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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 "Antrag auf Erteilung der Zustimmug")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-907/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der Zustimmung“ Haushaltsjahr: 2007 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: I Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW i.V.m. § 9 Hauptsatzung Produkt: 550 553 110 910 Aufwandskonto 7831200 M-Nummer: 55319010 Zweckbestimmung: Anschaffung eines Friedhofbaggers Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsbuch 0,00 € 2. Nachtragshaushaltsbuch 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 60.000,00 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Der städtische Friedhofsbagger, Unkauf KMB 210, muss regelmäßig im Rahmen der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften einer TÜV-ähnlichen Untersuchung (Sicherheitsprüfung – UVV) unterzogen werden. Bei der letzten „UVV“ wurde festgestellt, dass ein erheblicher Reparaturbedarf besteht. Laut Kostenvoranschlag der Firma Wassenberg GmbH, belaufen sich die Kosten auf rund 12.257,00 €. Dieser Kostenvoranschlag beruht auf einer Sichtprüfung. Eine detaillierte weitergehende Begutachtung zur Schadensermittlung ist nur in der Fachwerkstatt nach Zerlegung möglich. Hierbei ist es wahrscheinlich, dass noch zusätzlicher Reparaturbedarf festgestellt wird. Die Reparatur im Rahmen der „UVV“ ist für einen weiteren Betrieb zwingend erforderlich. Eine ersatzweise Ausleihe eines Friedhofbaggers ist mit monatlichen Kosten von rund 2.500,- € zu beziffern. Der Friedhofbagger wird regelmäßig, hauptsächlich zur Grabanfertigung, genutzt. Alternativgeräte sind nicht vorhanden. Die reguläre Neubeschaffung ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Die bilanzielle Abschreibung mit einem aktuellen Restwert von rund 8.000,- € läuft noch bis 12/2008. Die Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers ist unabweisbar. Deckungsvorschlag: Produkt 110 111 120 120. WP7-907/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der Zustimmung“ M 111 190 70 Anschaffung eines LKW mit Ladekran Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe muss im laufenden Haushaltsjahr 2007- sichergestellt sein. Zur Deckung wird die Investitionsmaßnahme „Anschaffung eines LKW mit Ladekran“ mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 129.000,00 € in das Haushaltsjahr 2008 verschoben. Der vorhandene LKW wird in den Wintermonaten hauptsächlich als Trägerfahrzeug für einen Salzstreuer genutzt. Nach eingehender Prüfung ist die Verschiebung der ursprünglich für dieses Jahr eingeplanten Maßnahme möglich, da der vergangene Winter sehr mild verlaufen ist und das Fahrzeug nicht in der Art und Weise beansprucht wurde, wie erwartet. 50181 Bedburg, 10.05.2007 Im Auftrag (Naujock) Stellv. Fachbereichsleiter Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg geringfügig unerheblich x erheblich. Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NW zur Kenntnis gebracht. Die Haushaltsüberschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NW. x Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. 50181 Bedburg, 10.05.2007 gez. Baum Stadtkämmerer x An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 12.06.2007 Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1, GO NW der Haushaltsüberschreitung zu. WP7-907/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-907/2007 „Antrag auf Erteilung der Zustimmung“ Dringlichkeitsentscheidungen An den Hauptausschuss zur Sitzung am Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. x Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW i. V. m. §§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. 50181 Bedburg, 10.05.2007 _ gez. Koerdt__ Bürgermeister x x _gez. Dr. Kippels_ Stadtverordneter An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 12.06.2007 Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen