Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-923/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.08.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Gebiet an der Wiesenstraße Ecke Neusser
Straße in Bedburga) Vorberatung über die im vereinfachten Verfahren eingegangenen Stellungnahmen im
Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange
und Behörden
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss an der Rat der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die
während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der im Wege
der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs.
2 Ziffer 3 (2. Halbsatz) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen
und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1.
vereinfachte Änderung nebst Anlagen zu fassen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg – Bahnübergang Erkelenzer Straße nebst
Umgebungsflächen ist seit dem 06.06.2006 rechtskräftig.
Wesentliches Planungsziel ist die Neubestimmung der Verkehrsflächen - Bahnübergang
Erkelenzer Straße, Neusser Straße und Germaniastraße teilweise - in Abhängigkeit mit der
Schließung des Bahnüberganges Lindenstraße/Neusser Straße (Bebauungsplan Nr.
43b/Bedburg); dies unter Einbeziehung der Planungen der Deutschen Bahn AG zum Umbau des
gesamten Bahnüberganges mit Umstellung der Signalanlagen auf eine digitale
Datenübertragungstechnik.
Im Nachgang zu dieser Planung erfolgten Abstimmungsgespräche mit den einzelnen
Fachbehörden, insbesondere der DB Netz AG und DB Projekt Bau GmbH. Eine Änderung der
Ursprungsplanung wurde erforderlich.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat daher in seiner Sitzung am 19.06.2006 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gemäß
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch gefasst. Das Verfahren wird unter Berücksichtigung des §
233 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316), eingeleitet bzw. fortgeführt.
Wesentliches Planungsziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg
ist ein erhöhter Schutz der Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, teilweise durch zusätzliche
Ausweisung von entsprechenden Verkehrsflächen, im Plangeltungsbereich, insbesondere im
Bereich des Bahnüberganges bei gleichzeitiger Förderung des Verkehrsflusses und Minimierung
von Rückstaulängen durch Anlage eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der
Wiesenstraße auf die Neusser Straße.
Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises am 26.06.2007 mit Frist vom 03.07. bis 03.08.2007 eingeleitet. Die Auslegung
des Planes hat vom 21.06. bis zum 03.08.2007 stattgefunden. Die berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.06.2007 mit Frist bis zum 27.07.2007 über die
Planung informiert. Die Stellungnahmen sind als Anlage nebst Abwägungsvorschlag beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
(Mittel sind im Haushalt ausgewiesen und genehmigt.)
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 06.08.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister