Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-856/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
15.05.2007
Original
Rat der Stadt Bedburg
12.06.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich
- diesbezüglicher Antrag des Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die Grünen vom
22.05.2007
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.05.2007 die als Anlage beigefügte
1.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für
die Offene Ganztagsschule im Primarbereich.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 auf Empfehlung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 - Drucksache
WP7-538/2006 - eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Bereits in der Sitzung vom 21.02.2006
wurde die Verwaltung beauftragt, die Einnahmesituation - Höhe und tatsächliche Zahlung
der Elternbeiträge - im ersten Quartal 2007 zu überprüfen und im Ausschuss zu berichten;
erklärtes Ziel des Ausschusses war, die Beitragssatzung - in Abhängigkeit der
tatsächlichen Einnahmesituation - gegebenenfalls zum Schuljahresbeginn 2007/2008
anzupassen. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des
Ausschusses vom 13.02.2007 (TOP 5, ö. T.).
Zwischenzeitlich liegen die seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in der
vorgenannten Ausschusssitzung zugesagten Daten vor; die Auswertung stellt sich wie
folgt dar:
mtl.
Beitrag:
13,00 €
26,00 €
57,00 €
83,00 €
115,00 €
150,00 €
Schülerinnen und
Schüler:
37
18
15
10
7
6
93
davon
Geschwisterkinder
4
0
1
0
1
0
6
mtl. / jährl.
Einnahmesoll
455 € / 5.460 €
468 € / 5.616 €
826 € / 9.912 €
830 € / 9.960 €
805 € / 9.660 €
900 € / 10.800 €
4.284 € / 51.408 €
Nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises entsprechen die Beitragszahlungen - zumindest bis
dato - dem `Elternbeitragssoll´ in Höhe von rd. 51.400 € jährlich; `lediglich´ in zwei Fällen
sind Vollstreckungsverfahren anhängig. Aufgrund der nunmehr erstmalig vorliegenden
Auswertung des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich für die offene Ganztagsschule im
Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg - zumindest für das Schuljahr 2006/2007 - ein
`fiktiver Überschuss´ von jährlich rd. 13.000 € [verpflichtender Eigenanteil der Kommune
pro Teilnehmer OGS 410,- €/ p. a.]. Da sich diese `Einkommensstruktur´ auch in den
Beitragszahlungen für die Nutzung der Kindertagesstätten widerspiegelt, ist von einer
gewissen Kontinuität auszugehen; die Verwaltung schlägt daher - entsprechend der
Beschlusslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - vor, in
vorgenannter Höhe - 13.000 € - die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die
Offene Ganztagsschule im Primarbereich `anzupassen´.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - da bei Einführung der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg keinerlei Aussagen über die
Einnahmesituation getätigt werden konnten - vertraglich mit den Maßnahmeträgern
vereinbart worden ist, etwaige `Überschüsse´ in Gänze in die offene Ganztagsschule zu
`transferieren´; je hälftig an die Maßnahmeträger und an den zuständigen Fachbereich
[Fachbereich III].
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hinsichtlich der Anpassung bzw. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg sind
unterschiedliche Ansätze denkbar; dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in der mitunter
äußerst unterschiedlichen Einkommensstaffelung der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wider.
Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf eine erstellte - aktuelle - Übersicht, die dieser
Vorlage in Anlage beigefügt ist. Wie dieser zu entnehmen ist, sind gegenüber der in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 [TOP
11, ö. T] beigefügten Zusammenfassung zwischenzeitlich in einigen Kommunen
Änderungssatzungen beschlossen worden. Ohne im Einzelnen auf diese eingehen zu
wollen, weist die Verwaltung darauf hin, dass drei weitere Kommunen den rechtlich
`abgesicherten´ Höchstsatz von 150,- € eingeführt haben; eine weitere Kommune hat
einen monatlichen Höchstbetrag in Höhe von 140,- € festgelegt. Wenngleich die Kosten
für das Mittagessen in der Aufstellung nicht enthalten sind, weist die Verwaltung darauf
hin, dass Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis - mit einem
monatlichen Betrag 42,- € im unteren Preissegment liegt
Einhelliges Ziel - sowohl der Verwaltung als auch der Politik - ist, möglichst allen
Schülerinnen und Schülern, gleich welcher `sozialen Herkunft´, den Zugang zur offenen
Ganztagsschule im Primarbereich zu ermöglichen; wünschenswert wäre insofern ein
- gemessen an der Einkommensstruktur - `ausgewogenes´ Verhältnis. Dies ist jedoch
ausweislich der Auswertung des Rhein-Erft-Kreises derzeit nicht vorliegend; rd. 75 % aller
Schülerinnen und Schüler in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich kommen aus
Familien der `unteren Einkommensstufe´ [bis 36.813,- €]. Um ein `ausgewogenes
Verhältnis´ zu erreichen, ist aus Sicht der Verwaltung daher auch - bzw. insbesondere eine Beitragsanpassung in den höheren Einkommensstufen erforderlich; hierzu zählt
insbesondere die Geschwisterkindregelung. Die derzeitige Regelung - eine
Geschwisterkindreduzierung lediglich bis zur Einkommensstufe von 36.813,- €
vorzunehmen - hat sich, aus Sicht der Verwaltung ausweislich der nunmehr vorliegenden
Daten, nicht bewährt.
Da, wie bereits zuvor ausgeführt, unterschiedlichste Beitragsstaffelungen denkbar sind
- so haben einige Kommunen auch eine `feingliedrigere´ Einkommensstaffelung gewählt möchte die Verwaltung, da dies eine originäre politische Entscheidung darstellt, keinen
abschließenden Vorschlag unterbreiten, sondern vielmehr `lediglich´ folgende Hinweise
geben:
1) Entsprechend
der
zumindest
im
Schuljahr
2006/2007
vorliegenden
Einkommensstruktur - kann eine Satzungsänderung nur in einem Finanzrahmen von
maximal 13.000,- € vorgenommen werden. Die Verwaltung weist in diesem
Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass im Haushalt 2007 entsprechend der
Beschlusslage `lediglich´ ein kommunaler Anteil von 410,- € / Kind und Jahr kalkuliert
ist.
2) Im Bereich der unteren Einkommen wird - dies spiegeln zumindest die tatsächlichen
Anmeldungen wider - kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären allenfalls
marginale Änderungen [bis 12.271 € - 10 € / bis 24.542 € - 25 € / bis 36.813 € - 55 €].
Anpassungsbedarf im Bereich der Geschwisterkindregelung wird ebenfalls nicht
gesehen.
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Sitzungsvorlage
Seite: 4
3) Im Bereich der oberen Einkommen wird - zumindest bezogen auf die Beitragssätze für
das erste Kind - ebenfalls kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären auch hier
allenfalls marginale Änderungen [bis 49.084 € - 80 € / bis 61.355 € - 110 €].
Anpassungsbedarf wird jedoch - und dies spiegeln die tatsächlichen Anmeldungen
wider - im Bereich der Geschwisterkindregelung gesehen. Aus Sicht der Verwaltung
sollte - analog der Verfahrensweise in den `unteren Einkommensstufen´ - eine
Ermäßigung vorgenommen werden; hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass für das
dritte und jedes weitere Kind - Kostenneutralität - eine Mindestbeitragszahlung in Höhe
von 35,- € beschlossen wird [35,- € x 12 Monate entspricht dem kommunalen Anteil von
410,- €/ p. a.].
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt die Verwaltung - basierend auf der
Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales -, dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12.06.2007 die
1.
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für
die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - der entsprechend der Beschlussfassung
angepasste Entwurf ist als Anlage 2 beigefügt - zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat die Ausführungen der
Verwaltung in seiner Sitzung am 15.05.2007 zur Kenntnis genommen und dem Rat der
Stadt Bedburg mehrheitlich die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich unter
folgenden Vorgaben zur Beschlussfassung empfohlen:
a) Senkung aller Beiträge um jeweils 10,- €
b) Einführung der bisherigen Geschwisterkindregelung in allen Einkommensgruppen
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen
Zusatz/ Ergänzung:
Mit Schreiben vom 22.05.2007 beantragt der Stadtverband Bedburg Bündnis 90 / Die
Grünen nachfolgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bedburg möge beschließen, die Satzung zur Erhebung von
Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule wie folgt zu ändern: „Die monatlichen
Beiträge werden um 8,00 € gesenkt, Geschwisterkinder sind beitragsfrei.“
Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aufgrund des Beratungsverlaufs im
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 - in dem gemäß
Zuständigkeitsordnung zuständigen Ausschuss wurden insbesondere die einzelnen
Beitragsstaffelungen und deren finanziellen Auswirkungen dargestellt - sind aus Sicht der
Verwaltung keine Änderungen ohne Auswirkungen auf das beschlossene
Fachbereichsbudget und daraus folgend Änderungen der Haushaltssatzung möglich,
zumal die beantragte `komplette´ Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder zu einer nicht
kalkulierbaren Belastung des städtischen Haushalts führen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.05.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister