Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-836/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für das Grundstück Gemarkung
Bedburg, Flur 3, Nr. 446, Teilfläche an der Theodor-Heuss-Straße in Bedburg zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen im Rahmen der
Innenraumentwicklung durch
o die Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen
o die Festsetzung einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung, wobei das zweite
Geschoss nur als Dachgeschoß ausgeführt werden darf
o den Wegfall der Geschossflächenzahl und alternativer Festsetzung einer max. Firsthöhe
von 10,00 m
Der in der Anlage beigefügte Planentwurf soll als Grundlage für die weiteren konzeptionellen
Arbeiten dienen. Die gesamten Kosten des Verfahrens sowie die Erschließung sind durch den
Antragsteller im Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen. Hierin
sollen ggfls auch grundstücksrechtliche Regelungen vereinbart werden. Der erforderliche
Ausgleich für den Eingriff soll durch den Antragsteller übernommen werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 40/Bedburg in seiner Ursprungsfassung ist seit dem 09.10.1996
rechtskräftig. Eine Bebauung der Grundstücke im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes
zwischen Pfarrer-Bodden-Straße, Theodor-Heuss Straße und Feldstraße ist aufgrund der
planungsrechtlichen Ursprungsfassung – soweit die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen dies
zugelassen haben- erfolgt.
Für den in der Anlage gekennzeichneten Teilbereich dieses Bebauungsplanes ist neben der
seinerzeitigen Übernahme des Bestandes im Bebauungsplan eine weiter Grundstücksfläche zur
Überplanung ausgewiesen worden. Eine Umsetzung der Planung und damit die Erschließung des
Baugrundstückes ist aufgrund der Höhenlage des von der Pfarrer-Bodden-Straße abgehenden
Stichweges nicht möglich.
Für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 3, Nr. 446 in
einer Größe von 2.331 m² wurde zwischenzeitlich ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 40/Bedburg gestellt.
Geplant ist neben der planungsrechtlichen Übernahme des Bestandes die Errichtung eines
freistehenden Einfamilienwohnhauses (ca. 408 m² Grundstücksfläche) und die Errichtung von 4
Doppelhaushälften (ca. 342 m² Grundstücksfläche). Die Erschließung soll über eine noch
einzuplanende Stichstraße als Privatstraße von der Theodor-Heuss-Straße aus erfolgen.
Gegen die Erschließung dieser innerörtlichen Freifreiflächen innerhalb des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg bestehen keine Bedenken. Dem Ziel der Innenraumentwicklung
wird hiermit Rechnung getragen. Eine Umsetzung der Planung in einem verträglichen Maß – auch
unter Berücksichtigung der vorgesehenen Grundstücksgrößen kann erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.03.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister