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Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-916/2007 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.06.2007 Betreff: Zuleitung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt den zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis und stellt diesen formell gemäß § 95 Abs. 3 GO fest. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der vom Kämmerer festgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 ist gemäß § 96 Abs. 3 GO vom Rat festzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte in der Zeit von Dezember 2006 bis April 2007 durch die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft. Die abschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt in der Sitzung am 19.06.2007. Nach erfolgter Prüfung wird der Rat in der nächsten Sitzung mit der Feststellung des Jahresabschlusses, der Entlastung des Bürgermeisters und mit der Behandlung des Jahresfehlbetrages befasst. Wie bereits desöfteren erwähnt, konnten die gesetzlichen Termine hinsichtlich der Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses und die Feststellung des Jahresabschlusses aufgrund vielfältiger Probleme mit der Umstellung des Rechnungswesens nicht eingehalten werden. Der Jahresabschluss ist in mehreren Anlagen beigefügt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deckblatt Bilanz Teilrechnungen auf Produktbereichsebene Anhang und Lagebericht Gesamtrechnungen und Teilrechnungen auf Produktebene Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.06.2007 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister