Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

WP7-856/2007 1. Ergänzung Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung 1. Änderungssatzung vom __. __ 2007 zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vom 04.04.2006 Der Rat der Stadt Bedburg hat am ____ aufgrund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666 ff), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Teils des Gesetze vom 3.Mai 2005 (GV.NRW.S.498) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712 SGV.NRW.610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.April 2005 (GV.NRW.S.488) folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung von Vorschriften § 3 Absatz 1 sowie Absatz 2 der Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich werden wie folgt ersetzt: § 3 Elternbeiträge 1) Für die Teilnahme an den Angeboten der Ganztagsbetreuung der OGS im Primarbereich werden Elternbeiträge erhoben. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird, wobei die Beitragspflicht auch in Ferienzeiten besteht und durch Schließungszeiten - z. B. Ferienzeiten, bewegliche Ferientage oder Feiertage - nicht berührt wird. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine OGS, ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite Kind auf 50 v. H. und für das 3. und jedes weitere Kind auf 25 v. H.. 2) Als Elternbeitrag sind grundsätzlich 140 Euro pro Monat zu entrichten. Für Kinder, die ein Angebot der OGS an einer Bedburger Schule besuchen, deren Hauptwohnung aber nicht im Stadtgebiet Bedburg liegt, ist in jedem Fall ein Elternbeitrag in Höhe von 140 Euro monatlich zu zahlen. Ansonsten gilt: Bei schriftlichem Nachweis eines Jahresbruttoeinkommens von unter 61.355 Euro wird der monatliche Elternbeitrag entsprechend den folgenden Einkommensgrenzen, wie sie auch im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) angewandt werden, reduziert: Bei einem Jahresbruttoeinkommen bis 12.271 Euro bis 24.542 Euro bis 36.813 Euro bis 49.084 Euro bis 61.355 Euro ab 61.355 Euro Monatlicher Beitrag 3 Euro 16 Euro 47 Euro 73 Euro 105 Euro 140 Euro Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.08.2007 in Kraft. WP7-856/2007 1. Ergänzung Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren ist nicht durchgeführt worden; b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und die dabei verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Bedburg, den ______ Koerdt Bürgermeister