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Beschlussvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten brandschautechnischen Besichtigungen diverser städtischer Einrichtungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten brandschautechnischen Besichtigungen diverser städtischer Einrichtungen) Beschlussvorlage (Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten brandschautechnischen Besichtigungen diverser städtischer Einrichtungen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-870/2007 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 24.04.2007 Bemerkungen: Betreff: Information des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen über die Ergebnisse von kürzlich durchgeführten brandschautechnischen Besichtigungen diverser städtischer Einrichtungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Seitens des zuständigen Fachbereichs wurden im Winter 2006 / 2007 diverse vorgeschriebene brandschautechnische Begehungen städtischer Objekte durchgeführt. Die Beseitigung der hierbei festgestellten Mängel ist rechtlich und tatsächlich angezeigt. Als Anlage ist eine Tabelle beigefügt, die in Kurzform die wesentlichen durchzuführenden Maßnahmen sowie die hieraus resultierenden voraussichtlichen Kosten darstellt. Es handelt sich hierbei um vorläufige Kostenschätzungen. Die in der Auflistung ebenfalls enthaltenen Aufwendungen beim Gymnasium resultieren aus nicht durchgeführten Brandschutzmaßnahmen bei der Erstellung des „Neuen“ Anbaus. Diese Brandschutzmaßnahmen waren nicht Gegenstand des PPP-Verfahrens bzw. nicht Vertragsgegenstand. Die Kosten hierfür müssen daher ebenfalls zu 100 % von der Stadt Bedburg getragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12. April 2007 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister