Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-856/2007 1. Ergänzung
Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung
1. Änderungssatzung vom __. __ 2007
zur Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen
für die offene Ganztagsschule im Primarbereich vom 04.04.2006
Der Rat der Stadt Bedburg hat am ____ aufgrund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit
§ 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S.666 ff), zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Teils des Gesetze vom 3.Mai 2005
(GV.NRW.S.498) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712 SGV.NRW.610),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.April 2005 (GV.NRW.S.488) folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1 Änderung von Vorschriften
§ 3 Absatz 1 sowie Absatz 2 der Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von
Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich werden wie folgt ersetzt:
§ 3 Elternbeiträge
1) Für die Teilnahme an den Angeboten der Ganztagsbetreuung der OGS im
Primarbereich werden Elternbeiträge erhoben. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der
in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben wird, wobei die Beitragspflicht auch in
Ferienzeiten besteht und durch Schließungszeiten - z. B. Ferienzeiten, bewegliche
Ferientage oder Feiertage - nicht berührt wird. Besuchen mehrere Kinder einer
Familie gleichzeitig eine OGS, ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite Kind auf
50 v. H. und für das 3. und jedes weitere Kind auf 25 v. H..
2) Als Elternbeitrag sind grundsätzlich 140 Euro pro Monat zu entrichten. Für Kinder,
die ein Angebot der OGS an einer Bedburger Schule besuchen, deren
Hauptwohnung aber nicht im Stadtgebiet Bedburg liegt, ist in jedem Fall ein
Elternbeitrag in Höhe von 140 Euro monatlich zu zahlen. Ansonsten gilt: Bei
schriftlichem Nachweis eines Jahresbruttoeinkommens von unter 61.355 Euro wird
der monatliche Elternbeitrag entsprechend den folgenden Einkommensgrenzen, wie
sie auch im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) angewandt werden,
reduziert:
Bei einem Jahresbruttoeinkommen
bis 12.271 Euro
bis 24.542 Euro
bis 36.813 Euro
bis 49.084 Euro
bis 61.355 Euro
ab 61.355 Euro
Monatlicher Beitrag
3 Euro
16 Euro
47 Euro
73 Euro
105 Euro
140 Euro
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.08.2007 in Kraft.
WP7-856/2007 1. Ergänzung
Anlage 2 zur Vorlage WP7-856/2007 1. Ergänzung
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
ist nicht durchgeführt worden;
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden;
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und
die dabei verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt
Bedburg, den ______
Koerdt
Bürgermeister