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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich -1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
-diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-856/2007 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.05.2007 Original Rat der Stadt Bedburg 12.06.2007 1. Ergänzung Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich - 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.05.2007 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.05.2007 die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 - Drucksache WP7-538/2006 - eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Bereits in der Sitzung vom 21.02.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einnahmesituation - Höhe und tatsächliche Zahlung der Elternbeiträge - im ersten Quartal 2007 zu überprüfen und im Ausschuss zu berichten; erklärtes Ziel des Ausschusses war, die Beitragssatzung - in Abhängigkeit der tatsächlichen Einnahmesituation - gegebenenfalls zum Schuljahresbeginn 2007/2008 anzupassen. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des Ausschusses vom 13.02.2007 (TOP 5, ö. T.). Zwischenzeitlich liegen die seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in der vorgenannten Ausschusssitzung zugesagten Daten vor; die Auswertung stellt sich wie folgt dar: mtl. Beitrag: 13,00 € 26,00 € 57,00 € 83,00 € 115,00 € 150,00 € Schülerinnen und Schüler: 37 18 15 10 7 6 93 davon Geschwisterkinder 4 0 1 0 1 0 6 mtl. / jährl. Einnahmesoll 455 € / 5.460 € 468 € / 5.616 € 826 € / 9.912 € 830 € / 9.960 € 805 € / 9.660 € 900 € / 10.800 € 4.284 € / 51.408 € Nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises entsprechen die Beitragszahlungen - zumindest bis dato - dem `Elternbeitragssoll´ in Höhe von rd. 51.400 € jährlich; `lediglich´ in zwei Fällen sind Vollstreckungsverfahren anhängig. Aufgrund der nunmehr erstmalig vorliegenden Auswertung des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich für die offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg - zumindest für das Schuljahr 2006/2007 - ein `fiktiver Überschuss´ von jährlich rd. 13.000 € [verpflichtender Eigenanteil der Kommune pro Teilnehmer OGS 410,- €/ p. a.]. Da sich diese `Einkommensstruktur´ auch in den Beitragszahlungen für die Nutzung der Kindertagesstätten widerspiegelt, ist von einer gewissen Kontinuität auszugehen; die Verwaltung schlägt daher - entsprechend der Beschlusslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - vor, in vorgenannter Höhe - 13.000 € - die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich `anzupassen´. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - da bei Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg keinerlei Aussagen über die Einnahmesituation getätigt werden konnten - vertraglich mit den Maßnahmeträgern vereinbart worden ist, etwaige `Überschüsse´ in Gänze in die offene Ganztagsschule zu `transferieren´; je hälftig an die Maßnahmeträger und an den zuständigen Fachbereich [Fachbereich III]. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hinsichtlich der Anpassung bzw. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg sind unterschiedliche Ansätze denkbar; dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in der mitunter äußerst unterschiedlichen Einkommensstaffelung der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wider. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf eine erstellte - aktuelle - Übersicht, die dieser Vorlage in Anlage beigefügt ist. Wie dieser zu entnehmen ist, sind gegenüber der in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 [TOP 11, ö. T] beigefügten Zusammenfassung zwischenzeitlich in einigen Kommunen Änderungssatzungen beschlossen worden. Ohne im Einzelnen auf diese eingehen zu wollen, weist die Verwaltung darauf hin, dass drei weitere Kommunen den rechtlich `abgesicherten´ Höchstsatz von 150,- € eingeführt haben; eine weitere Kommune hat einen monatlichen Höchstbetrag in Höhe von 140,- € festgelegt. Wenngleich die Kosten für das Mittagessen in der Aufstellung nicht enthalten sind, weist die Verwaltung darauf hin, dass Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis - mit einem monatlichen Betrag 42,- € im unteren Preissegment liegt Einhelliges Ziel - sowohl der Verwaltung als auch der Politik - ist, möglichst allen Schülerinnen und Schülern, gleich welcher `sozialen Herkunft´, den Zugang zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu ermöglichen; wünschenswert wäre insofern ein - gemessen an der Einkommensstruktur - `ausgewogenes´ Verhältnis. Dies ist jedoch ausweislich der Auswertung des