Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-915/2007
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.06.2007
Betreff:
Bürgerreferendum in der Rathausfrage
hier: Beschluss über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Durchführung des
Bürgerreferendums, der anzuwendenden Bestimmungen sowie zur Formulierung der
Fragestellung
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
1. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in der Rathausfrage ein Bürgerreferendum auf
Basis der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bedburg
durchzuführen. Eventuell von der Satzung abweichende Regelungen benennt der Rat der
Stadt Bedburg wie folgt:
....
2. Der Rat der Stadt Bedburg legt gemäß § 2 Abs. 1 der oben genannten Satzung als Tag
der Abstimmung für die Durchführung des Bürgerreferendums Sonntag, den ....................,
fest.
Der Rat stellt hierbei nachfolgende Fragestellung zur Abstimmung:
....
3. Der Rat der Stadt Bedburg erklärt darüber hinaus seine Absicht, das Ergebnis des
Bürgerreferendums zur Grundlage des in der Folge noch zwingend erforderlichen
Ratsbeschlusses in der Rathausfrage zu machen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Alternative B:
1. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, das Vorhaben zur Zentralisierung der beiden
bisherigen Verwaltungsstandorte im Gebäude des ehemaligen Toom-Marktes nicht weiter
fortzuführen.
2. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Folgenutzung des Toom-Marktes einen
Projektentwickler zu beauftragen, der für den Toom-Markt eine Gesamtnutzung entwickelt,
die mit den betroffenen Bürgern, den Anwohnern der Bedburger Innenstadt sowie dem
Werbekreis Bedburg zu diskutieren und abzustimmen ist.
3. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass durch die Entscheidung unter Ziffer 1 das
Bürgerbegehren erledigt ist. Die Durchführung eines freiwilligen Bürgerentscheids ist damit
entbehrlich.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.03.2007 einstimmig
beauftragt, in der Rathausfrage zeitnah einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid
vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf die Ausführungen in der
Sitzungsvorlage WP7-906/2007 ‚Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des
freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom
15.05.2007’ verwiesen.
Zwischenzeitlich liegen hierzu vor:
1. Arbeitsauftrag an die Verwaltung aufgrund Antrag der SPD-Fraktion vom 31.05.2007
2. Antrag der FWG-Fraktion vom 04.06.2007
3. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2007
4. Schreiben der Initiatoren des Bürgerbegehrens vom 24.04.2007
Während die Ziffern 1, 2 und 4 sich inhaltlich konkret mit einem Bürgerreferendum mit
einer – einzigen – Fragestellung zur Umsetzung der Verwaltungszentralisation, sprich mit
der Frage eines Umbaues des toom-Marktes zu einem Rathaus auseinandersetzen, geht
der Antrag der CDU-Fraktion auf definitive Aufgabe des toom-Marktes als möglichem
zentralisierten Verwaltungssitz in eine andere Zielrichtung. Einzelheiten sind den
beigefügten Kopien zu entnehmen.
Sollte der Antrag der CDU-Fraktion mehrheitsfähig sein, würde – auch im Hinblick auf die
gewünschte – einzige – Fragestellung der Initiatoren, der SPD- und der FWG-Fraktion –
dem vom Rat am 27.03.2007 beschlossenen Bürgerreferendum mit einer einstufigen,
ausschließlich auf den toom-Markt bezogenen Frage faktisch die Grundlage entzogen.
Im nachfolgenden wird daher unter A zum einen für den Fall der Durchführung des
Bürgerreferendums unter Aufrechterhaltung der Standortalternative toom-Markt
grundsätzlich zur weiteren Vorgehensweise inklusive den Vorschlägen für eine einzelne
Fragestellung ausgeführt, unter B der Antrag der CDU-Fraktion reflektiert.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
A – Anträge der SPD-Fraktion, der FWG-Fraktion sowie der Initiatoren des
Bürgerbegehrens bezüglich Formulierung der Fragestellung
Hinsichtlich konkreter Einzelheiten zur Durchführung des Bürgerreferendums wird auf die
beigefügte Anlage verwiesen.
Hinsichtlich der Formulierung der Fragestellung wird wie folgt ausgeführt:
Bei einem regulären Bürgerentscheid kann ausschließlich über die vom Bürgerbegehren
aufgeworfene – ein- oder mehrstufige – Fragestellung abgestimmt werden. Da es sich
vorliegend um die Durchführung eines Bürgerreferendums handelt, ist die zur Abstimmung
zu stellende Frage durch Beschluss des Rates zu formulieren.
Æ Aus dem Antrag der SPD-Fraktion ergeben sich zwei denkbare Fragestellungen
Verwaltungsvorschlag 1:
„Soll die Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg am Standort Toom-Gebäude
umgesetzt werden?
Ja/Nein“
Verwaltungsvorschlag 2:
„Soll die Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg im Rahmen eines städtebaulichen
Konzeptes am Standort Toom-Gebäude umgesetzt werden?
Ja/Nein“
Æ Aus dem Antrag der FWG-Fraktion resultiert folgende Fragestellung
„Soll das TOOM-Gebäude zum Rathaus ausgebaut werden?
ja/nein“
Für den Fall einer negativen Beantwortung der Frage müsse laut FWG-Fraktion erst
nachfolgend über die Alternativen Ausbau Rathaus Kaster oder Neubau entschieden
werden.
Æ Aus dem Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens resultiert folgende Fragestellung
„Soll das TOOM-Gebäude zu einem Rathaus umgebaut werden? Ja/Nein“
Zum weiteren Verfahren in diesem Fall wird auf den Stand der Sondersitzung vom
31.05.2007 verwiesen, wonach die – für die im politischen Raum diskutierten
Lösungsalternativen – durch die Verwaltung zu ermittelnden Kosten einer externen
Überprüfung durch einen vom Rat zu bestimmenden Dritten unterzogen werden sollen.
Ziel ist hierbei, das Bürgerreferendum noch im September 2007 durchzuführen.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
B – Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Aufgabe der Standortalternative toomGebäude
Gemäß Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2007 soll die bisherige Standortalternative
„toom-Gebäude“ nicht weiterverfolgt werden. Insoweit sollen anders geartete
Nutzungsmöglichkeiten überprüft werden.
Weiterhin soll laut oben genanntem Antrag durch Ratsbeschluss festgestellt werden, dass
sich damit das Bürgerbegehren sowie die Durchführung eines freiwilligen
Bürgerentscheids erledigt haben.
Zum weiteren Verfahren in diesem Fall wird die Verwaltung die zu ermittelnden Kosten für
die verbleibenden Standortalternativen „Sanierung und Erweiterung des Rathauses
Kaster“ sowie „Neubau auf einer noch nicht näher definierten Fläche“ durch einen vom Rat
zu bestimmenden Dritten extern überprüfen lassen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, in der Folge ebenfalls eine der Meinungsbildung des
Rates dienende Bürgerbefragung über den zukünftigen zentralisierten Rathausstandort
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.06.2007
-----------------gez.-------------Koehl
---------------gez.---------------Brabender-Lipej
---------------gez.--------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister