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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-854/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 15.05.2007 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) b) c) d) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Durchführung von Ferienspielen Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – c) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zur Kenntnis. zu d) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt 1. den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. abzulehnen, 2. dem Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 600 € zu gewähren, 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.760 € zu gewähren, 4. der Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.380 € zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2007 ist bei dem Produkt 360.366.220.210 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007] eingegangenen Anträgen von sechs Vereinen/ Organisationen [aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge] ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ev. Jugend Bedburg Junge Union Kath. Jugend St. Georg Kath. Jugend St. Martinus Kath. Jugend St. Matthias Kath. Jugend St. Peter Förderung 2006 Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € keine Antragstellung 125,00 € keine Antragstellung 125,00 € keine Antragstellung 125,00 € keine Antragstellung 125,00 € 750,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 7. 8. 9. 10. 11. Deutsches Rotes Kreuz Kath. Jugend St. Lambertus Kath. Jugend St. Lucia Kath. Jugend St. Ursula Kath. Jugend St. Willibrord Förderung in 2006 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,- € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2007 steht bei dem Produkt 360.366.220.210 ein Betrag in Höhe von 6.000 € einschließlich der Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 [allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit] - zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007] ist der Verwaltung lediglich der Antrag des Caritasverbandes vom 25.01.2007 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2006 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2007 ist bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007] eingegangenen Anträgen von 20 Vereinen/ Organisationen ist - in alphabetischer Reihenfolge - folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: Förderung 2006 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven AWO, Ortsverein Pütz DRK, Ortsverein Bedburg Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen Seniorengemeinschaft Lipp-Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis VdK, Ortsverband Bedburg VdK, Ortsverband Kaster VdK, Ortsverband Pütz Verbandes der Heimkehrer-Kriegsgefangenen- und Vermissten-Angehörigen Deutschlands e.V. keine Antragstellung keine Antragstellung 110,00 € 194,00 € 125,00 € keine Antragstellung 125,00 € 0,00 € keine Antragstellung keine Antragstellung keine Antragstellung 0,00 € 143,00 € 90,00 € 60,00 € max. max. max. max. max. Geplanter Zuschuss 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € 125,00 € 140,00 € 250,00 € keine Antragstellung max. max. max. 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € max. max. max. max. max. max. max. 4.250,00 € nachrichtlich gem. Buchst. d) 21. 22. 23. 24. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg Förderung 2006 geplanter Zuschuss 0,00 € 0,00 € keine Antragstellung 600,00 € keine Antragstellung 1.760,00 € 1.305,00 € 1.380,00 € Bezüglich der unter den Ziffern 8 und 12 genannten kath. Kirchengemeinden St. Lucia und St. Ursula wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass hier in 2006 ein Zuschuss in Höhe von max. 250,00 € je Kirchengemeinde nach Ziffer 3.3 b der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewährt worden ist. Eine Auszahlung ist jedoch nicht STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 erfolgt, da die Kirchengemeinden die für die tatsächliche Berechnung des Zuschusses vorzulegenden Unterlagen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht eingereicht haben. Hinsichtlich des unter Ziffer 16 aufgeführten Antrags des Caritasverbandes für den RheinErft-Kreis e. V. weist die Verwaltung darauf hin, dass er sich auf eine Bezuschussung nach Ziffer 3.3 b) der Richtlinien bezieht; der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Bezuschusst werden soll hier der diesjährige Dekanats-Caritas-Tag, zu dem die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Pfarrcaritas und die Seelsorger des Dekanates Bedburg/Elsdorf eingeladen werden. Unzweifelhaft ist die ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Pfarrcaritas positiv einzustufen; das Ziel der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien ist jedoch die Förderung von Vereinen/ Organisationen oder deren Veranstaltungen, die einem Großteil bzw. einer bestimmten Bevölkerungsgruppe offen stehen. Der Teilnahme am Dekanats-Caritas-Tag hingegen ist aufgrund der Einladung, welche nur den Seelsorgern und den ehrenamtlichen Vorsitzenden zukommt - nur für begrenzte Anzahl Bedburger Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vor, den Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. auf eine Bezuschussung nach Ziffer 3.3 b) der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien abzulehnen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass für den unter Ziffer 21 aufgeführten Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. ein grundsätzlich bewilligter Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in 2006 nicht gewährt wurde, da sich aus dem vorgelegten Datenmaterial kein tatsächlicher Förderbedarf ergab. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass AWO, Ortsverein Rath, der im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und auch in Höhe von 206,- € erhalten hat, in diesem Jahr keinen Antrag stellte. d) Sonstige Zuschüsse Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss - als die „Pauschzuschüsse“ - erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2007 ist bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von den nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. (Ziff. 20): Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. hat mit Schreiben vom 22.03.2007 einen Antrag auf Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Der Verein donum vitae Regionalverband RheinErft e. V. besteht seit April 2000 und betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere, ihre Familien und andere Ratsuchende. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse des Landschaftsverbandes Rheinland, des Rhein-Erft-Kreises und der einzelnen Kommunen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Mit Schreiben vom 14.04.2007 legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2006 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2005 ein Gewinn in Höhe von ca. 3.000,- €, sowie im Geschäftsjahr 2006 ein Überschuss in Höhe von ca. 500,- € erwirtschaftet. Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst positiv wertet, ist festzuhalten, dass - trotz des zum 01.06.2006 in Kraft getretenen Schwangerschaftkonfliktausführungsgesetzes NRW (AG SchKG) und der damit einhergehenden verschlechterten Finanzierung der Beratungsstellen - der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft auch im Jahr 2006 einen - wenn auch geringen Gewinn erwirtschaftet hat. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vor, den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien aufgrund eines fehlenden tatsächlichen Zuschussbedarfes abzulehnen. Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziff. 21): Der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. hat mit Schreiben vom 08.03.2007 den Jahresbericht 2006 übersandt; gleichzeitig wurde ein allgemeiner Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt, damit die Beratungsarbeit fortgeführt werden kann. Verwaltungsseitig wurde dieser Antrag als Antrag auf Anerkennung gem. Ziff. 1.1 und Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewertet; eine Förderung der Beratungsstelle durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bedburg erfolgt nicht. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit des Vereins ist unter der Vorlage WP7-861/2007 [Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien] beraten worden. Der Verein besteht bereits seit über 20 Jahren und ist - wenn auch der Sitz der Beratungsstelle in Kerpen ist - für Frauen aus dem gesamten Rhein-Erft-Kreis zuständig. In der Einrichtung werden neben Beratungen bei psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen auch andere frauenspezifische Angelegenheiten thematisiert. Die Hilfe wird in Einzel- oder Gruppengesprächen bzw. -therapien angeboten; auch besteht die Möglichkeit an Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen sowie an Vorträgen und Diskussionsabenden teilzunehmen. Die Inanspruchnahme der angebotenen Hilfen ist grundsätzlich kostenlos, lediglich bei Vorträgen ist ein geringer Eigenanteil zu zahlen. Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt überwiegend durch Zuschüsse des Landes, des Rhein-Erft-Kreises und einzelner Städte. Hierdurch werden aber nur ca. 81 % der Gesamtkosten in Höhe von ca. 105.000 € abgedeckt; der restliche Betrag wird über Spenden finanziert. Ausweislich des Jahresbericht 2006 liegt der Gesamtanteil der Bedburger Bürgerinnen bei 3 %. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils von ca. 20.000 €, den die Beratungsstelle durch verschiedene Maßnahmen selber aufbringen muss, entspräche der Anteil einem Betrag von 600 €. Verwaltungsseitig wird - unter dem Vorbehalt der Anerkennung der Förderungswürdigkeit des Vereins Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. - vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 600 € zu gewähren. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis (Ziff. 22): Bereits mit Schreiben vom 04.09.2006 hat die Kath. Ehe-, Familen- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beantragt, der mit Schreiben vom 23.01.2007 konkretisiert wurde. Die Beratungsstellen befinden sich in Brühl, Erftstadt und Bergheim. Die Finanzierung hinsichtlich der Planstellen erfolgt durch das Erzbistum Köln und einer Bezuschussung des Landschaftsverbandes Rheinland. Auch die Stadt Brühl förderte die Beratungsstelle bis STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 einschließlich 2006 mit einem Betrag von 5.000 €; ob diese Förderung auch für das Jahr 2007 erfolgt, ist bislang nicht geklärt. Eine weitere Förderung durch kreisangehörige Städte/Gemeinden bzw. den Rhein-Erft-Kreis selber erfolgte bisher nicht. Das Erzbistum finanzierte weiterhin eine Projektstelle, die einen Stellenanteil von 25 % hat; dies entspricht etwa 10 Beratungsstunden pro Woche (angesiedelt in der Außenstelle Bergheim). Die Finanzierung der Projektstelle durch das Erzbistum ist zum 31.12.2006 ausgelaufen. Da die Beratungsstelle kein Defizit `erwirtschaften´ darf, sind aufgrund des Rückzugs des Bistums aus der Finanzierung, die entsprechenden Honorarverträge gekündigt worden. Hieraus resultiert eine Einschränkung des Beratungsangebotes. Für die Außenstelle Bergheim belaufen sich die Kosten für den gekündigten Stellenanteil von 25 % auf ca. 16.000 €. Im Jahr 2006 nahmen ca. 65 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Hilfe der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis in Anspruch. Auf die Gesamtzahl der beratenen Personen entspricht dies einem Anteil von 11 %. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.760 € zu gewähren, was 11 % der Kosten der in Bergheim fehlenden Stelle entspricht. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziff. 23): Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 25.03.2007 einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt; dieser ist mit Schreiben vom 08.04.2007 konkretisiert worden. In den Sommermonaten bietet der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. jedes Jahr ca. 100 weißrussischen in dem von der Reaktorkatastrophe betroffenen Gebiet lebenden Kindern die Möglichkeit, einen Erholungsurlaub zwischen vier und zwölf Wochen in Bedburg zu verbringen. Dieser dient der Regeneration und der Stärkung des Immunsystems. Die Kinder leben in Bedburger Familien, die die Kinder unentgeltlich aufnehmen und die Fahrtkosten tragen. Damit auch weiterhin einer möglichst großen Zahl betroffener Kinder diese Reise ermöglicht werden kann, versucht der Verin Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. weitere Familien für diese Zwecke zu gewinnen. Damit den Familien die Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes „erleichtert“’ wird, übernimmt der Verein die Fahrtkosten bei einer erstmaligen Aufnahme in Höhe von 115 € je Kind. In diesem Jahr wurden 12 neue Gastfamilien gefunden, die in diesem Sommer erstmals ein Kind aus Weißrussland aufnehmen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in vorgenannter Höhe von insgesamt 1.380 € zu bewilligen. STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister