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Mitteilungsvorlage (Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007) Mitteilungsvorlage (Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007) Mitteilungsvorlage (Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen Ratsbürgerentscheides in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-906/2007 Sitzungsteil Der Bürgermeister Az.: Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Bemerkungen: 31.05.2007 Betreff: Sachstandsdarstellung bezüglich Vorbereitung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der Rathausfrage; Antrag der SPD-Fraktion vom 15.05.2007 Inhalt der Mitteilung: Der Rat der Stadt Bedburg hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.03.2007 einstimmig beauftragt, „in der Rathausfrage zeitnah einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid vorzubereiten“. Dieser Beschluss ist sowohl von der Verwaltung wie von der Öffentlichkeit – siehe Presseberichterstattung – dahingehend verstanden worden, dass die Bevölkerung über den zukünftigen Rathausstandort an sich per Abstimmung zu beteiligen ist. In dieser Thematik hat im Anschluss an die Osterferien am 17.04.2007 ein erstes interfraktionelles Gespräch unter Beteiligung aller Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen stattgefunden. Dabei wurde Einvernehmen darüber erzielt, das Thema „Ratsbürgerentscheid“ in der für den 12.06.2007 anberaumten Ratssitzung erneut zu behandeln; die für den 08.05.2007 bei Bedarf terminierten Sitzungen – Hauptausschuss und Rat – sollten entfallen. Weiterhin wurde am 24.04.2007 ein Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens ‚Stopp der Verschwendung von Steuergeldern’ geführt, in dem diese unter anderem über die Ergebnisse des interfraktionellen Gesprächs in Kenntnis gesetzt wurden. Am 04.05.2007 sowie am 11.05.2007 hat sich ein verwaltungsinterner Arbeitskreis mit den organisatorischen Fragestellungen hinsichtlich der Durchführung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ befasst. Im Hinblick auf die bevorstehende Ratssitzung am 12.06.2007 hat am 23.05.2007 ein zweites interfraktionelles Gespräch stattgefunden. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion vom 15.05.2007 (siehe Anlage) hinsichtlich der Einberufung einer Sondersitzung des Rates erfolgt die nachfolgende Sachdarstellung in der Thematik. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Zeitplan Ein konkreter Zeitplan mit dem Ziel der Durchführung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ kann erst nach Formulierung der Fragestellung festgelegt werden. Verwaltungsseitig wird in Anlehnung an die Vorbereitung einer Kommunalwahl mit einer Vorbereitungszeit von drei Monaten kalkuliert – von diesem Zeitfenster geht auch die Gemeindeordnung NRW (GO) in § 26 Abs. 6 Satz 2 für Bürgerentscheide infolge zulässiger regulärer Bürgerbegehren aus. Ferienzeiten sind hiervon ausgenommen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bedburg legt der Rat den Tag des Bürgerentscheides fest. Rahmenbedingungen Der Rat der Stadt Bedburg hat zu entscheiden, ob und wenn ja, inwieweit die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bedburg hinsichtlich der Durchführung des freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ in der Rathausfrage Anwendung finden soll. Gegebenenfalls sind durch den Rat pragmatische Abweichungen von der vorgenannten Satzung festzulegen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt. In diesem Zusammenhang wird nach Rücksprache unter anderem mit dem Innenministerium NRW (Stellungnahme siehe Anlage) sowie mit dem Städte- und Gemeindebund NRW ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der beabsichtigten und mit Ratsbeschluss vom 27.03.2007 fixierten Abstimmung der Bürger rechtlich nicht um einen Ratsbürgerentscheid handelt, sondern vielmehr um ein Bürgerreferendum. Um einen Ratsbürgerentscheid kann es sich deshalb nicht handeln, weil diese Alternative bislang in der GO nicht vorgesehen ist. Sollte es infolge der im Raume stehenden Gesetzesänderung zur Aufnahme des Ratsbürgerentscheides in die GO kommen, hätte ein solcher Entscheid nach jetzigen Erkenntnissen auch unmittelbar die Wirkung eines Ratsbeschlusses; allerdings würden dann auch die selben Ausschlussgründe greifen wie für ein Bürgerbegehren. Da aktuell die Durchführung eines „Ratsbürgerentscheides“ im Sinne der Begrifflichkeit, die laut Referententwurf des Innenministeriums eventuell in die GO aufgenommen werden soll, mangels gesetzlicher Regelung rechtlich nicht möglich ist, sondern lediglich ein Bürgerreferendum durchgeführt werden kann, ist in der Folge – entgegen der Regelung beim regulären Bürgerentscheid – auch zwingend ein weiterer Ratsbeschluss in der Sache erforderlich. Da es eines weiteren Beschlusses bedarf, ist auch eine vorherige, offizielle Bindungsverpflichtung des Rates nicht zulässig; interne bzw. interfraktionelle Absprachen bleiben hiervon unberührt. Eine juristische Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes hierzu (siehe Anlage) wird bis zu den Fraktionssitzungen – spätestens bis zur Sitzung am 31.05.2007 selbst – nachgereicht. Fragestellung Da der Rat sich für die Durchführung eines freiwilligen „Ratsbürgerentscheides“ – infolge vorheriger Ausführungen besitzt dieser die rechtliche Qualität eines Bürgerreferendums – ausgesprochen hat, obliegt ihm – gegebenenfalls in Abstimmung mit den Initiatoren des als unzulässig festgestellten Bürgerbegehrens ‚Stopp der Verschwendung von Steuergeldern’ – die Formulierung der Fragestellung. Im interfraktionellen Gespräch am STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 23.05.2007 bestand zwischen dem Bürgermeister und allen anwesenden Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen darüber, die endgültige Formulierung einer Fragestellung bis zum Abschluss externer Überprüfungen der Kostenkalkulationen über die in der Diskussion befindlichen Standortalternativen zurückzustellen. Maßgeblich hierfür ist der durch die Vorsitzenden bekundete Wille aller Fraktionen, den Bürgern zum Zeitpunkt des Referendums möglichst umfangreiche Informationen – insbesondere nachvollziehbare Aussagen zu den Kosten – an die Hand geben zu können; erklärtes Ziel des Bürgerbegehrens ‚Stopp der Verschwendung von Steuergeldern’ war schließlich, die Standortentscheidung nicht ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten zu treffen. Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung in Kaster und Bedburg Inwieweit die städtebauliche Entwicklung in Kaster und der Bedburger Innenstadt bei der Fragestellung Berücksichtigung findet, hängt von der konkreten Formulierung der zur Abstimmung zu bringenden Fragestellung durch den Rat sowie den jeweiligen Verfahrensständen hinsichtlich der Rahmenpläne für das Stadtteilzentrum von Kaster sowie für das Zentrum von Bedburg ab. Hinsichtlich der Aufstellung des Rahmenplanes für das Zentrum von Bedburg hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 22.05.2007 das Plangebiet sowie die Aufgabenstellung festgelegt. Hinsichtlich der Aufstellung des Rahmenplanes für das Stadtteilzentrum von Kaster hat der vorgenannte Ausschuss in der gleichen Sitzung die Auslobungsunterlage basierend auf den Ergebnissen der beiden Bürgerworkshops festgelegt und die Durchführung des städtischen Realisierungswettbewerbes beschlossen. Belastbare Zahlen für eine Zentralisierung der Stadtverwaltung am Standort Toom-Markt bzw. Rathaus Kaster Die bereits vorliegenden Zahlen werden derzeit vor dem Hintergrund der aktuellen Fragestellungen in der Thematik aufbereitet. Maßgebliche Grundlage hierfür ist unter anderem das Raumprogramm, welches in der Ratssitzung am 12.06.2007 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird. Darauf aufbauend können die Zahlen für die diskutierten Zentralisierungsalternativen abschließend konkretisiert und einer externen Gegenrechnung zugeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass – wie zugesagt – zwischenzeitlich von weiteren Entscheidungen in der Sache abgesehen wird; ausgenommen hiervon ist die Übernahme des ehemaligen Toom-Gebäudes in das Eigentum der Stadt Bedburg als rechtliche Konsequenz aus der vom Rat mehrheitlich beschlossenen Ausübung des Vorkaufsrechtes. 50181 Bedburg, den 25.05.2007 ----------------gez.--------------Koerdt Bürgermeister