Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-907/2007
Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der
Zustimmung“
Haushaltsjahr: 2007
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
FB: I
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe
im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW i.V.m. § 9 Hauptsatzung
Produkt:
550 553 110 910
Aufwandskonto
7831200
M-Nummer:
55319010
Zweckbestimmung:
Anschaffung eines Friedhofbaggers
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsbuch
0,00 €
2. Nachtragshaushaltsbuch
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE)
0,00 €
verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
0,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
60.000,00 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Der städtische Friedhofsbagger, Unkauf KMB 210, muss regelmäßig im Rahmen der
einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften einer TÜV-ähnlichen
Untersuchung (Sicherheitsprüfung – UVV) unterzogen werden.
Bei der letzten „UVV“ wurde festgestellt, dass ein erheblicher Reparaturbedarf
besteht. Laut Kostenvoranschlag der Firma Wassenberg GmbH, belaufen sich die
Kosten auf rund 12.257,00 €. Dieser Kostenvoranschlag beruht auf einer Sichtprüfung.
Eine detaillierte weitergehende Begutachtung zur Schadensermittlung ist nur in der
Fachwerkstatt nach Zerlegung möglich. Hierbei ist es wahrscheinlich, dass noch
zusätzlicher Reparaturbedarf festgestellt wird.
Die Reparatur im Rahmen der „UVV“ ist für einen weiteren Betrieb zwingend
erforderlich.
Eine ersatzweise Ausleihe eines Friedhofbaggers ist mit monatlichen Kosten von rund
2.500,- € zu beziffern. Der Friedhofbagger wird regelmäßig, hauptsächlich zur
Grabanfertigung, genutzt. Alternativgeräte sind nicht vorhanden.
Die reguläre Neubeschaffung ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das
Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Die bilanzielle Abschreibung mit einem aktuellen
Restwert von rund 8.000,- € läuft noch bis 12/2008.
Die Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers ist unabweisbar.
Deckungsvorschlag:
Produkt 110 111 120 120.
WP7-907/2007
Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der
Zustimmung“
M 111 190 70 Anschaffung eines LKW mit Ladekran
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe muss im laufenden Haushaltsjahr 2007- sichergestellt sein.
Zur Deckung wird die Investitionsmaßnahme „Anschaffung eines LKW mit Ladekran“
mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 129.000,00 € in das Haushaltsjahr 2008
verschoben. Der vorhandene LKW wird in den Wintermonaten hauptsächlich als
Trägerfahrzeug für einen Salzstreuer genutzt. Nach eingehender Prüfung ist die
Verschiebung der ursprünglich für dieses Jahr eingeplanten Maßnahme möglich, da
der vergangene Winter sehr mild verlaufen ist und das Fahrzeug nicht in der Art und
Weise beansprucht wurde, wie erwartet.
50181 Bedburg, 10.05.2007
Im Auftrag
(Naujock)
Stellv. Fachbereichsleiter
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der
Stadt Bedburg
geringfügig
unerheblich
x
erheblich.
Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, 2.
Halbsatz GO NW zur Kenntnis gebracht.
Die Haushaltsüberschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates gemäß § 83
Abs. 2 Satz 1 GO NW.
x
Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
50181 Bedburg, 10.05.2007
gez. Baum
Stadtkämmerer
x
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 12.06.2007
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, GO NW der
Haushaltsüberschreitung zu.
WP7-907/2007
Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der
Zustimmung“
Dringlichkeitsentscheidungen
An den Hauptausschuss zur Sitzung am
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der
erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
zugestimmt.
x
Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der
erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
zugestimmt.
50181 Bedburg, 10.05.2007
_ gez. Koerdt__
Bürgermeister
x
x
_gez. Dr. Kippels_
Stadtverordneter
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 12.06.2007
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
zutreffendes ankreuzen