Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-873/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Notwendige vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der städtische Friedhofsbagger, Unkauf KMB 210, muss regelmäßig im Rahmen der einschlägigen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (Sicherheitsprüfung - UVV) überprüft werden.
Bei der letzten durchgeführten „UVV“ wurde festgestellt, dass erhebliche Reparaturarbeiten
notwendig sind. Laut Kostenvoranschlag einer Fachfirma betragen die voraussichtlichen Kosten
12.257,00 €. Dieser Kostenvoranschlag beruht auf einer Sichtprüfung. Eine detaillierte
weitergehende Begutachtung zur Schadensermittlung ist nur in der Fachwerkstatt nach Zerlegung
möglich. Diesbezüglich wurde bereits mitgeteilt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dabei noch
zusätzlicher Reparaturbedarf festgestellt werden könnte. Eine Reparatur würde einen zeitlichen
Rahmen von etwa 14 Tage in Anspruch nehmen. Für diesen Zeitraum müsste ein Ersatzgerät auf
Leihbasis in Anspruch genommen werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen würden.
Die letzte Reparatur des Friedhofsbaggers im Rahmen der UVV in 2005 verursachte bereits
Kosten in Höhe von rund 8.000,- €. Ein Großteil der in 2005 instandgesetzten bzw. erneuerten
Anbauteile ist mittlerweile wieder auszutauschen. Der bilanzielle Restwert beträgt noch rund
8.000,- €, bei einem eingeplanten Abschreibungszeitraum bis Dezember 2008. Aus diesem
Grunde wurde die Neuanschaffung des Friedhofbaggers regulär für das Haushaltsjahr 2008
vorgesehen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Reparatur mit Kosten von mind. 12.257,00 € unwirtschaftlich.
Die Reparatur im Rahmen der „UVV“ ist jedoch für einen weiteren ordnungsgemäßen Betrieb
zwingend erforderlich. Aufgrund der gebotenen Eile wurden unverbindliche Anfragen für eine
Ersatzbeschaffung getätigt. Die Kosten für eine Neubeschaffung eines Friedhofbaggers belaufen
sich auf ca. 60.000,- €. Die Abwicklung der erforderlichen Beschaffungsmaßnahme hat gemäß den
Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.05.2006 für den zutreffenden VOL-Bereich
grundsätzlich in beschränkter Ausschreibung (4.1.3) zu erfolgen, bei der mind. 5 Firmen zur
Angebotsabgabe aufzufordern sind. Aufgrund der o.a. Marktanfrage kommen abschließend für
eine beschränkte Ausschreibung nur 4 Firmen in Frage.
Zur Angebotsabgabe sollen folgende Firmen aufgefordert werden:
- Hans Schmelzer Maschinenfabrik, Markgrafenstraße 5a, 91413 Neustadt a.d. Aisch,
- HANSA Maschinenbau Vertriebs- und Fertigungs GmbH, Raiffeisenstr. 1, 27446 Selsingen,
- Kiefer GmbH (BO-KI), Further Straße 1, 84405 Dorfen,
- Wassenberg GmbH, Von-Goldammer-Straße 31, 41515 Grevenbroich.
Da die Ersatzbeschaffung unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
unabweisbar und notwendig ist und akuter Handlungsbedarf besteht, wurde eine
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt
Bedburg herbeigeführt.
Die getroffene Entscheidung wird dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08. Mai 2007
----------------------------------Lukas
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister