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Beschlussvorlage (Nutzungsanfrage zur Errichtung eines Freizeitcenters im ehemaligen toom-Gebäude)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Nutzungsanfrage zur Errichtung eines Freizeitcenters im ehemaligen toom-Gebäude) Beschlussvorlage (Nutzungsanfrage zur Errichtung eines Freizeitcenters im ehemaligen toom-Gebäude)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-919/2007 Sitzungsteil Der Bürgermeister Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.06.2007 Betreff: Nutzungsanfrage zur Errichtung eines Freizeitcenters im ehemaligen toom-Gebäude Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nach dem Erwerb des weitgehend leer stehenden Gebäudes des ehemaligen toomMarktes an der Lindenstraße im Ortsteil Bedburg durch die Stadt liegt die konkrete Nutzungsanfrage eines privaten Betreibers von Indoor Freizeitanlagen vor. Als Anlage zum entsprechenden nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt ist ein Kurzgutachten zur städtebaulichen Bewertung dieser Nutzung beigefügt. Hierin wird nicht die Aussage getroffen, ob der Standort für das Rathaus oder für die Freizeitnutzung geeigneter wäre. Vielmehr wird unabhängig von der bisherigen Diskussion um den Rathausstandort aus fachlicher Sicht die Stadtverträglichkeit der vorliegenden Anfrage beurteilt. Die spiel- und freizeitorientierte Nutzung – zum Beispiel Bowling, Minigolf, Billiard, Snooker, Dart, Slot-Racingbahn, Shuffleboard – einschließlich gastronomischem Angebot soll voraussichtlich die Freiflächen innerhalb des Gebäudes beanspruchen, die derzeit noch keiner Vermietung zugeführt sind. Weitere Informationen sind der Sitzungsvorlage WP7-920/2007 im nichtöffentlichen Teil zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.06.2007 ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Fachbereich I Bürgermeister