Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
76 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.10.12, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19.10.2012
Vorlagen-Nr.: 53/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2012
11.12.2012
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen
(Gereonschule) ab dem 01.01.2013
I. Sach- und Rechtslage:
Mit einstimmigen Beschluss vom 13.02.2007 hatte der Rat der Gemeinde Kreuzau den
Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.01.2007 für den Schulverband Kreuzau-Nideggen auf
12.200,00 € jährlich festgesetzt.
Nach nunmehr fast sechs Jahren erscheint es geboten, eine Neuberechnung vorzunehmen. Unter
Berücksichtigung der KGST-Empfehlung „Kosten eines Arbeitsplatzes“ – Stand 2012/2013 ergibt
sich folgende Berechnung:
1. Personalkosten
2. Sach-und Gemeinkostenzuschlag (20% von den Bruttopersonalkosten)
3. TUIV-Aufschlag (Informationstechnische Unterstützung)
Summe
aufgerundet
10.043,42 €
2.008,68 €
552,00 €
--------------12.604,10 €
12.600,00 €
Der bisherige Planwert beträgt 12.200,00 € Insoweit wird vorgeschlagen, ab 2013 eine
Ansatzerhöhung in Höhe von 400,00 € auf 12.600 €/Jahr vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 400,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013
auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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