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Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
76 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.10.12, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 19.10.2012 Vorlagen-Nr.: 53/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2012 11.12.2012 Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013 I. Sach- und Rechtslage: Mit einstimmigen Beschluss vom 13.02.2007 hatte der Rat der Gemeinde Kreuzau den Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2007 für den Schulverband Kreuzau-Nideggen auf 12.200,00 € jährlich festgesetzt. Nach nunmehr fast sechs Jahren erscheint es geboten, eine Neuberechnung vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der KGST-Empfehlung „Kosten eines Arbeitsplatzes“ – Stand 2012/2013 ergibt sich folgende Berechnung: 1. Personalkosten 2. Sach-und Gemeinkostenzuschlag (20% von den Bruttopersonalkosten) 3. TUIV-Aufschlag (Informationstechnische Unterstützung) Summe aufgerundet 10.043,42 € 2.008,68 € 552,00 € --------------12.604,10 € 12.600,00 € Der bisherige Planwert beträgt 12.200,00 € Insoweit wird vorgeschlagen, ab 2013 eine Ansatzerhöhung in Höhe von 400,00 € auf 12.600 €/Jahr vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 400,00 €. III. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013 auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________