Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-879/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt “Vorbeugender
Hochwasserschutz“
a) Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft /
Flächentausch
b) Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Verfügung der Bezirksregierung Köln
betreffend der Überprüfung der Bauflächenreserven im Rahmen des vorbeugenden
Hochwasserschutzes nebst beiliegendem Vermerk über den Gesprächstermin vom 13.04.2007
zustimmend zur Kenntnis.
Zu b)
Gleichzeitig fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für
die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches für einen Teilbereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Gleisanlage, Erft und
wiesenstraße in Bedburg. Dies erfolgt durch die
o
Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung
gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für
Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber
nicht genutzen Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des
vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von
ca. 6,1 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerftneu ausgewiesen werden.
Sofern die im Rahmen des „Flächentausches“ neu auszuweisenden Gewerbeflächen im
Industriepark Mühlenerft näher bestimmt sind, soll die Verwaltung eine Vorlage zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg erarbeiten und diese zu gegebener Zeit zur Beratung
im Fachausschuss vorlegen.
Begründung:
Zum Juli 2006 ist der Regionalplan Köln, sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender
Hochwasserschutz in Kraft getreten. Ein Teilausschnitt der Erläuterungskarte hierzu – das
Stadtgebiet von Bedburg betreffend – ist in der Anlage beigefügt. Die schraffierten Flächen entlang
der Erft in Bedburg stellen mögliche Überschwemmungsbereiche dar. Auf die durch den
Erftverband im Ausschuss bereits vorgestellten Planungen, die im Regionalplan vollinhaltlich
Berücksichtigung gefunden haben, wird ferner verwiesen.
Die Bezirskregierung Köln hat um Vereinbarung eines Erörterungstermins gebeten, um die künftig
betroffenen aber nicht bebauten Flächen in den zentralen Bereichen zu thematisieren. Ein
Erörterungsgespräch mit offiziellem Charakter hat unter Beteiligung der Vertreter des
Erftverbandes am 13.04.2007 stattgefunden. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die mit
Planungsrecht belegten bebaubaren bzw. entwicklungsfähigen Flächen – insbesondere der
vorbereitenden Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - im Stadtgebiet von Bedburg gelegt.
Besondere Betrachtung bedurfte lediglich das Gebiet zwischen Otto-Hahn-Straße, Erft und
Gleisanlage. Zur planungsrechtlichen Situartion wird hierzu seitens der Verwaltung ausgeführt,
dass die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als gewerbliche Baufläche dargestellt
ist.
Im übrigen ist das Ergebnis des Gespräches in der Anlage beigefügt.
Ergänzend wird seitens der Verwaltung wie folgt ausgeführt:
Auf der Grundlage dieses Gesprächsvermerkes konnte ein ersatzloser Wegfall der betroffenen
Flächen vermieden werden. Der Eigentümer der vom Wegfall bzw. vom vorbeugenden
Hochwasserschutz betroffenen Flächen ist identisch mit dem Eigentümer der Flächen in der
Umgebung des Industrieparkes Mühlenerft. Insofern kann die Geltendmachung von
Planungsnachteilen – bei Änderung des Flächennutzungsplanes - ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus können hierdurch wertvolle gewerbliche Bauflächen durch eine Verlagerung
erhalten bleiben und an einem zentralen Standort verlagert werden. Eine Teilfläche an der OttoHahn-Straße in einer Größe von insgesamt 7.301 m² liegt im Eigentum der Stadt Bedburg Die
Fläche kann teilweise weiterhin einer Bebauung zugeführt werden. Die Restfläche in einer Größe
von 5297 m² steht ebenfalls zur Disposition und soll entsprechend im Industriepark Mühlenerft
angegliedert werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg zu fassen:
STADT BEDBURG
o
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Änderung von gewerblicher Bauflächen in Grünfläche mit ergänzender Darstellung
betreffend dem vorbeuegnden Hochwasserschutz
Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber
nicht genutzen Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des
vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von
ca. 6,1 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgeung des Industrieparkes Mühlenerft- neu
ausgewiesen werden.
Da die Neuausweisung der entfallenden Flächen noch einer genaueren Untersuchung hinsichtlich
der Lage bedarf, wird das hierfür erforderliche Planänderungsverfahren nachgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.07.2007
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister