Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-906/2007
Sitzungsteil
Der Bürgermeister
Az.:
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
31.05.2007
Betreff:
Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in
der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007
Inhalt der Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.03.2007 einstimmig
beauftragt, „in der Rathausfrage zeitnah einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid
vorzubereiten“. Dieser Beschluss ist sowohl von der Verwaltung wie von der Öffentlichkeit
– siehe Presseberichterstattung – dahingehend verstanden worden, dass die Bevölkerung
über den zukünftigen Rathausstandort an sich per Abstimmung zu beteiligen ist.
In dieser Thematik hat im Anschluss an die Osterferien am 17.04.2007 ein erstes
interfraktionelles Gespräch unter Beteiligung aller Vorsitzenden der im Rat vertretenen
Fraktionen stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen darüber erzielt, das Thema
„Ratsbürgerentscheid“ in der für den 12.06.2007 anberaumten Ratssitzung erneut zu
behandeln; die für den 08.05.2007 bei Bedarf terminierten Sitzungen – Hauptausschuss
und Rat – sollten entfallen.
Weiterhin wurde am 24.04.2007 ein Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens
‚Stopp der Verschwendung von Steuergeldern’ geführt, in dem diese unter anderem über
die Ergebnisse des interfraktionellen Gesprächs in Kenntnis gesetzt wurden. Am
04.05.2007 sowie am 11.05.2007 hat sich ein verwaltungsinterner Arbeitskreis mit den
organisatorischen Fragestellungen hinsichtlich der Durchführung des freiwilligen
„Ratsbürgerentscheides“ befasst. Im Hinblick auf die bevorstehende Ratssitzung am
12.06.2007 hat am 23.05.2007 ein zweites interfraktionelles Gespräch stattgefunden.
Aufgrund des nunmehr vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion vom 15.05.2007 (siehe
Anlage) hinsichtlich der Einberufung einer Sondersitzung des Rates erfolgt die
nachfolgende Sachdarstellung in der Thematik.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Zeitplan
Ein konkreter Zeitplan mit dem Ziel der Durchführung des freiwilligen
„Ratsbürgerentscheides“ kann erst nach Formulierung der Fragestellung festgelegt
werden. Verwaltungsseitig wird in Anlehnung an die Vorbereitung einer Kommunalwahl mit
einer Vorbereitungszeit von drei Monaten kalkuliert – von diesem Zeitfenster geht auch die
Gemeindeordnung NRW (GO) in § 26 Abs. 6 Satz 2 für Bürgerentscheide infolge
zulässiger regulärer Bürgerbegehren aus. Ferienzeiten sind hiervon ausgenommen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt
Bedburg legt der Rat den Tag des Bürgerentscheides fest.
Rahmenbedingungen
Der Rat der Stadt Bedburg hat zu entscheiden, ob und wenn ja, inwieweit die Satzung für
die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bedburg hinsichtlich der
Durchführung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der Rathausfrage Anwendung
finden soll. Gegebenenfalls sind durch den Rat pragmatische Abweichungen von der
vorgenannten Satzung festzulegen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt.
In diesem Zusammenhang wird nach Rücksprache unter anderem mit dem
Innenministerium NRW (Stellungnahme siehe Anlage) sowie mit dem Städte- und Gemeindebund
NRW ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der beabsichtigten und mit
Ratsbeschluss vom 27.03.2007 fixierten Abstimmung der Bürger rechtlich nicht um einen
Ratsbürgerentscheid handelt, sondern vielmehr um ein Bürgerreferendum.
Um einen Ratsbürgerentscheid kann es sich deshalb nicht handeln, weil diese Alternative
bislang in der GO nicht vorgesehen ist. Sollte es infolge der im Raume stehenden
Gesetzesänderung zur Aufnahme des Ratsbürgerentscheides in die GO kommen, hätte
ein solcher Entscheid nach jetzigen Erkenntnissen auch unmittelbar die Wirkung eines
Ratsbeschlusses; allerdings würden dann auch die selben Ausschlussgründe greifen wie
für ein Bürgerbegehren.
Da aktuell die Durchführung eines „Ratsbürgerentscheides“ im Sinne der Begrifflichkeit,
die laut Referententwurf des Innenministeriums eventuell in die GO aufgenommen werden
soll, mangels gesetzlicher Regelung rechtlich nicht möglich ist, sondern lediglich ein
Bürgerreferendum durchgeführt werden kann, ist in der Folge – entgegen der Regelung
beim regulären Bürgerentscheid – auch zwingend ein weiterer Ratsbeschluss in der Sache
erforderlich. Da es eines weiteren Beschlusses bedarf, ist auch eine vorherige, offizielle
Bindungsverpflichtung des Rates nicht zulässig; interne bzw. interfraktionelle Absprachen
bleiben hiervon unberührt.
Eine juristische Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes
hierzu (siehe Anlage) wird bis zu den Fraktionssitzungen – spätestens bis zur Sitzung am
31.05.2007 selbst – nachgereicht.
Fragestellung
Da der Rat sich für die Durchführung eines freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ – infolge
vorheriger Ausführungen besitzt dieser die rechtliche Qualität eines Bürgerreferendums –
ausgesprochen hat, obliegt ihm – gegebenenfalls in Abstimmung mit den Initiatoren des
als unzulässig festgestellten Bürgerbegehrens ‚Stopp der Verschwendung von
Steuergeldern’ – die Formulierung der Fragestellung. Im interfraktionellen Gespräch am
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
23.05.2007 bestand zwischen dem Bürgermeister und allen anwesenden
Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen darüber, die endgültige Formulierung einer
Fragestellung bis zum Abschluss externer Überprüfungen der Kostenkalkulationen über
die in der Diskussion befindlichen Standortalternativen zurückzustellen. Maßgeblich hierfür
ist der durch die Vorsitzenden bekundete Wille aller Fraktionen, den Bürgern zum
Zeitpunkt des Referendums möglichst umfangreiche Informationen – insbesondere
nachvollziehbare Aussagen zu den Kosten – an die Hand geben zu können; erklärtes Ziel
des Bürgerbegehrens ‚Stopp der Verschwendung von Steuergeldern’ war schließlich, die
Standortentscheidung nicht ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten zu treffen.
Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung in Kaster und Bedburg
Inwieweit die städtebauliche Entwicklung in Kaster und der Bedburger Innenstadt bei der
Fragestellung Berücksichtigung findet, hängt von der konkreten Formulierung der zur
Abstimmung zu bringenden Fragestellung durch den Rat sowie den jeweiligen
Verfahrensständen hinsichtlich der Rahmenpläne für das Stadtteilzentrum von Kaster
sowie für das Zentrum von Bedburg ab. Hinsichtlich der Aufstellung des Rahmenplanes für
das Zentrum von Bedburg hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner
Sitzung am 22.05.2007 das Plangebiet sowie die Aufgabenstellung festgelegt. Hinsichtlich
der Aufstellung des Rahmenplanes für das Stadtteilzentrum von Kaster hat der
vorgenannte Ausschuss in der gleichen Sitzung die Auslobungsunterlage basierend auf
den Ergebnissen der beiden Bürgerworkshops festgelegt und die Durchführung des
städtischen Realisierungswettbewerbes beschlossen.
Belastbare Zahlen für eine Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Toom-Markt
bzw. Rathaus Kaster
Die bereits vorliegenden Zahlen werden derzeit vor dem Hintergrund der aktuellen
Fragestellungen in der Thematik aufbereitet. Maßgebliche Grundlage hierfür ist unter
anderem das Raumprogramm, welches in der Ratssitzung am 12.06.2007 zur endgültigen
Beschlussfassung vorgelegt wird. Darauf aufbauend können die Zahlen für die diskutierten
Zentralisierungsalternativen
abschließend
konkretisiert
und
einer
externen
Gegenrechnung zugeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass – wie zugesagt – zwischenzeitlich von weiteren
Entscheidungen in der Sache abgesehen wird; ausgenommen hiervon ist die Übernahme
des ehemaligen Toom-Gebäudes in das Eigentum der Stadt Bedburg als rechtliche
Konsequenz aus der vom Rat mehrheitlich beschlossenen Ausübung des
Vorkaufsrechtes.
50181 Bedburg, den 25.05.2007
----------------gez.--------------Koerdt
Bürgermeister