Rhein-Erft-Kreises derzeit nicht vorliegend; rd. 75 % aller Schülerinnen und Schüler in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich kommen aus Familien der `unteren Einkommensstufe´ [bis 36.813,- €]. Um ein `ausgewogenes Verhältnis´ zu erreichen, ist aus Sicht der Verwaltung daher auch - bzw. insbesondere eine Beitragsanpassung in den höheren Einkommensstufen erforderlich; hierzu zählt insbesondere die Geschwisterkindregelung. Die derzeitige Regelung - eine Geschwisterkindreduzierung lediglich bis zur Einkommensstufe von 36.813,- € vorzunehmen - hat sich, aus Sicht der Verwaltung ausweislich der nunmehr vorliegenden Daten, nicht bewährt. Da, wie bereits zuvor ausgeführt, unterschiedlichste Beitragsstaffelungen denkbar sind - so haben einige Kommunen auch eine `feingliedrigere´ Einkommensstaffelung gewählt möchte die Verwaltung, da dies eine originäre politische Entscheidung darstellt, keinen abschließenden Vorschlag unterbreiten, sondern vielmehr `lediglich´ folgende Hinweise geben: 1) Entsprechend der zumindest im Schuljahr 2006/2007 vorliegenden Einkommensstruktur - kann eine Satzungsänderung nur in einem Finanzrahmen von maximal 13.000,- € vorgenommen werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass im Haushalt 2007 entsprechend der Beschlusslage `lediglich´ ein kommunaler Anteil von 410,- € / Kind und Jahr kalkuliert ist. 2) Im Bereich der unteren Einkommen wird - dies spiegeln zumindest die tatsächlichen Anmeldungen wider - kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären allenfalls marginale Änderungen [bis 12.271 € - 10 € / bis 24.542 € - 25 € / bis 36.813 € - 55 €]. Anpassungsbedarf im Bereich der Geschwisterkindregelung wird ebenfalls nicht gesehen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 3) Im Bereich der oberen Einkommen wird - zumindest bezogen auf die Beitragssätze für das erste Kind - ebenfalls kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären auch hier allenfalls marginale Änderungen [bis 49.084 € - 80 € / bis 61.355 € - 110 €]. Anpassungsbedarf wird jedoch - und dies spiegeln die tatsächlichen Anmeldungen wider - im Bereich der Geschwisterkindregelung gesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte - analog der Verfahrensweise in den `unteren Einkommensstufen´ - eine Ermäßigung vorgenommen werden; hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass für das dritte und jedes weitere Kind - Kostenneutralität - eine Mindestbeitragszahlung in Höhe von 35,- € beschlossen wird [35,- € x 12 Monate entspricht dem kommunalen Anteil von 410,- €/ p. a.]. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt die Verwaltung - basierend auf der Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales -, dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12.06.2007 die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - der entsprechend der Beschlussfassung angepasste Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt - zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat die Ausführungen der Verwaltung in seiner Sitzung am 15.05.2007 zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Bedburg mehrheitlich die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich unter folgenden Vorgaben zur Beschlussfassung empfohlen: a) Senkung aller Beiträge um jeweils 10,- € b) Einführung der bisherigen Geschwisterkindregelung in allen Einkommensgruppen Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen Zusatz/ Ergänzung: Mit Schreiben vom 22.05.2007 beantragt der Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen nachfolgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Bedburg möge beschließen, die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule wie folgt zu ändern: „Die monatlichen Beiträge werden um 8,00 € gesenkt, Geschwisterkinder sind beitragsfrei.“ Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aufgrund des Beratungsverlaufs im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 - in dem gemäß Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschuss wurden insbesondere die einzelnen Beitragsstaffelungen und deren finanziellen Auswirkungen dargestellt - sind aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen ohne Auswirkungen auf das beschlossene Fachbereichsbudget und daraus folgend Änderungen der Haushaltssatzung möglich, zumal die beantragte `komplette´ Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder zu einer nicht kalkulierbaren Belastung des städtischen Haushalts führen wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.05.2007 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt stv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister