Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-899/2007
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
23.10.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom
13.12.1996
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die im Entwurf beigefügte Sechste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt
Bedburg vom 13.12.1996 zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Zu Artikel I des beigefügten Satzungsentwurfes:
Die Hundesteuersatzung in der derzeitigen Fassung regelt im § 4 Abs. 3 die Steuerermäßigung für
Empfänger von Leistungen zum Lebenunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG).
Das BSHG ist zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Alle Neuregelungen befinden sich nun im
Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII.
Auf Grund dessen wird mit Artikel I des beigefügten Entwurfes eine entsprechende Anpassung
vorgenommen.
Die Stadt Bedburg sieht in ihrer derzeitigen Hundesteuersatzung eine Ermäßigung auf ein Viertel
des Steuersatzes vor. Die Ermäßigung gilt nur für einen Hund. Demnach wird derzeit als
ermäßigter Steuersatz ein Betrag von 19,25 €/Jahr statt 77,00 €/Jahr festgesetzt.
Drei Kommunen des Rhein-Erft-Kreises reduzieren den Steuersatz lediglich auf 50 %, wobei die
Stadt Kerpen als weitere Voraussetzung die Ermäßigung nur für alleinstehende Personen
vornimmt.
Zu Artikel II des beigefügten Satzungsentwurfes:
Mit der Sitzungsvorlage WP 7 – 898/2007 wird verwaltungsseitig dem Ausschuss für Personal,
Organisation und Finanzmanagement als Beschluss vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Bedburg
zu empfehlen, die im Entwurf vorgelegte Verwaltungsgebührensatzung zu beschließen.
Der Entwurf orientiert sich an der neuen Verwaltungsgebühren-Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes NRW und sieht als Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken eine Gebühr von nun 3,50 €, statt wie bisher 3,00 €, vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 31.08.2007
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister