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Beschlussvorlage (Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft / Flächentausch Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz
Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft / Flächentausch
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz
Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft / Flächentausch
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz
Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft / Flächentausch
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-879/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 22.05.2007 Betreff: Regionalplan der Bezirskregierung Köln, Sachlicher Teilabschnitt “Vorbeugender Hochwasserschutz“ a) Überprüfung der Bauflächenreserven im Überschwemmungsbereich der Erft / Flächentausch b) Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Verfügung der Bezirksregierung Köln betreffend der Überprüfung der Bauflächenreserven im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes nebst beiliegendem Vermerk über den Gesprächstermin vom 13.04.2007 zustimmend zur Kenntnis. Zu b) Gleichzeitig fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für einen Teilbereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Gleisanlage, Erft und wiesenstraße in Bedburg. Dies erfolgt durch die o Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber nicht genutzen Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von ca. 6,1 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerftneu ausgewiesen werden. Sofern die im Rahmen des „Flächentausches“ neu auszuweisenden Gewerbeflächen im Industriepark Mühlenerft näher bestimmt sind, soll die Verwaltung eine Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg erarbeiten und diese zu gegebener Zeit zur Beratung im Fachausschuss vorlegen. Begründung: Zum Juli 2006 ist der Regionalplan Köln, sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz in Kraft getreten. Ein Teilausschnitt der Erläuterungskarte hierzu – das Stadtgebiet von Bedburg betreffend – ist in der Anlage beigefügt. Die schraffierten Flächen entlang der Erft in Bedburg stellen mögliche Überschwemmungsbereiche dar. Auf die durch den Erftverband im Ausschuss bereits vorgestellten Planungen, die im Regionalplan vollinhaltlich Berücksichtigung gefunden haben, wird ferner verwiesen. Die Bezirskregierung Köln hat um Vereinbarung eines Erörterungstermins gebeten, um die künftig betroffenen aber nicht bebauten Flächen in den zentralen Bereichen zu thematisieren. Ein Erörterungsgespräch mit offiziellem Charakter hat unter Beteiligung der Vertreter des Erftverbandes am 13.04.2007 stattgefunden. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die mit Planungsrecht belegten bebaubaren bzw. entwicklungsfähigen Flächen – insbesondere der vorbereitenden Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - im Stadtgebiet von Bedburg gelegt. Besondere Betrachtung bedurfte lediglich das Gebiet zwischen Otto-Hahn-Straße, Erft und Gleisanlage. Zur planungsrechtlichen Situartion wird hierzu seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Im übrigen ist das Ergebnis des Gespräches in der Anlage beigefügt. Ergänzend wird seitens der Verwaltung wie folgt ausgeführt: Auf der Grundlage dieses Gesprächsvermerkes konnte ein ersatzloser Wegfall der betroffenen Flächen vermieden werden. Der Eigentümer der vom Wegfall bzw. vom vorbeugenden Hochwasserschutz betroffenen Flächen ist identisch mit dem Eigentümer der Flächen in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerft. Insofern kann die Geltendmachung von Planungsnachteilen – bei Änderung des Flächennutzungsplanes - ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können hierdurch wertvolle gewerbliche Bauflächen durch eine Verlagerung erhalten bleiben und an einem zentralen Standort verlagert werden. Eine Teilfläche an der OttoHahn-Straße in einer Größe von insgesamt 7.301 m² liegt im Eigentum der Stadt Bedburg Die Fläche kann teilweise weiterhin einer Bebauung zugeführt werden. Die Restfläche in einer Größe von 5297 m² steht ebenfalls zur Disposition und soll entsprechend im Industriepark Mühlenerft angegliedert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg zu fassen: STADT BEDBURG o Seite: 3 Sitzungsvorlage Änderung von gewerblicher Bauflächen in Grünfläche mit ergänzender Darstellung betreffend dem vorbeuegnden Hochwasserschutz Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber nicht genutzen Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von ca. 6,1 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgeung des Industrieparkes Mühlenerft- neu ausgewiesen werden. Da die Neuausweisung der entfallenden Flächen noch einer genaueren Untersuchung hinsichtlich der Lage bedarf, wird das hierfür erforderliche Planänderungsverfahren nachgeführt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.07.2007 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister