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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. v.Ä.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. v.Ä.) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. v.Ä.) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. v.Ä.)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-923/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung -Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Gebiet an der Wiesenstraße Ecke Neusser Straße in Bedburga) Vorberatung über die im vereinfachten Verfahren eingegangenen Stellungnahmen im Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss an der Rat der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der im Wege der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 (2. Halbsatz) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung nebst Anlagen zu fassen. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Der Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg – Bahnübergang Erkelenzer Straße nebst Umgebungsflächen ist seit dem 06.06.2006 rechtskräftig. Wesentliches Planungsziel ist die Neubestimmung der Verkehrsflächen - Bahnübergang Erkelenzer Straße, Neusser Straße und Germaniastraße teilweise - in Abhängigkeit mit der Schließung des Bahnüberganges Lindenstraße/Neusser Straße (Bebauungsplan Nr. 43b/Bedburg); dies unter Einbeziehung der Planungen der Deutschen Bahn AG zum Umbau des gesamten Bahnüberganges mit Umstellung der Signalanlagen auf eine digitale Datenübertragungstechnik. Im Nachgang zu dieser Planung erfolgten Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Fachbehörden, insbesondere der DB Netz AG und DB Projekt Bau GmbH. Eine Änderung der Ursprungsplanung wurde erforderlich. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat daher in seiner Sitzung am 19.06.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch gefasst. Das Verfahren wird unter Berücksichtigung des § 233 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), eingeleitet bzw. fortgeführt. Wesentliches Planungsziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg ist ein erhöhter Schutz der Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, teilweise durch zusätzliche Ausweisung von entsprechenden Verkehrsflächen, im Plangeltungsbereich, insbesondere im Bereich des Bahnüberganges bei gleichzeitiger Förderung des Verkehrsflusses und Minimierung von Rückstaulängen durch Anlage eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der Wiesenstraße auf die Neusser Straße. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 26.06.2007 mit Frist vom 03.07. bis 03.08.2007 eingeleitet. Die Auslegung des Planes hat vom 21.06. bis zum 03.08.2007 stattgefunden. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.06.2007 mit Frist bis zum 27.07.2007 über die Planung informiert. Die Stellungnahmen sind als Anlage nebst Abwägungsvorschlag beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: (Mittel sind im Haushalt ausgewiesen und genehmigt.) * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 06.08.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister