Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-856/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
15.05.2007
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt dieAusführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg - basierend auf der
Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- die 1.Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 auf Empfehlung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 - Drucksache
WP7-538/2006 - eine Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Bereits in der Sitzung vom 21.02.2006
wurde die Verwaltung beauftragt, die Einnahmesituation - Höhe und tatsächliche Zahlung
der Elternbeiträge - im ersten Quartal 2007 zu überprüfen und im Ausschuss zu berichten;
erklärtes Ziel des Ausschusses war, die Beitragssatzung - in Abhängigkeit der
tatsächlichen Einnahmesituation - gegebenenfalls zum Schuljahresbeginn 2007/ 2008
anzupassen. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Sitzung des
Ausschusses vom 13.02.2007 (TOP 5, ö. T.).
Zwischenzeitlich liegen die seitens des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in der
vorgenannten Ausschusssitzung zugesagten Daten vor; die Auswertung stellt sich wie
folgt dar:
mtl.
Beitrag:
13,00 €
26,00 €
57,00 €
83,00 €
115,00 €
150,00 €
Schülerinnen und
Schüler:
37
18
15
10
7
6
93
davon
Geschwisterkinder
4
0
1
0
1
0
6
mtl. / järl.
Einnahmesoll
507 € / 6.084 €
468 € / 5.616 €
883 € / 10.596 €
830 € / 9.960 €
920 € / 11.040 €
900 € / 10.800 €
4.508 € / 54.096 €
Nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises entsprechen die Beitragszahlungen - zumindest bis
dato - dem `Elternbeitragssoll´ in Höhe von rd. 51.400 €/ jährlich; `lediglich´ in zwei Fällen
sind Vollstreckungsverfahren anhängig. Aufgrund der nunmehr erstmalig vorliegenden
Auswertung des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich für die offene Ganztagsschule im
Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg - zumindest für das Schuljahr 2006/ 2007 - ein
`fiktiver Überschuss´ von jährlich rd. 16.000 € [verpflichtender Eigenanteil der Kommune
pro Teilnehmer OGS 410,- €/ p. a.]. Da sich diese `Einkommensstruktur´ auch in den
Beitragszahlungen für die Nutzung der Kindertagesstätten wiederspiegelt, ist von einer
gewissen Kontinuität auszugehen; die Verwaltung schlägt daher - entsprechend der
Beschlusslage im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - vor, in
vorgenannter Höhe - 16.000 € - die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die
Offene Ganztagsschule im Primarbereich `anzupassen´.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - da bei Einführung der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg keinerlei Aussagen über die
Einnahmesituation getätigt werden konnte - vertraglich mit den Maßnahmeträgern
vereinbart worden ist, etwaige `Überschüsse´ in Gänze in die offene Ganztagsschule zu
`transferieren´; je hälftig an die Maßnahmeträger und an den zuständigen Fachbereich
[Fachbereich III].
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Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hinsichtlich der Anpassung bzw. Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Bedburg sind
unterschiedliche Ansätze denkbar; dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in der mitunter
äußerst unterschiedlichen Einkommensstaffelung der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen wieder.
Diesbezüglich verweist die Verwaltung auf eine erstellte - aktuelle - Übersicht, die dieser
Vorlage in Anlage beigefügt ist. Wie dieser zu entnehmen sind gegenüber der in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 19.09.2006 [TOP
11, ö. T]
beigefügten Zusammenfassung zwischenzeitlich in einigen Kommunen
Änderungssatzungen beschlossen worden. Ohne im einzelnen auf diese eingehen zu
wollen, weist die Verwaltung darauf hin, dass drei weitere Kommunen den rechtlich
`abgesicherten´ Höchstsatz von 150,- € eingeführt haben; eine weitere Kommune hat
einen monatlichen Höchstbetrag in Höhe von 140,- € festgelegt. Wenngleich die Kosten
für das Mittagessen in der Aufstellung nicht enthalten sind, weist die Verwaltung darauf
hin, dass Bedburg - im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis - mit einem
monatlichen Betrag 42,- € im unteren Preissegment liegt
Einhelliges Ziel - sowohl der Verwaltung als auch der Politik - ist, möglichst allen
Schülerinnen und Schülern, gleich welcher `sozialen Herkunft´, den Zugang zur offenen
Ganztagsschule im Primarbereich zu ermöglichen; wünschenswert wäre insofern
ein - gemessen an der Einkommensstruktur - `ausgewogenes´ Verhältnis. Dies ist jedoch
ausweislich der Auswertung des Rhein-Erft-Kreises derzeit nicht vorliegend; rd. 75 % aller
Schülerinnen und Schüler in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich kommen aus
Familien der `unteren Einkommensstufe´ [bis 36.813,- €]. Um ein `ausgewogenes
Verhältnis´ zu erreichen, ist aus Sicht der Verwaltung daher auch - bzw. insbesondere eine Beitragsanpassung in den höheren Einkommensstufen erforderlich; hierzu zählt
insbesondere die Geschwisterkindregelung. Die derzeitige Regelung - eine
Geschwisterkindreduzierung lediglich bis zur Einkommensstufe von 35.813,- €
vorzunehmen - hat sich, aus Sicht der Verwaltung ausweislich der nunmehr vorliegenden
Daten, nicht bewährt.
Da, wie bereits zuvor ausgeführt, unterschiedlichste Beitragsstaffelung denkbar sind - so
haben einige Kommunen auch eine `feingliedrigere´ Einkommensstaffelung gewählt möchte die Verwaltung, da dies eine originäre politische Entscheidung darstellt, keinen
abschließenden Vorschlag unterbreiten, sondern vielmehr `lediglich´ folgende Hinweise
geben:
1) Entsprechend der - zumindest im Schuljahr 2006/ 2007 vorliegenden
Einkommensstruktur - kann eine Satzungsänderung nur in einem Finanzrahmen von
maximal 16.000,- € vorgenommen werden. Die Verwaltung weist in diesem
Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass im Haushalt 2007 entsprechend der
Beschlusslage `lediglich´ ein kommunaler Anteil von 410,- €/ Kind und Jahr kalkuliert ist.
2) Im Bereich der unteren Einkommen wird - dies spiegeln zumindest die tatsächlichen
Anmeldungen wieder - kein Veränderungsbedarf gesehen; denkbar wären allenfalls
marginale Änderungen [bis 12.271 € - 10 €/ bis 24.542 € - 25 €/ bis 36.813 € - 55 €].
Anpassungsbedarf im Bereich der Geschwisterkindregelung wird ebenfalls nicht
gesehen.
3) Im Bereich der oberen Einkommen wird - zumindest bezogen auf die Beitragssätze für
das erste Kind - ebenfalls kein Veränderungssbedarf gesehen; denkbar wären auch hier
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Sitzungsvorlage
allenfalls marginale Änderungen [bis 49.084 € - 80 €/ bis 61.355 € - 110 €].
Anpassungsbedarf wird jedoch - und dies spiegeln die tatsächlichen Anmeldungen
wieder - im Bereich der Geschwisterkindregelung gesehen. Aus Sicht der Verwaltung
sollte - analog der Verfahrensweise in den `unteren Einkommensstufen´ - eine
Ermäßigung vorgenommen werden; hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass für das
dritte und jedes weitere Kind - Kostenneutralität - eine Mindestbeitragszahlung in Höhe
von 35,- € beschlossen werden [35,- € x 12 Monate entspricht dem kommunalen Anteil
von 410,- €/ p. a,].
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt dieVerwaltung - basierend auf der
Beschlusslage der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
- dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 12.06.2007 die 1.Änderungssatzung zur
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im
Primarbereich zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.03.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister