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Beschlussvorlage (Abwägungsliste WP7-923/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. ver. Änd. 1. Schreiben von, vom Stellungnahme Kampfmittelbeseitigungsdienst Die Auswertung der meinem Schreiben vom 13.06.2007 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch in unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit Kampfmitteln kann gleichwohl gewährt werden. von nicht Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ........ Die Belange werden durch Aufnahme des Merkblattes „Sondierbohrungen“ hinreichend in der Planung berücksichtigt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und das Merkblatt „Sondierbohrungen“ als Anlage zum Bebauungsplan aufzunehmen. WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 mechanischer Belastung ( z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. Hierzu wurde ein „Merkblatt für das Einbringen Sondierbohrungen“ beigefügt. PLEdoc, Schreiben vom 03.07.2007 Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der n.a. Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH, GasLINE, Gaswerk Philippsburg GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. RWE Rhein-Ruhr Netzservice, In Ihrem Schreiben vom 20.06.2007 bitte Schreiben vom 20.06.2007 Sie uns um Stellungnahme zum obigen Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in o.g. Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unserem Bestandsunterlagen bei. Durch das Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Die Belange werden durch Aufnahme der Bestandspläne in die Planung berücksichtigt. Ferner wird der Anregung entsprochen, und ein Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ aufgenommen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und im Bereich der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung wird ein Verweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer WP7-923/2007 StraßenNRW, Schreiben vom 06.07.2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. In den Bereichen Strom, Wasser, Gas sind Erneuerungen bzw. Umlegungen geplant, wir bitten Sie deshalb uns bei der Detailplanung mit einzubinden. Für den Bereich Strom und Wasser sind extra Pläne beigefügt. Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leistungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW-Richtlinie GW 125 „ Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Die erforderliche Versorgungsleitungen“ aufgenommen. Die Bestandspläne (Gas, Wasser, Strom) sind als Anlage zum Bebauungsplan zu nehmen. Zur weiteren Detailplanung und Bauausführung wird die DB Projekt Bau GmbH, 10936 Berlin und der Landesbetrieb Straßenbau NRW, 51105 Köln über die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der RWE Rhein-Ruhr Netzservice in Kenntnis gesetzt. Die zügige Abwicklung der Maßnahme wird begrüßt. Die Verwaltungsvereinbarung liegt zwischenzeitlich vor. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-923/2007 Erftverband, Schreiben vom 02.07.2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Knotenpunkte wird derzeit seitens der Straßenbauverwaltung erstellt und geht Ihnen in Kürze zu. Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, sofern die in unserer Stellungnahme vom 16.12.2002 gemachten Aussagen bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Stellungnahme vom 16.12.2002 wurde vom Erftverband wie folgt mitgeteilt: Gegen das Verfahren (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg) bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendige Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die in der Begründung unter Pkt. 5.1.6 – Grünordnung- genannten erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollten unbedingt an die Gewässer gelenkt werden. Die seit dem 23.10.200 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält ein konkretes und umfangreiches Umweltziel- und Fristenkonzept. In Anlehnung an § 25a (1) WHG i.d.F.v 25.06.2002, sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres Die hier in Rede stehenden Ausgleichsmaßnahmen werden in unmittelbarer Nähe des Eingriffsgebietes in Form von Pflanzmaßnahmen als Eingrünung des Lageplatzes am städtischen Bauhof in Bedburg erfolgen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und aus den nebenstehenden Gründen der Anregung nicht zu entsprechen. WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Hierzu gehören neben der erforderlichen Maßnahmen am Gewässer selbst auch Maßnahmen, die das Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch um den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren halte ich es für unbedingt erforderlich, notwendige Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich im Plangebiet selbst kein Gewässer befindet, können für diese Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 23.07.2007 Aus der Sicht von Natur und Landschaft bestehen keine Bedenken gegen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes. Nach Rücksprache mit der Stadt Bedburg weise ich darauf hin, dass das Kompensationsdefizit von 4.298 Biotopwertpunkten nicht mehr aus dem Ökokonto „Im Spless“ abgegolten werden kann. Ich rege an, in Absprache mit meiner Unteren Landschaftsbehörde ein weiteres Ökokonto zu planen und genehmigen zu lassen, von dem dann Im Verlaufe des Verfahrens hat sich abgezeichnet, dass das Kompensationsdefizit in der Tat nicht mehr aus dem Öko-Konto im Spless abgegolten werden kann. Grundsätzlich ist die Planung eines weiteren Öko-Kontos vorgesehen. Im speziellen Falle kann jedoch der Ausgleich unmittelbar in der Nähe des Eingriffsbereiches auf einer stadteigenen Flächen hergestellt werden. Das Defizit in Höhe von .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 dieses Kompensationsdefizit abgebucht 4.298 Punkten entspricht einer werden kann oder eine Ersatzzahlung zu Anpflanzung einer Strauchhecke auf einer Fläche von 307 m². Es wird leisten. daher eine Anpflanzung als Eingrünung des Lagerplatzes zur freien Landschaft des städtischen Bauhofes erfolgen. Diese Fläche in einer Größe von 307 m² wird entsprechend öffentlich rechtlich durch Baulast gesichert. .... die Mitteilung Der geplante Bahnübergang und der Kreisel liegen jeweils an einem Die beschriebenen Flächen liegen Kenntnis zu nehmen. des Altstandort und grenzen an eine außerhalb gemeinsame Altablagerung an (s. Plangeltungsbereiches. beiliegende Skizze). Die Altablagerung Nr. 5.11 (5005/21) Kippe RLB Neusser Straße / Wiesenstraße beginnt an der Wiesenstraße und endet in Höhe des Anfangsbereiches der Bahnquerung. Der Altstandort Nr. 5 S 9 nördlich der Wiesenstraße war eine ehemalige Tankstelle, der Altstandort Nr. 5 S 54 ist die ehemalige Ziegelei Lipp. Alle drei Bereiche sind zum Teil untersucht, zum Teil bereits saniert und durch wasserdichte Abdeckungen gesichert. Weitere Maßnahmen waren und sind zur Zeit nicht erforderlich, es sei denn Bodeneingriffe, wie die geplanten Baumaßnahmen werden vorgenommen. Alle baulichen Maßnahmen liegen in den Randbereichen der o.a. Altlastenflächen. Inwiefern hier in diese Flächen zur WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 eingegriffen, diese Flächen dann belastet sind, kann anhand der vorgelegten Plangrundlagen nicht festgestellt werden. DB Infrastruktur Projektbau, Regionalbereich West, Köln In den Erläuterungen zur 1. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 43c der Stadt Bedburg wurde zum Ausdruck gebracht, dass intensive Gespräche zur Gesamtmaßnahme (Verlegung des Kreuzungspunktes Gleis/Straße und straßenbauliche Änderungen in Verbindung mit einer neuen Lichtsignalanlage ) zwischen den Vertretern der Stadt Bedburg, der DB Netz AG und der DB Projektbau GmbH stattgefunden haben. Die vorgelegten Unterlagen beinhalten die Festlegungen der Abstimmungen , so dass der Planung vorbehaltlos zugestimmt werden kann. Auf folgenden Besonderheiten möchten wir hinweisen: Beidseitig des Kreuzungspunktes und am geplanten Kreisverkehr Neusser Straße / Wiesenstraße befinden sich Flächen der DB Netz AG und der DB Holding, die nach Fertigstellung teilweise dem jew. Straßenbaulastträger übereignet werden. Es handelt sich hierbei um die Flächen o Gemarkung Lipp, Flur 1, Nr. 520 (DB Netz AG, Bereich Wiesenstraße / Neusser Straße) o Gemarkung Lipp, Flur 8, Nr. 222 Entfällt. Die grundstücksrechtlichen Regelungen sind mit den betroffenen Fachabteilungen abzustimmen. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-923/2007 o RWE Power, Schreiben vom 20.07.2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 (DB netz AG), Bereich Germaniastraße Gemarkung Lipp, Flur 8, Nr. 219 (DB Holding), Bereich Erkelenzer Straße / Neusser Straße Als Ansprechpartner der DB ProjektBau GmbH für den Grunderwerb steht Ihnen Herr Heinig zur Verfügung. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für die Umsetzung der Baumaßnahme eine Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich wird, die in den Erläuterungen zum Bebauungsplan nicht beschreiben ist. Hier schlagen wir vor zu prüfen, ob dafür die gemischtre Baufläche neben der neuen Eisenbahnkreuzung (Flurstück 218) bauzeitlich in Anspruch genommen werden kann. Vom optischen und geographischen Standort erscheint sie für diesen Zweck geeignet. Außerdem wäre es vorteilhaft, dort auch die Baustelleneinrichtung des künftigen Auftragnehmers für den eisenbahntechnischen Teil vorzusehen. Damit wäre ein effektive Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken im Rahmen der gesamten Kreuzungsmaßnahme gegeben. . Wie weisen daraufhin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Die angesprochene Fläche liegt nicht im Eigentum der Stadt Bedburg. Die Fläche liegt im Eigentum der DB AG. Inwieweit Nutzungsverträge für diese Fläche im Rahmen einer Pacht o.ä. bestehen, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden. Hier sollte eine hausinterne Prüfung bei der DB in Abstimmung mit dem Nutzer erfolgen. Dabei sollten die Belange des derzeitigen Nutzers soweit als möglich Berücksichtigung finden. Entsprechende Hinweise und Festsetzungen werden in die Planung übernommen um den belangen Rechnung zu tragen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des WP7-923/2007 Landes beachten. Nordrhein-Westfalen Abwägungsliste WP7-923/2007 zu Grundwasserverhältnisse: Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 30.07.2007 Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Gegen den Bebauungsplan bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich weise jedoch daraufhin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbedingter , großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Im Plangebiet sind Aueböden der Erft anzutreffen. Es handelt sich hier um einen in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose Bodenschicht mit zum Teil inhomogener Zusammensetzung , die besondere Überlegungen hinsichtlich der Bauwerksgründung erforderlich machen kann. Ich empfehle gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch eine entsprechende Die RWE Power AG wurde am .... die Mitteilung zur Verfahren beteiligt. Entsprechende Kenntnis zu nehmen. Und der dortigen Anregung wird die die Anregung zu beachten. Planung wie folgt ergänzt: Das gesamte Plangebiet wird wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Das Plangebiet Auebereich liegt in einem Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der WP7-923/2007 Abwägungsliste WP7-923/2007 Kennzeichnung in den Bebauungsplänen. Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft , RWE Power AG, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten.