Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage Auewaldkonzept WP7-935/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Maßnahmenkonzept zur Anlage eines Auenwaldes zwischen Otto-Hahn-Straße und dem Lipper Graben in Bedburg Stadt Bedburg - Fachbereich I Aufgestellt: Juli 2007 SMEETS + DAMASCHEK Planungsgesellschaft mbH Weltersmühle 52 50374 Erftstadt-Lechenich 449_Auenwaldkonzept.doc Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 2 GLIEDERUNG 1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................... 3 3 Planungsgrundlagen und fachliche Vorgaben ............................... 4 4 Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes ...................................... 7 5 Ökobilanz nach vereinfachtem Verfahren NRW.............................. 8 6 Umsetzung der Maßnahme und Kosten .......................................... 9 7 Literatur............................................................................................. 10 Anlage Katasterplan Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 1 3 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Bedburg beabsichtigt die ökologische Aufwertung einer im Eigentum der Stadt befindlichen Fläche nördlich des Gewerbegebietes Kasterbenden zwischen den Stadtteilen Lipp und Broich, um diese in einen Ausgleichsflächenpool einzubinden. Das vorliegende Maßnahmenkonzept sieht die Entwicklung eines standorttypischen Auenwaldes vor. Die ca. 0,5 ha große Fläche liegt nordöstlich einer geplanten gewerblichen Bebauung an Otto-Hahn-Straße und dem Lipper Graben innerhalb der Überschwemmungszone der nahegelegenen Erft bzw. Mühlenerft (Gemarkung Bedburg, Flur 51, Flurstücke 58. 95). Abb. 1: Lage der Fläche im Luftbild (Quelle: LANUV) Die Ermittlung des ökologischen Ausgleichswertes erfolgt auf der Grundlage des „vereinfachten Verfahrens“ gemäß der „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen (vereinfachtes Verfahren)“ (Landesregierung NRW 1996) in Abstimmung mit der Stadt und der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-ErftKreises. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 3 4 Planungsgrundlagen und fachliche Vorgaben Das Konzept zur Entwicklung eines Auenwaldes begründet sich aus den naturräumlichen Voraussetzungen des Standortes in Übereinstimmung mit den fachlichen Zielen für den Raum. Die Fläche befindet sich innerhalb des Landschaftsraumes des Rhein-Erft-Kreises „ErftTalung“ (LR 25). Die mittlere Erft durchfließt hier eine bis 2 Kilometer breite Talung am Fuß des westlichen Villerandes. Nördlich von Bedburg durchbricht der Fluss den Ville-Höhenrücken. Die unmittelbar benachbarten Braunkohle-Tagebaureviere haben den Natur- und Wasserhaushalt nachhaltig verändert. Als potenziell natürliche Vegetation (TRAUTMANN 1991) würde sich bei ausbleibender Nutzung ein Eichen-Eschen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) aufgrund der Standortbedingungen an der Erft einstellen. Diese sog. Hartholzaue entwickelt sich insbesondere in den Uferbereichen von Flüssen auf trockenen Böden, die episodisch infolge von Überschwemmungen durchfeuchtet werden. Nach der Bodenkarte von NRW (L 4904 Mönchengladbach) wird die Fläche von Niedermoorböden aus holozänen Torfablagerungen, die mit einer lehmigen Schicht aus Flussablagerungen überdeckt sind, bestimmt. Die angrenzenden Flächen bestehen aus sog. Braunen Auenböden. Ökologischer Fachbeitrag Region Köln Im Ökologischer Fachbeitrag Region Köln (LÖBF 2004) wird der gesamte Freiraum des Erfttales trotz der massiven anthropogenen Überformungen und Belastungen als hervorragender Refugial- und Vernetzungsbiotop dargestellt. Die vorgesehene Maßnahmenfläche ist Teil des Biotopverbundes der Stufe 1 mit herausragender Bedeutung (VB-K-4905-102) innerhalb des Naturparkes Kottenforst-Ville im Rhein-Erft-Kreis. Abb. 2: Biotopverbund Stufe 1 (blaue Schraffur) und Naturpark Kottenforst-Ville (grün) Lage der Fläche mit rotem Pfeil gekennzeichnet (Quelle LÖBF 2004) Der Schwerpunkt des planenden und gestaltenden Naturschutzes liegt demnach in der Regeneration auentypischer Lebensräume. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 5 Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung“ Die Maßnahmenfläche befindet sich im Grenzbereich zwischen Siedlungsraum und Freiflächen. Im angrenzenden Landschaftsplans Nr. 1 „Tagebaurekultivierung“ (1998) wird für den Talraum der Mühlenerft das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ angegeben. Biotopkataster NRW Nördlich der Maßnahmenfläche befindet ein schützenswertes Biotop des Biotopkatasters Nordrhein-Westfalens, das auf den ökologischen Charakter des Raumes und auf Vorkommen gefährdeter oder seltener Tier- und Pflanzenarten hinweist. Abb. 3: schützenswertes Biotop Kasterer Mühlenerft (roter Pfeil) (Quelle LANUV) Es handelt sich um das schützenswerte Biotop „Kasterer Mühlenerft“ (BK-4905-302). Der im Rahmen der Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler-Süd entstandenen ca. 14 ha Gebiet besteht aus einem dichten Ufergehölzstreifen aus Erlen, Weiden und Eschen sowie Feuchtwiesen, Röhrichtzonen und Kleingewässern. Als Schutzziel wird der Erhalt der naturnahen Uferbereiche, als Lebensraum gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten, sowie die Vernetzungsfunktion innerhalb des rekultivierten Tagebaus angegeben. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 6 Flächennutzungsplan Stadt Bedburg Nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (Stand 1980) befindet sich die Maßnahmenfläche einerseits im Siedlungsschwerpunkt von Bedburg innerhalb einer größeren gewerblichen Baufläche andererseits innerhalb der gesetzlich festgelegten Überschwemmungszone der Erftaue. Abb. 4: Ausschnitt aus dem geltenden FNP (Quelle: Stadt Bedburg) 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 4 7 Beschreibung des Maßnahmenkonzeptes Das vorliegende Maßnahmenkonzept sieht die Entwicklung eines standorttypischen EichenEschen-Ulmenwaldes (Querco-Ulmetum) auf einer Fläche von 5.217 qm zwischen der geplanten gewerblichen Bebauung an der Otto-Hahn-Straße und dem Lipper Graben vor. Die Auswahl dieses Biotoptyps ergibt sich aus den standörtlichen Gegebenheiten (Böden weisen ein hohes Entwicklungspotenzial auf) und den Erkenntnissen der potenziell natürlichen Vegetation. Des Weiteren entspricht dies den naturschutzfachlichen und landschaftsplanerischen Zielsetzungen des ökologischen Fachbeitrages der LANUV. Durch die geplante Entwicklung eines Auenwaldes ergibt sich • eine Stärkung des Biotopverbundsystems durch • Schaffung eines naturnahen Lebensraumes sowie eine • landschaftsästhetische Aufwertung des Raumes. Naturnahe Auenwälder sind in Nordrhein-Westfalen nahezu vollständig verschwunden. Nach der Roten Liste NRW (1995) wird der Gefährdungsgrad als „von vollständiger Vernichtung bedroht“ (RL 1) eingestuft. Restbestände der Hartholzaue finden sich nur noch an wenigen Stellen an der Erft, so z.B. im Kerpener Bruch. Es dominieren die „Hartholz“-Baumarten Stieleiche, Esche, Feldulme und Traubenkirsche. Diese Wälder stickstoffreicher Standorte haben meist eine üppige Kraut- bzw. eine gut ausgebildete Strauchschicht mit Lianenbildung aus Waldrebe und Hopfen. Durch die Anlage eines Auenwaldes mit standorttypischen Baum- und Straucharten werden zudem die für diesen Biotoptyp charakteristischen Tierarten, die meist von starken Bestandsrückgängen betroffen sind und spezifische Biotopansprüche haben, gefördert. Nach Angaben der MUNLV (2004) werden folgende charakteristische Tierarten für den Biotoptyp Eichen-Eschen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) angegeben: • Kleinspecht (Dendrocopos minor) • Schwarzmilan (Milvus migrans) • Pirol (Oriolus oriolus) • Nachtigall (Luscinia megarhynchos) • Weidenmeise (Parus montanus) • Gelbspötter (Hippolais icterina) sowie zahlreiche Schmetterlinge, Käfer und Schnecken. Voraussetzung für die Entwicklung eines typischen Auenwaldes ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft. Es sind ausschließlich lebensraumtypische Baumarten zu verwenden. Die geplante Maßnahmenfläche schließt sich an eine von Seiten RWE Power durchgeführte Ausgleichsmaßnahme zwischen Lipper Graben und Mühlenerft an (Industriepark Mühlenerft), so dass die Biotopverbundfunktion zum Gewässer gegeben ist. Die Ausgleichsmaßnahme beinhaltet die standortgerechte Aufforstung und umfasst eine Fläche von ca. 9 ha (siehe Anlage). 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 5 8 Ökobilanz nach vereinfachtem Verfahren NRW Die Ermittlung des ökologischen Ausgleichswertes erfolgt auf der Grundlage des „vereinfachten Verfahrens“ gemäß der „Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen (vereinfachtes Verfahren)“ (Landesregierung NRW 1996) Als Ausgangszustand der 5.217 qm großen Fläche wird der Biotoptyp „Grünfläche in Gewerbegebieten“ (Nr. 4.3) angenommen, da sich die Fläche nach dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (Stand 2005) innerhalb einer gewerblichen Baufläche befindet. Die Fläche weist zur Zeit keine naturschutzfachlich wertvollen Strukturen auf. Der im Maßnahmenkonzept vorgesehene standorttypische Eichen-Eschen-Ulmenwald (Querco-Ulmetum) wird dem Code Nr. 6.8 „Bruch- Sumpf- und Auewälder“ zugeordnet. Demnach ergibt sich nach dem vereinfachten Verfahren folgende Bilanzierung des ökologischen Wertes der Fläche nach Umsetzung der Maßnahme: A. Ausgangszustand Code Nr. 4.3 - Grünfläche in Gewerbegebieten Grundwert A: 2 Gesamtflächenwert A: 10.434 B. Zustand gemäß Maßnahmenkonzept Code Nr. 6.8 - Bruch-, Sumpf- und Auewälder Grundwert P: 7 Gesamtflächenwert B: 36.519 C. Gesamtbilanz Gesamtflächenwert (A – B): 26.085 Nach der Berechnung ergibt sich eine ökologische Aufwertung der Fläche von 26.085 Punkten für den Ausgleichsflächenpool. Bei eingriffsrelevanten Bauleitplanungsverfahren kann diese Punktezahl bei einem bestehenden Ausgleichsdefizit verrechnet werden, vorausgesetzt, dass ebenfalls das vereinfachte Verfahren angewendet wird. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 6 9 Umsetzung der Maßnahme und Kosten Verwendung standorttypischer Pflanzen Die Auswahl der Gehölzarten orientiert sich an den Angaben von TRAUTMANN zu der potenziell natürlichen Vegetationseinheit Eichen-Ulmenwald (1991). Folgende standorttypischen Gehölze sind u.a. zur Entwicklung eines Hartholzauenwaldes zu verwenden: standortgerechte heimische Hartholz-Auengehölze Baumarten Quercus robur Ulmus minor Fraxinus excelsior Acer campestre Prunus padus Carpinus betulus Stieleiche Feldulme Esche Feldahorn Gem. Traubenkirsche Hainbuche Straucharten Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Rosa canina Viburnum opulus Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Hundsrose Wasserschneeball Schutzmaßnahmen Durch die Einzäunung des Gehölzbestandes mit einem grobmaschigen Knotengeflechtzaunes soll eine ungestörte Entwicklung des Auenwaldes gewährleistet werden. Biotopmanagement Pflegemaßnahmen sind in den ersten 3 Jahren zur Entwicklung und Fertigstellung der Gehölzflächen notwendig. Die Pflanzung erfolgt mit Untersaat zur Unterdrückung von Unkräutern. Die Stadt Bedburg regelt die weiteren notwendigen Pflegemaßnahmen. Der dauerhafte Erhalt der Fläche wird durch einen städtebaulichen Vertrag sowie durch einen entsprechenden Grundbucheintrag dinglich gesichert. Kosten Die Herstellungskosten im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten werden mit 2.50 € / qm für Bodenvorbereitung, Lieferung, Pflanzung und dreijährige Pflege veranschlagt. Hieraus ergeben sich für die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 13.000.- €. Nähere Angaben zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes werden in einer entsprechenden Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung geregelt. Die Ausführungsplanung wird mit der Unteren Forst- und Landschaftsbehörde abgestimmt. Sie gibt Auskunft über die Auswahl, Qualität, Abstand und Pflege der Pflanzung. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 7 10 Literatur BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.): Geografische Landesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz und Blatt 122/123 Köln – Aachen. Bonn-Bad Godesberg 1978 GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen. 1 CD-Rom; Krefeld. GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1978): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen M 1 : 50.000 L 4904 Mönchengladbach. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen, Maßstab 1:500.000, Krefeld 1980 MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg. 1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2004): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen. Arbeitshilfe für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Region Köln, Teil Biotop- und Artenschutz, Recklinghausen. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2005): Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen 2005, Grundlagen-Zustand-Entwicklung. LÖBF Mitteilungen Nr. 4/2005, Recklinghausen. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (1995): Rote Liste der Pflanzengesellschaften in Nordrhein-Westfalen. Schriftenreihe Band 5, Recklinghausen. LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (1996): Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen. RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord. “ STADT BEDBURG (1980): rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg. TRAUTMANN (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : 200.000 Potentielle natürliche Vegetation – Blatt CC 5502 Köln. Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, Schriftenreihe für Vegetationskunde Heft 6, Bonn-Bad Godesberg. 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK Stadt Bedburg – Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben 11 Anlage Katasterplan Maßnahmenkonzept Auenwald Otto-Hahn-Straße / Lipper Graben Gemarkung: Bedburg Ausgleichsmaßnahme Flur: 51 Industriepark Mühlenerft Flurstücke: 58, 95 Vorhandene Aufforstung Lage: Otto-Hahn-Straße Maßnahmenkonzept Auenwald, 5.217 qm 449_Auenwaldkonzept.doc SMEETS + DAMASCHEK