Daten
Kommune
Bedburg
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19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-883/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Unterhaltung der Sportanlagen im Stadtgebiet
hier: Schreiben des Bedburger Ballspielvereins vom 15. März 2007
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zum 01.01.2006 wurden die überwiegenden Unterhaltungsarbeiten auf den Sportanlagen der
Stadt Bedburg den Vereinen übertragen.
Bevor auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben des Bedburger Ballspielvereins (BBV) dezidiert
eingegangen wird, kann nach einem Jahr der Übertragung der Aufgaben festgestellt werden, dass
die Festsstellungen im ersten Zwischenbericht am 19.06.2006 weiterhin zutreffen. Dort wurde dem
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung mitgeteilt, dass mit Ausnahme der Vereine Lipp und
Bedburger Ballspielverein die Arbeiten durch die Sportverein sehr gut bis zufriedenstellend erledigt
werden.
Dies drückt sich auch in die geleisteten Arbeitsstunden der städtischen Mitarbeiter aus. Während
2005 für alle Sportanlagen im Stadtgebiet 1.878 Arbeitstunden anfielen, waren es im Jahre 2006
nur noch 1.225 Arbeitsstunden. Eine Reduzierung der Arbeitsstunden um rund 35 %.
Durch die für den BBV negative Presseberichterstattung im Vorjahr hat der Verein sofort Kontakt
zum Linksunterzeichner aufgenommen. In einem überwiegend sachlich geführten Gespräch in den
Räumlichkeiten der Sportanlage Bedburg wurden Unstimmigkeiten und Missverständnisse erörtert.
Das hatte zur Folge, dass seitens des BBV schriftlich mitgeteilt wurde, welche Arbeiten nach deren
Ansicht leistbar sind.
Das Schreiben vom 30.06.2006 ist als Anlage 2 beigefügt.
Dieses Angebot wurde verwaltungsseitig so zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass die Sportanlage auch dem Schulsport dient, zunächst akzeptiert und als ersten
Schritt in die richtige Richtung bewertet. Während im ersten Halbjahr 2006 die städtischen
Mitarbeiter des Bauhofes an der Sportanlage Bedburg 267 Arbeitsstunden geleistet haben, waren
es im zweiten Halbjahr nur noch 149 Stunden.
Mit der Turnvereinigung Bedburg wurde darüber hinaus im Herbst vereinbart, dass diese die
Drainage an der Laufbahn säubert. Dies ist auch geschehen.
Mit dem Schreiben vom12.03.2007 teilt nun der Bedburger Ballspielverein mit, dass er nicht in der
Lage ist, weiterhin die Arbeiten am Sportzentrum auszuführen.
Da es nicht zu verantworten war, die Sportanlage verkommen zu lassen, wurden der Bauhof
angewiesen, zuächst die Unterhaltungsmaßnahmen wieder aufzunehmen. Dies hat zur Folge,
dass bereits in den ersten 4 Monaten dort 269 Arbeitsstunden aufgewendet wurden.
Zum Schreiben des BBV muss festgestellt werden, dass die angegebene Mitgliederzahl für die
Verwaltung nicht nachvollziehbar ist, da man mit lediglich 20 Personen i.d.R. keinen Spielbetrieb in
dieser Größenordnung aufrecht erhalten kann. Etwas Widersprüchlich hierzu ist auch eine
Aussage des Vorsitzenden Hans-Peter Pesch in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger –
Ausgabe 76 vom 30. März 2007.
Zitat:
„Die Mitgliederzahl hat sich in den vergangenen Monaten, auf zugegeben niedrigem Niveau,
verdoppelt“
Richtig ist, dass die Sportanlage auch durch die Schulen, die Turnvereinigung und Freizeitkicker
genutzt wird. Aus diesem Grunde, war man verwaltungsseitig auch zu Kompromissen in der
Unterhaltungsarbeit bereit. Die Turnvereinigung hat und wird auch zukünftig Unterhaltungsarbeiten wie z.B. oben beschrieben durchführen.
Auch andere Sportanlagen sind frei zugänglich oder es befinden sich dort Bolzplätze in
unmittelbarer Nähe. Das Abfallproblem ist somit kein spezifisches in Bedburg-West.
Die Entschädigungsregelung wie sie verwaltungsseitig erarbeitet wurde, war aufgrund fehlender
Erfahrungen in diesem Bereich nicht einfach. Zum damaligen Zeitpunkt konnte auch nicht gesagt
werden, ob diese Entschädigungsregelung ausreicht und auf Akzeptanz stößt. Nach einem Jahr
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Sitzungsvorlage
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muss allerdings festgestellt werden, dass kein Verein sich über die Höhe der Entschädigung
beschwert hat. Somit darf unterstellt werden, dass diese Regelung zwar vielleicht nicht
zufriedenstellend ist, aber allgemein akzeptiert wird. Offenbar handelt es sich also eher um BBVspezifische Probleme.
Bezüglich des Rasenmähers muss ausgeführt werden, dass der BBV nach der Mitteilung vom
30.06.2006 sich bereit erklärt hat, Rasenflächen in einer Größenordnung von ca. 5.800 qm zu
mähen.
Im Gegensatz hierzu die zu mähenden Flächen der anderen Vereine:
Kirchherten
Kirdorf
Kaster
Rath
SV Kaster
Kirchtorisdorf
Lipp
1.300 qm
3.000 qm
7.625 qm
3.000 qm
1.500 qm
2.000 qm
1.500 qm
Hierbei ist anzumerken, dass bekannt ist, dass z.B. die Vereine Borussia Kaster/Königshoven und
auch die Spvgg. Kirch-Grottenherten hin und wieder ihre Spielflächen, die normalerweise von der
Stadt gemäht werden, mit dem Rasenmähertraktor mähen. Bisher gab es keine Beanstandungen
über die Untauglichkeit der zur Verfügung gestellten Gerätschaften. Im Gegenteil, so hat die Spvg
Kirch-Grottenherten sich mehrfach positiv über den Rasenmähertraktor geäußert.
Es ist nunmehr zu entscheiden, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren wird.
Die Drainage der Laufbahn wird von der Turnvereinigung gesäubert .
Im Hinblick auf die Tatsache, dass auch der Schulsport die Anlagen des Sportzentrum nutzt,
könnten in Abstimmung mit dem Leiter des Bauhofes folgende Arbeiten von städt. Mitarbeitern
übernommen werden:
Aschenflächen nördlich und südlich des Rasenplatzes (überwiegend Einrichtungen für Schulsport)
und Böschungsflächen am Tennenplatz.
Rückschnittarbeiten an Bäume und Sträucher werden grundsätzlich aus Gründen des
Unfallschutzes an allen städt. Plätzen von Bauhofmitarbeitern durchgeführt.
Es ist eine Lösung für die nachstehend aufgeführten Arbeiten zu finden.
1. Säubern der Tribünen- bzw. Treppenanlagen Rasenplatz und Tennenplatz.
2. Mähen des Bolzplatzes und der Fläche neben dem Tennenplatz, der überwiegend zu
Trainingszwecken genutzt wird.
3. Mähen der ebenerdigen Fläche im nördlichen Bereich des Rasenplatzes.
4. Aufsammeln von Abfall
Hier ist darüber zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung für den BBV getroffen wird oder nicht.
Zu der Sportanlage Lipp wird ausgeführt, dass zwischenzeitlich der offizielle Spiebetrieb eingestellt
ist. Arbeiten im Bereich des Sportplatzes wurden durch den Verein in nicht ausreichendem Maße
durchgeführt. Entschädigungszahlungen wurden keine geleistet. Seitens der Stdt Bedburg wurden
im Jahre 2006 lediglich 25,5 Arbeitsstunden für die Behandlung des Tennenbelages aufgewendet.
Für das laufende Jahr ist nicht beabsichtigt, städtischerseits mehr zu veranlassen.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.05.2007
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauveraltung
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister