Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-143/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
18.11.2003
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I setzen sich zusammen aus einem
10%-igen Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters sowie aus anteiligen Sachkosten. Die
Aufteilung auf die beiden Endkostenstellen erfolgt nach qualifizierter Schätzung in einem
Verhältnis von 60 % (Fahrbahnreinigung) zu 40 % (Winterdienst).
Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt insgesamt 1.151 Stunden.
Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 28,84 € entstehen hier Kosten von rund
33.000,00 €.
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 364 Arbeitsstunden
angesetzt, was mit einem Stundensatz von 28,84 € zu Kosten in Höhe von rund 10.500,00 € führt.
An Deponiekosten des Erftkreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten beiden
Jahre (15.100,00 €) eingestellt.
Die Kosten für Streumittel (nach Abzug eines Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 8.600,00 € in die
Berechnung ein.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird - wie in den Vorjahren - vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in
Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag von
insgesamt 1.500,00 € in die Kalkulation ein.
Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich auf einen Gesamtbetrag von 59.800,00 €
und für den Winterdienst auf 60.900,00 €.
Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten
vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet:
¾
¾
¾
¾
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
10 %
15 %
20 %
25 %.
Im Jahre 2002 wurde bei der Fahrbahnreinigung eine Überdeckung in Höhe von 315,00 €
und beim Winterdienst in Höhe von 8.012,90 € erzielt.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre
auszugleichen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Durch die Berücksichtigung des Überschusses bei der Gebührenberechnung der
Fahrbahnreinigung kann die Gebühr 2004 wie folgt reduziert werden:
Gebühr 2004 ohne Einrechnung
des Überschusses
1,21 €
Gebühr 2004 mit Einrechnung
des Überschusses
1,20 €
Gebühr in 2003
1,19 €
Beim Winterdienst verändern sich die Gebührensätze 2004 durch die Berücksichtigung
Überschusses wie folgt:
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
Gebühr 2004
ohne Einrechnung
0,54 €
0,51 €
0,48 €
0,45 €
Gebühr 2004
mit Einrechnung
0,47 €
0,44 €
0,41 €
0,38 €
des
Gebühr
2003
0,37 €
0,34 €
0,31 €
0,28 €
Die Winterdienst-Gebühren 2003 konnten aufgrund der Einrechnung des hohen Überschusses aus
dem Jahr 2001 (23.355,00 €) so vergleichsweise niedrig festgesetzt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Überschüsse aus dem Jahr 2002 einzusetzen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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