.
Als potenziell natürliche Vegetation (TRAUTMANN 1991) würde sich bei ausbleibender
Nutzung ein Eichen-Eschen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) aufgrund der Standortbedingungen an der Erft einstellen. Diese sog. Hartholzaue entwickelt sich insbesondere in den
Uferbereichen von Flüssen auf trockenen Böden, die episodisch infolge von Überschwemmungen durchfeuchtet werden.
Nach der Bodenkarte von NRW (L 4904 Mönchengladbach) wird die Fläche von
Niedermoorböden aus holozänen Torfablagerungen, die mit einer lehmigen Schicht aus
Flussablagerungen überdeckt sind, bestimmt. Die angrenzenden Flächen bestehen aus sog.
Braunen Auenböden.
Ökologischer Fachbeitrag Region Köln
Im Ökologischer Fachbeitrag Region Köln (LÖBF 2004) wird der gesamte Freiraum des
Erfttales trotz der massiven anthropogenen Überformungen und Belastungen als
hervorragender Refugial- und Vernetzungsbiotop dargestellt. Die vorgesehene
Maßnahmenfläche ist Teil des Biotopverbundes der Stufe 1 mit herausragender Bedeutung
(VB-K-4905-102) innerhalb des Naturparkes Kottenforst-Ville im Rhein-Erft-Kreis.
Abb. 2: Biotopverbund Stufe 1 (blaue Schraffur) und Naturpark Kottenforst-Ville (grün) Lage
der Fläche mit rotem Pfeil gekennzeichnet (Quelle LÖBF 2004)
Der Schwerpunkt des planenden und gestaltenden Naturschutzes liegt demnach in der
Regeneration auentypischer Lebensräume.
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Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung“
Die Maßnahmenfläche befindet sich im Grenzbereich zwischen Siedlungsraum und
Freiflächen. Im angrenzenden Landschaftsplans Nr. 1 „Tagebaurekultivierung“ (1998) wird
für den Talraum der Mühlenerft das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen
erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ angegeben.
Biotopkataster NRW
Nördlich der Maßnahmenfläche befindet ein schützenswertes Biotop des Biotopkatasters
Nordrhein-Westfalens, das auf den ökologischen Charakter des Raumes und auf Vorkommen gefährdeter oder seltener Tier- und Pflanzenarten hinweist.
Abb. 3: schützenswertes Biotop Kasterer Mühlenerft (roter Pfeil) (Quelle LANUV)
Es handelt sich um das schützenswerte Biotop „Kasterer Mühlenerft“ (BK-4905-302). Der im
Rahmen der Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler-Süd entstandenen ca. 14 ha Gebiet
besteht aus einem dichten Ufergehölzstreifen aus Erlen, Weiden und Eschen sowie
Feuchtwiesen, Röhrichtzonen und Kleingewässern. Als Schutzziel wird der Erhalt der
naturnahen Uferbereiche, als Lebensraum gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten,
sowie die Vernetzungsfunktion innerhalb des rekultivierten Tagebaus angegeben.
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Flächennutzungsplan Stadt Bedburg
Nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (Stand 1980) befindet
sich die Maßnahmenfläche einerseits im Siedlungsschwerpunkt von Bedburg innerhalb einer
größeren gewerblichen Baufläche andererseits innerhalb der gesetzlich festgelegten Überschwemmungszone der Erftaue.
Abb. 4: Ausschnitt aus dem geltenden FNP (Quelle: Stadt Bedburg)
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Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes
Das vorliegende Maßnahmenkonzept sieht die Entwicklung eines standorttypischen EichenEschen-Ulmenwaldes (Querco-Ulmetum) auf einer Fläche von 5.217 qm zwischen der
geplanten gewerblichen Bebauung an der Otto-Hahn-Straße und dem Lipper Graben vor.
Die Auswahl dieses Biotoptyps ergibt sich aus den standörtlichen Gegebenheiten (Böden
weisen ein hohes Entwicklungspotenzial auf) und den Erkenntnissen der potenziell
natürlichen Vegetation. Des Weiteren entspricht dies den naturschutzfachlichen und
landschaftsplanerischen Zielsetzungen des ökologischen Fachbeitrages der LANUV.
Durch die geplante Entwicklung eines Auenwaldes ergibt sich
•
eine Stärkung des Biotopverbundsystems durch
•
Schaffung eines naturnahen Lebensraumes sowie eine
•
landschaftsästhetische Aufwertung des Raumes.
Naturnahe Auenwälder sind in Nordrhein-Westfalen nahezu vollständig verschwunden. Nach
der Roten Liste NRW (1995) wird der Gefährdungsgrad als „von vollständiger Vernichtung
bedroht“ (RL 1) eingestuft.
Restbestände der Hartholzaue finden sich nur noch an wenigen Stellen an der Erft, so z.B.
im Kerpener Bruch. Es dominieren die „Hartholz“-Baumarten Stieleiche, Esche, Feldulme
und Traubenkirsche. Diese Wälder stickstoffreicher Standorte haben meist eine üppige
Kraut- bzw. eine gut ausgebildete Strauchschicht mit Lianenbildung aus Waldrebe und
Hopfen.
Durch die Anlage eines Auenwaldes mit standorttypischen Baum- und Straucharten werden
zudem die für diesen Biotoptyp charakteristischen Tierarten, die meist von starken Bestandsrückgängen betroffen sind und spezifische Biotopansprüche haben, gefördert.
Nach Angaben der MUNLV (2004) werden folgende charakteristische Tierarten für den
Biotoptyp Eichen-Eschen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) angegeben:
•
Kleinspecht (Dendrocopos minor)
•
Schwarzmilan (Milvus migrans)
•
Pirol (Oriolus oriolus)
•
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
•
Weidenmeise (Parus montanus)
•
Gelbspötter (Hippolais icterina)
sowie zahlreiche Schmetterlinge, Käfer und Schnecken.
Voraussetzung für die Entwicklung eines typischen Auenwaldes ist eine naturnahe
Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft. Es sind
ausschließlich lebensraumtypische Baumarten zu verwenden.
Die geplante Maßnahmenfläche schließt sich an eine von Seiten RWE Power durchgeführte
Ausgleichsmaßnahme zwischen Lipper Graben und Mühlenerft an (Industriepark
Mühlenerft), so dass die Biotopverbundfunktion zum Gewässer gegeben ist. Die
Ausgleichsmaßnahme beinhaltet die standortgerechte Aufforstung und umfasst eine Fläche
von ca. 9 ha (siehe Anlage).
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Ökobilanz nach vereinfachtem Verfahren NRW
Die Ermittlung des ökologischen Ausgleichswertes erfolgt auf der Grundlage des „vereinfachten Verfahrens“ gemäß der „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung von Bebauungsplänen (vereinfachtes Verfahren)“ (Landesregierung NRW
1996)
Als Ausgangszustand der 5.217 qm großen Fläche wird der Biotoptyp „Grünfläche in
Gewerbegebieten“ (Nr. 4.3) angenommen, da sich die Fläche nach dem derzeit geltenden
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (Stand 2005) innerhalb einer gewerblichen
Baufläche befindet. Die Fläche weist zur Zeit keine naturschutzfachlich wertvollen Strukturen
auf.
Der im Maßnahmenkonzept vorgesehene standorttypische Eichen-Eschen-Ulmenwald
(Querco-Ulmetum) wird dem Code Nr. 6.8 „Bruch- Sumpf- und Auewälder“ zugeordnet.
Demnach ergibt sich nach dem vereinfachten Verfahren folgende Bilanzierung des ökologischen Wertes der Fläche nach Umsetzung der Maßnahme:
A. Ausgangszustand
Code Nr. 4.3 - Grünfläche in Gewerbegebieten
Grundwert A:
2
Gesamtflächenwert A:
10.434
B. Zustand gemäß Maßnahmenkonzept
Code Nr. 6.8 - Bruch-, Sumpf- und Auewälder
Grundwert P:
7
Gesamtflächenwert B:
36.519
C. Gesamtbilanz
Gesamtflächenwert (A – B):
26.085
Nach der Berechnung ergibt sich eine ökologische Aufwertung der Fläche von 26.085
Punkten für den Ausgleichsflächenpool. Bei eingriffsrelevanten Bauleitplanungsverfahren
kann diese Punktezahl bei einem bestehenden Ausgleichsdefizit verrechnet werden,
vorausgesetzt, dass ebenfalls das vereinfachte Verfahren angewendet wird.
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Umsetzung der Maßnahme und Kosten
Verwendung standorttypischer Pflanzen
Die Auswahl der Gehölzarten orientiert sich an den Angaben von TRAUTMANN zu der
potenziell natürlichen Vegetationseinheit Eichen-Ulmenwald (1991). Folgende standorttypischen Gehölze sind u.a. zur Entwicklung eines Hartholzauenwaldes zu verwenden:
standortgerechte heimische Hartholz-Auengehölze
Baumarten
Quercus robur
Ulmus minor
Fraxinus excelsior
Acer campestre
Prunus padus
Carpinus betulus
Stieleiche
Feldulme
Esche
Feldahorn
Gem. Traubenkirsche
Hainbuche
Straucharten
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Rosa canina
Viburnum opulus
Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Hundsrose
Wasserschneeball
Schutzmaßnahmen
Durch die Einzäunung des Gehölzbestandes mit einem grobmaschigen Knotengeflechtzaunes soll eine ungestörte Entwicklung des Auenwaldes gewährleistet werden.
Biotopmanagement
Pflegemaßnahmen sind in den ersten 3 Jahren zur Entwicklung und Fertigstellung der
Gehölzflächen notwendig. Die Pflanzung erfolgt mit Untersaat zur Unterdrückung von
Unkräutern. Die Stadt Bedburg regelt die weiteren notwendigen Pflegemaßnahmen. Der
dauerhafte Erhalt der Fläche wird durch einen städtebaulichen Vertrag sowie durch einen
entsprechenden Grundbucheintrag dinglich gesichert.
Kosten
Die Herstellungskosten im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten werden mit 2.50 € / qm für
Bodenvorbereitung, Lieferung, Pflanzung und dreijährige Pflege veranschlagt. Hieraus
ergeben sich für die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
13.000.- €.
Nähere Angaben zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes werden in einer entsprechenden Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung geregelt. Die Ausführungsplanung wird mit der Unteren Forst- und Landschaftsbehörde abgestimmt. Sie gibt Auskunft
über die Auswahl, Qualität, Abstand und Pflege der Pflanzung.
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Literatur
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.):
Geografische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands.
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz und Blatt
122/123 Köln – Aachen. Bonn-Bad Godesberg 1978
GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige Böden in
Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom; Krefeld.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1978): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen
M 1 : 50.000 L 4904 Mönchengladbach.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen, Maßstab 1:500.000, Krefeld 1980
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg. 1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW), Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2004): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in
Nordrhein-Westfalen. Arbeitshilfe für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen.
LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT
FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Region Köln, Teil Biotop- und Artenschutz,
Recklinghausen.
LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT
FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2005): Natur und Landschaft in
Nordrhein-Westfalen 2005, Grundlagen-Zustand-Entwicklung. LÖBF Mitteilungen
Nr. 4/2005, Recklinghausen.
LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT
FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (1995): Rote Liste der
Pflanzengesellschaften
in
Nordrhein-Westfalen.
Schriftenreihe
Band
5,
Recklinghausen.
LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (1996): Arbeitshilfe zur Bewertung von
Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der
Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen.
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord. “
STADT BEDBURG (1980): rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg.
TRAUTMANN (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : 200.000 Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Bundesforschungsanstalt für
Naturschutz und Landschaftsökologie, Schriftenreihe für Vegetationskunde Heft 6,
Bonn-Bad Godesberg.
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Anlage
Katasterplan Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben
Gemarkung: Bedburg
Ausgleichsmaßnahme
Flur:
51
Industriepark Mühlenerft
Flurstücke:
58, 95
Vorhandene Aufforstung
Lage:
Otto-Hahn-Straße
Maßnahmenkonzept
Auenwald, 5.217 qm
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