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Mitteilung (Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Mitteilung (Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: He/Gc Jülich, 19.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 488/2013 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.11.2013 TOP Ergebnisse Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken Anlg.: / SD.Net Mitteilungstext: Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es für die Mitarbeiter des Bauhofs durch die Übernahme des Winterdienstes im Bereich von Wartehallen vor privaten Grundstücken (als freiwillige Leistung) schwierig ist, die Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Zukünftig soll daher gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Jülich verfahren werden. Demnach sind alle Anlieger verpflichtet, die Flächen entlang ihres Grundstückes schneeund eisfrei zu halten. Zu diesen Flächen gehören auch die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse. Die betroffenen Anlieger werden durch ein Anschreiben und eine Veröffentlichung im Stadtmagazin informiert. Dadurch wird es dem Bauhof ermöglicht, der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Gebäuden im Stadtgebiet besser nachzukommen.