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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-139/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 18.11.2003 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt: • • Kleinkläranlagen abflusslose Gruben 20,45 €/m³ 2,30 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ 1,92 €/m³ 40,23 €/m³ abflusslose Gruben Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 2,30 €/m³ 20,16 €/m³ 1,01 €/m³ 21,17 €/m³ 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Herr Baum ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister