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Beschlussvorlage (Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996) Beschlussvorlage (Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-899/2007 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 23.10.2007 Rat der Stadt Bedburg 13.11.2007 Bemerkungen: Betreff: Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf beigefügte Sechste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996 zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Zu Artikel I des beigefügten Satzungsentwurfes: Die Hundesteuersatzung in der derzeitigen Fassung regelt im § 4 Abs. 3 die Steuerermäßigung für Empfänger von Leistungen zum Lebenunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Das BSHG ist zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Alle Neuregelungen befinden sich nun im Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII. Auf Grund dessen wird mit Artikel I des beigefügten Entwurfes eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Die Stadt Bedburg sieht in ihrer derzeitigen Hundesteuersatzung eine Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes vor. Die Ermäßigung gilt nur für einen Hund. Demnach wird derzeit als ermäßigter Steuersatz ein Betrag von 19,25 €/Jahr statt 77,00 €/Jahr festgesetzt. Drei Kommunen des Rhein-Erft-Kreises reduzieren den Steuersatz lediglich auf 50 %, wobei die Stadt Kerpen als weitere Voraussetzung die Ermäßigung nur für alleinstehende Personen vornimmt. Zu Artikel II des beigefügten Satzungsentwurfes: Mit der Sitzungsvorlage WP 7 – 898/2007 wird verwaltungsseitig dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement als Beschluss vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, die im Entwurf vorgelegte Verwaltungsgebührensatzung zu beschließen. Der Entwurf orientiert sich an der neuen Verwaltungsgebühren-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW und sieht als Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken eine Gebühr von nun 3,50 €, statt wie bisher 3,00 €, vor. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.08.2007 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister