Daten
Kommune
Bedburg
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35 kB
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-854/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
15.05.2007
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)
b)
c)
d)
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Durchführung von Ferienspielen
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a – c)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der
nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zur Kenntnis.
zu d)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt
1. den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. abzulehnen,
2. dem Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von
600 € zu gewähren,
3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe
von 1.760 € zu gewähren,
4. der Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.380 € zu
gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt
ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren
antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt.
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im
Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im
Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2007 ist bei dem Produkt 360.366.220.210
ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2
(Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007]
eingegangenen Anträgen von sechs Vereinen/ Organisationen [aufgeführt in
alphabetischer Reihenfolge] ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel
vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Ev. Jugend Bedburg
Junge Union
Kath. Jugend St. Georg
Kath. Jugend St. Martinus
Kath. Jugend St. Matthias
Kath. Jugend St. Peter
Förderung 2006 Geplanter Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
keine Antragstellung
125,00 €
keine Antragstellung
125,00 €
keine Antragstellung
125,00 €
keine Antragstellung
125,00 €
750,00 €
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
7.
8.
9.
10.
11.
Deutsches Rotes Kreuz
Kath. Jugend St. Lambertus
Kath. Jugend St. Lucia
Kath. Jugend St. Ursula
Kath. Jugend St. Willibrord
Förderung in 2006
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
b) Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für
die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,- € je Tag
und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für
2007 steht bei dem Produkt 360.366.220.210 ein Betrag in Höhe von 6.000 € einschließlich der Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 [allgemeine Zuschüsse zur Förderung
der Jugendarbeit] - zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007] ist der Verwaltung
lediglich der Antrag des Caritasverbandes vom 25.01.2007 zugegangen. Die Verwaltung
schlägt - entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der
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Sitzungsvorlage
noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt
unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf
hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2006 eine
Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde.
c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen,
deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von
maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -. Im Haushaltsbuch der
Stadt für das Jahr 2007 ist bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von
10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a.
Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist [31.03.2007]
eingegangenen Anträgen von 20 Vereinen/ Organisationen ist - in alphabetischer
Reihenfolge - folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
Förderung 2006
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven
AWO, Ortsverein Pütz
DRK, Ortsverein Bedburg
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen
Seniorengemeinschaft Lipp-Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis
VdK, Ortsverband Bedburg
VdK, Ortsverband Kaster
VdK, Ortsverband Pütz
Verbandes der Heimkehrer-Kriegsgefangenen- und
Vermissten-Angehörigen Deutschlands e.V.
keine Antragstellung
keine Antragstellung
110,00 €
194,00 €
125,00 €
keine Antragstellung
125,00 €
0,00 €
keine Antragstellung
keine Antragstellung
keine Antragstellung
0,00 €
143,00 €
90,00 €
60,00 €
max.
max.
max.
max.
max.
Geplanter
Zuschuss
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
125,00 €
140,00 €
250,00 €
keine Antragstellung
max.
max.
max.
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
max.
max.
max.
max.
max.
max.
max.
4.250,00 €
nachrichtlich gem. Buchst. d)
21.
22.
23.
24.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.
Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis
Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg
Förderung 2006
geplanter
Zuschuss
0,00 €
0,00 €
keine Antragstellung
600,00 €
keine Antragstellung 1.760,00 €
1.305,00 €
1.380,00 €
Bezüglich der unter den Ziffern 8 und 12 genannten kath. Kirchengemeinden St. Lucia und
St. Ursula wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass hier in 2006 ein Zuschuss in
Höhe von max. 250,00 € je Kirchengemeinde nach Ziffer 3.3 b der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewährt worden ist. Eine Auszahlung ist jedoch nicht
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erfolgt, da die Kirchengemeinden die für die tatsächliche Berechnung des Zuschusses
vorzulegenden Unterlagen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht eingereicht haben.
Hinsichtlich des unter Ziffer 16 aufgeführten Antrags des Caritasverbandes für den RheinErft-Kreis e. V. weist die Verwaltung darauf hin, dass er sich auf eine Bezuschussung
nach Ziffer 3.3 b) der Richtlinien bezieht; der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Bezuschusst werden soll hier der diesjährige Dekanats-Caritas-Tag, zu dem die
ehrenamtlichen Vorsitzenden der Pfarrcaritas und die Seelsorger des Dekanates
Bedburg/Elsdorf eingeladen werden. Unzweifelhaft ist die ehrenamtliche Tätigkeit im
Bereich der Pfarrcaritas positiv einzustufen; das Ziel der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien ist jedoch die Förderung von Vereinen/ Organisationen
oder deren Veranstaltungen, die einem Großteil bzw. einer bestimmten
Bevölkerungsgruppe offen stehen. Der Teilnahme am Dekanats-Caritas-Tag hingegen ist aufgrund der Einladung, welche nur den Seelsorgern und den ehrenamtlichen
Vorsitzenden zukommt - nur für begrenzte Anzahl Bedburger Bürgerinnen und Bürger
möglich. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales vor, den Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. auf eine
Bezuschussung nach Ziffer 3.3 b) der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
abzulehnen.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass für den unter Ziffer 21 aufgeführten
Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. ein grundsätzlich bewilligter
Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in 2006 nicht
gewährt wurde, da sich aus dem vorgelegten Datenmaterial kein tatsächlicher
Förderbedarf ergab.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass AWO, Ortsverein Rath, der im letzten
Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und auch in Höhe von 206,- € erhalten hat,
in diesem Jahr keinen Antrag stellte.
d) Sonstige Zuschüsse
Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen
höheren Zuschuss - als die „Pauschzuschüsse“ - erhalten, wenn dies besonders
begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist
diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen. Im Haushaltsbuch der Stadt für das
Jahr 2007 ist bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.000
€ - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Förderung
gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von den nachfolgenden
Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. (Ziff. 20):
Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. hat mit Schreiben vom
22.03.2007 einen Antrag auf Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Der Verein donum vitae Regionalverband RheinErft e. V. besteht seit April 2000 und betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im
Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere, ihre Familien und andere Ratsuchende. Der
Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die
Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse des
Landschaftsverbandes Rheinland, des Rhein-Erft-Kreises und der einzelnen Kommunen.
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Mit Schreiben vom 14.04.2007 legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
e. V. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das
Jahr 2006 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2005 ein
Gewinn in Höhe von ca. 3.000,- €, sowie im Geschäftsjahr 2006 ein Überschuss in Höhe
von ca. 500,- € erwirtschaftet. Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst
positiv wertet, ist festzuhalten, dass
- trotz des zum 01.06.2006 in Kraft getretenen
Schwangerschaftkonfliktausführungsgesetzes NRW (AG SchKG) und der damit
einhergehenden verschlechterten Finanzierung der Beratungsstellen - der Verein donum
vitae Regionalverband Rhein-Erft auch im Jahr 2006 einen
- wenn auch geringen Gewinn erwirtschaftet hat. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales vor, den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband
Rhein-Erft e. V. auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziff. 3.5 der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien aufgrund eines fehlenden tatsächlichen Zuschussbedarfes
abzulehnen.
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziff. 21):
Der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. hat mit Schreiben vom
08.03.2007 den Jahresbericht 2006 übersandt; gleichzeitig wurde ein allgemeiner Antrag
auf finanzielle Unterstützung gestellt, damit die Beratungsarbeit fortgeführt werden kann.
Verwaltungsseitig wurde dieser Antrag als Antrag auf Anerkennung gem. Ziff. 1.1 und
Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewertet;
eine Förderung der Beratungsstelle durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
Bedburg erfolgt nicht. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit des Vereins ist unter
der Vorlage WP7-861/2007 [Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien] beraten worden.
Der Verein besteht bereits seit über 20 Jahren und ist - wenn auch der Sitz der
Beratungsstelle in Kerpen ist - für Frauen aus dem gesamten Rhein-Erft-Kreis zuständig.
In der Einrichtung werden neben Beratungen bei psychosozialen, beruflichen und
rechtlichen Fragen auch andere frauenspezifische Angelegenheiten thematisiert. Die Hilfe
wird in Einzel- oder Gruppengesprächen bzw. -therapien angeboten; auch besteht die
Möglichkeit an Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen sowie an Vorträgen und
Diskussionsabenden teilzunehmen. Die Inanspruchnahme der angebotenen Hilfen ist
grundsätzlich kostenlos, lediglich bei Vorträgen ist ein geringer Eigenanteil zu zahlen. Die
Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt überwiegend durch Zuschüsse des Landes, des
Rhein-Erft-Kreises und einzelner Städte. Hierdurch werden aber nur ca. 81 % der
Gesamtkosten in Höhe von ca. 105.000 € abgedeckt; der restliche Betrag wird über
Spenden finanziert. Ausweislich des Jahresbericht 2006 liegt der Gesamtanteil der
Bedburger Bürgerinnen bei 3 %. Unter Berücksichtigung des Eigenanteils von ca. 20.000
€, den die Beratungsstelle durch verschiedene Maßnahmen selber aufbringen muss,
entspräche der Anteil einem Betrag von 600 €. Verwaltungsseitig wird - unter dem
Vorbehalt der Anerkennung der Förderungswürdigkeit des Vereins Frauen helfen Frauen
im Rhein-Erft-Kreis e. V. - vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 600 € zu gewähren.
Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis (Ziff. 22):
Bereits mit Schreiben vom 04.09.2006 hat die Kath. Ehe-, Familen- und Lebensberatung
Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beantragt, der mit Schreiben vom 23.01.2007 konkretisiert wurde. Die
Beratungsstellen befinden sich in Brühl, Erftstadt und Bergheim. Die Finanzierung
hinsichtlich der Planstellen erfolgt durch das Erzbistum Köln und einer Bezuschussung des
Landschaftsverbandes Rheinland. Auch die Stadt Brühl förderte die Beratungsstelle bis
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Seite: 6
einschließlich 2006 mit einem Betrag von 5.000 €; ob diese Förderung auch für das Jahr
2007 erfolgt, ist bislang nicht geklärt. Eine weitere Förderung durch kreisangehörige
Städte/Gemeinden bzw. den Rhein-Erft-Kreis selber erfolgte bisher nicht. Das Erzbistum
finanzierte weiterhin eine Projektstelle, die einen Stellenanteil von 25 % hat; dies
entspricht etwa 10 Beratungsstunden pro Woche (angesiedelt in der Außenstelle
Bergheim). Die Finanzierung der Projektstelle durch das Erzbistum ist zum 31.12.2006
ausgelaufen. Da die Beratungsstelle kein Defizit `erwirtschaften´ darf, sind aufgrund des
Rückzugs des Bistums aus der Finanzierung, die entsprechenden Honorarverträge
gekündigt worden. Hieraus resultiert eine Einschränkung des Beratungsangebotes. Für die
Außenstelle Bergheim belaufen sich die Kosten für den gekündigten Stellenanteil von 25
% auf ca. 16.000 €. Im Jahr 2006 nahmen ca. 65 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die
Hilfe der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis in Anspruch. Auf die
Gesamtzahl der beratenen Personen entspricht dies einem Anteil von 11 %.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Rhein-Erft-Kreis
einen
Zuschuss
nach
Ziff.
3.5
der
Jugendund
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.760 € zu gewähren, was 11 % der Kosten
der in Bergheim fehlenden Stelle entspricht.
Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziff. 23):
Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 25.03.2007
einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt; dieser ist mit Schreiben vom
08.04.2007 konkretisiert worden. In den Sommermonaten bietet der Verein Tschernobyl
Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. jedes Jahr ca. 100 weißrussischen in dem von der
Reaktorkatastrophe betroffenen Gebiet lebenden Kindern die Möglichkeit, einen
Erholungsurlaub zwischen vier und zwölf Wochen in Bedburg zu verbringen. Dieser dient
der Regeneration und der Stärkung des Immunsystems. Die Kinder leben in Bedburger
Familien, die die Kinder unentgeltlich aufnehmen und die Fahrtkosten tragen. Damit auch
weiterhin einer möglichst großen Zahl betroffener Kinder diese Reise ermöglicht werden
kann, versucht der Verin Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. weitere Familien für
diese Zwecke zu gewinnen. Damit den Familien die Entscheidung zur Aufnahme eines
Kindes „erleichtert“’ wird, übernimmt der Verein die Fahrtkosten bei einer erstmaligen
Aufnahme in Höhe von 115 € je Kind. In diesem Jahr wurden 12 neue Gastfamilien
gefunden, die in diesem Sommer erstmals ein Kind aus Weißrussland aufnehmen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe
Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in vorgenannter Höhe von insgesamt 1.380 € zu bewilligen.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister