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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich - 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-856/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 15.05.2007 Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich - 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt dieAusführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg - basierend auf der Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - die 1.Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 - Drucksache WP7-538/2006 - eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Bereits in der Sitzung vom 21.02.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einnahmesituation - Höhe und tatsächliche Zahlung der Elternbeiträge - im ersten Quartal 2007 zu überprüfen und im Ausschuss zu berichten; erklärtes Ziel des Ausschusses war, die Beitragssatzung - in Abhängigkeit der tatsächlichen Einnahmesituation - gegebenenfalls zum Schuljahresbeginn 2007/ 2008 anzupassen. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des Ausschusses vom 13.02.2007 (TOP 5, ö. T.). Zwischenzeitlich liegen die seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in der vorgenannten Ausschusssitzung zugesagten Daten vor; die Auswertung stellt sich wie folgt dar: mtl. Beitrag: 13,00 € 26,00 € 57,00 € 83,00 € 115,00 € 150,00 € Schülerinnen und Schüler: 37 18 15 10 7 6 93 davon Geschwisterkinder 4 0 1 0 1 0 6 mtl. / järl. Einnahmesoll 507 € / 6.084 € 468 € / 5.616 € 883 € / 10.596 € 830 € / 9.960 € 920 € / 11.040 € 900 € / 10.800 € 4.508 € / 54.096 € Nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises entsprechen die Beitragszahlungen - zumindest bis dato - dem `Elternbeitragssoll´ in Höhe von rd. 51.400 €/ jährlich; `lediglich´ in zwei Fällen sind Vollstreckungsverfahren anhängig. Aufgrund der nunmehr erstmalig vorliegenden Auswertung des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich für die offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg - zumindest für das Schuljahr 2006/ 2007 - ein `fiktiver Überschuss´ von jährlich rd. 16.000 € [verpflichtender Eigenanteil der Kommune pro Teilnehmer OGS 410,- €/ p. a.]. Da sich diese `Einkommensstruktur´ auch in den Beitragszahlungen für die Nutzung der Kindertagesstätten wiederspiegelt, ist von einer gewissen Kontinuität auszugehen; die Verwaltung schlägt daher - entsprechend der Beschlusslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - vor, in vorgenannter Höhe - 16.000 € - die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich `anzupassen´. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - da bei Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg keinerlei Aussagen über die Einnahmesituation getätigt werden konnte - vertraglich mit den Maßnahmeträgern vereinbart worden ist, etwaige `Überschüsse´ in Gänze in die offene Ganztagsschule zu `transferieren´; je hälftig an die Maßnahmeträger und an den zuständigen Fachbereich [Fachbereich III]. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Hinsichtlich der Anpassung bzw. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg sind unterschiedliche Ansätze denkbar; dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in der mitunter äußerst unterschiedlichen Einkommensstaffelung der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wieder. Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf eine erstellte - aktuelle - Übersicht, die dieser Vorlage in Anlage beigefügt ist. Wie dieser zu entnehmen sind gegenüber der in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 [TOP 11, ö. T] beigefügten Zusammenfassung zwischenzeitlich in einigen Kommunen Änderungssatzungen beschlossen worden. Ohne im einzelnen auf diese eingehen zu wollen, weist die Verwaltung darauf hin, dass drei weitere Kommunen den rechtlich `abgesicherten´ Höchstsatz von 150,- € eingeführt haben; eine weitere Kommune hat einen monatlichen Höchstbetrag in Höhe von 140,- € festgelegt. Wenngleich die Kosten für das Mittagessen in der Aufstellung nicht enthalten sind, weist die Verwaltung darauf hin, dass Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis - mit einem monatlichen Betrag 42,- € im unteren Preissegment liegt Einhelliges Ziel - sowohl der Verwaltung als auch der Politik - ist, möglichst allen Schülerinnen und Schülern, gleich welcher `sozialen Herkunft´, den Zugang zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu ermöglichen; wünschenswert wäre insofern ein - gemessen an der Einkommensstruktur - `ausgewogenes´ Verhältnis. Dies ist jedoch ausweislich der Auswertung des Rhein-Erft-Kreises derzeit nicht vorliegend; rd. 75 % aller Schülerinnen und Schüler in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich kommen aus Familien der `unteren Einkommensstufe´ [bis 36.813,- €]. Um ein `ausgewogenes Verhältnis´ zu erreichen, ist aus Sicht der Verwaltung daher auch - bzw. insbesondere eine Beitragsanpassung in den höheren Einkommensstufen erforderlich; hierzu zählt insbesondere die Geschwisterkindregelung. Die derzeitige Regelung - eine Geschwisterkindreduzierung lediglich bis zur Einkommensstufe von 35.813,- € vorzunehmen - hat sich, aus Sicht der Verwaltung ausweislich der nunmehr vorliegenden Daten, nicht bewährt. Da, wie bereits zuvor ausgeführt, unterschiedlichste Beitragsstaffelung denkbar sind - so haben einige Kommunen auch eine `feingliedrigere´ Einkommensstaffelung gewählt möchte die Verwaltung, da dies eine originäre politische Entscheidung darstellt, keinen abschließenden Vorschlag unterbreiten, sondern vielmehr `lediglich´ folgende Hinweise geben: 1) Entsprechend der - zumindest im Schuljahr 2006/ 2007 vorliegenden Einkommensstruktur - kann eine Satzungsänderung nur in einem Finanzrahmen von maximal 16.000,- € vorgenommen werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass im Haushalt 2007 entsprechend der Beschlusslage `lediglich´ ein kommunaler Anteil von 410,- €/ Kind und Jahr kalkuliert ist. 2) Im Bereich der unteren Einkommen wird - dies spiegeln zumindest die tatsächlichen Anmeldungen wieder - kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären allenfalls marginale Änderungen [bis 12.271 € - 10 €/ bis 24.542 € - 25 €/ bis 36.813 € - 55 €]. Anpassungsbedarf im Bereich der Geschwisterkindregelung wird ebenfalls nicht gesehen. 3) Im Bereich der oberen Einkommen wird - zumindest bezogen auf die Beitragssätze für das erste Kind - ebenfalls kein Veränderungssbedarf gesehen; denkbar wären auch hier STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage allenfalls marginale Änderungen [bis 49.084 € - 80 €/ bis 61.355 € - 110 €]. Anpassungsbedarf wird jedoch - und dies spiegeln die tatsächlichen Anmeldungen wieder - im Bereich der Geschwisterkindregelung gesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte - analog der Verfahrensweise in den `unteren Einkommensstufen´ - eine Ermäßigung vorgenommen werden; hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass für das dritte und jedes weitere Kind - Kostenneutralität - eine Mindestbeitragszahlung in Höhe von 35,- € beschlossen werden [35,- € x 12 Monate entspricht dem kommunalen Anteil von 410,- €/ p. a,]. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt dieVerwaltung - basierend auf der Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12.06.2007 die 1.Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.03.2007 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister