Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-820/2007
1. Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
13.03.2007
Rat der Stadt Bedburg
27.03.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung – Teilgebiet an der Oeppenstraße –
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden.
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September
2006 (BGBI. I S. 2098) vorgetragenen Anregungen sowie über die während des Verfahrens
der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a des Baugesetzbuches vorgetragenen Stellungnahmen (Nr. 112) eine Abwägung durch und beschließt dazu einzeln.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
zu b)
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Rat der Stadt Bedburg faßt unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen
gem. a) den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBI. I S. 2098) für den Bebauungsplan
Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung nebst textlicher Festsetzungen, Umweltbericht und
Begründung.
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
09.01.2007 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung gem.
§3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5.
September 2006 (BGBI. I S. 2098) gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg, 1. Änderung ist, aufgrund des
anhaltenden Wohnraumbedarfs in der Ortslage Bedburg und der hohen Nachfrage nach
Baugrundstücken sowie zur innerörtlichen Verdichtung der Bauflächen und damit verbunden der
Schonung des Freiraumes, die Änderung der Fläche für Gemeinbedarf in allgemeines Wohngebiet
(WA), um somit die Fläche in Anpassung an die Nachbarbebauung der Wohnbebauung
zuzuführen.
Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 31.01.2007
bis 09.03.2007 statt gefunden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.01.2007 von der öffentlichen
Auslegung des Planes benachrichtigt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche
Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 23.02.2007 ebenfalls über die
Offenlage unterrichtet.
Die vorgetragenen Stellungnahmen seitens der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind in der
Anlage zu a) nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag beigefügt.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 (TOP 9)
über die Anregungen Nr. 1-10 beraten und beschlossen dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen,
wie im Beschlussvorschlag unter a und b) aufgeführt zu entscheiden.
Die Stellungnahmen der lfd. Nummer 11 und 12 gem. Anlage zu a) waren nicht Gegenstand der
Beratung im Ausschuss für Struktur und Stadtenwicklung, eine Beschlussfassung hierzu steht
noch aus. Die Verwaltung schlägt vor zu den Punkten 11 und 12 eine Abwägung gem. Anlage
durchzuführen und ergänzend zum Beschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
wie im Beschlussvorschlag unter a) und b) aufgeführt ebenfalls zu entscheiden. Auf die Planung
selbst haben die Anregungen unter Punkt 11 und 12 keinen Einfluß.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Anlagen
•
•
•
•
Liste der Stellungnahmen zu a) nebst Abwägung und Beschlussvorschlag
Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Bedburg
Planungsrechtliche Festsetzungen
Begründung und Umweltbericht
50181 Bedburg, den 19.03.2007
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss