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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Außenbereich von Königshoven hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Aufstellungsbeschluss VEP Hohenholzer Strasse gem. § 12 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Außenbereich von Königshoven
hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellungsbeschluss VEP Hohenholzer Strasse gem. § 12 BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Außenbereich von Königshoven
hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellungsbeschluss VEP Hohenholzer Strasse gem. § 12 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-932/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Außenbereich von Königshoven hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Aufstellungsbeschluss VEP Hohenholzer Strasse gem. § 12 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBI. IS. 3316). Wesentliches Planungsziel ist die geordnete städtebauliche Entwicklung für die im Außenbereich - entlang der Hohenholzer Straße – liegenden teilweise bereits aufgegebenen landwirtschaftlichen Hofstellen. Dies erfolgt durch die Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (M). Zur Plangebietsabgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen. b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316), für den Vorhaben- und Erschließungsplan Hohenholzer Strasse. Wesentliches Planungsziel ist hier die Ausweisung des Gebietes als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer eingeschränkten Wohnbebauung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 25. April 2007 wurde für das Anwesen Hohenholzer Strasse 33 in BedburgKönigshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch beantragt. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 22.05.2007 dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Dieser kam zu dem einvernehmlichen Ergebnis, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da zunächst eine positive Stellungnahme seitens der Landwirtschaftskammer eingeholt werden sollte. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (lt. Anlage) liegt mittlerweile vor. Der Privilegierungstatbestand für das Vorhaben im Außenbereich wird von dort nicht gesehen. Sie betont jedoch ausdrücklich, dass die Planung mit der Ausweisung des Dorfgebietes seitens der Landwirtschaftskammer nachhaltig befürwortet und begrüßt wird und, dass an dem vorgesehenen Standort agrarstrukturelle Belange in keinster Weise entgegenstehen. Die Verwaltung schlägt daher vor dem Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit vorlaufendem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu entsprechen, auch im Hinblick auf die geordnete städtebauliche Entwicklung für die angrenzenden teilweise aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebe, und wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Die gesamten Kosten der Verfahren sind durch den Antragsteller zu tragen. Durch Abschluss eines Durchführungsvertrages (§ 12 Abs. 1 BauGB) hat der Antragsteller sich zu verpflichten innerhalb einer bestimmten Frist die Planungs- und Erschließungskosten vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 insbesondere für den Vorhaben- und Erschließungsplan zu tragen. Anlagen: Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Abgrenzung des Planbereichs Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.07.2007 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister