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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung
-Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-836/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Bebauungsplan 40/Bedburg, 1. Änderung -Teilgebiet an der Kirdorfer Allee/Theodor-Heuss-Straßehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 3, Nr. 446, Teilfläche an der Theodor-Heuss-Straße in Bedburg zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen im Rahmen der Innenraumentwicklung durch o die Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen o die Festsetzung einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung, wobei das zweite Geschoss nur als Dachgeschoß ausgeführt werden darf o den Wegfall der Geschossflächenzahl und alternativer Festsetzung einer max. Firsthöhe von 10,00 m Der in der Anlage beigefügte Planentwurf soll als Grundlage für die weiteren konzeptionellen Arbeiten dienen. Die gesamten Kosten des Verfahrens sowie die Erschließung sind durch den Antragsteller im Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen. Hierin sollen ggfls auch grundstücksrechtliche Regelungen vereinbart werden. Der erforderliche Ausgleich für den Eingriff soll durch den Antragsteller übernommen werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 40/Bedburg in seiner Ursprungsfassung ist seit dem 09.10.1996 rechtskräftig. Eine Bebauung der Grundstücke im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen Pfarrer-Bodden-Straße, Theodor-Heuss Straße und Feldstraße ist aufgrund der planungsrechtlichen Ursprungsfassung – soweit die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen dies zugelassen haben- erfolgt. Für den in der Anlage gekennzeichneten Teilbereich dieses Bebauungsplanes ist neben der seinerzeitigen Übernahme des Bestandes im Bebauungsplan eine weiter Grundstücksfläche zur Überplanung ausgewiesen worden. Eine Umsetzung der Planung und damit die Erschließung des Baugrundstückes ist aufgrund der Höhenlage des von der Pfarrer-Bodden-Straße abgehenden Stichweges nicht möglich. Für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 3, Nr. 446 in einer Größe von 2.331 m² wurde zwischenzeitlich ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg gestellt. Geplant ist neben der planungsrechtlichen Übernahme des Bestandes die Errichtung eines freistehenden Einfamilienwohnhauses (ca. 408 m² Grundstücksfläche) und die Errichtung von 4 Doppelhaushälften (ca. 342 m² Grundstücksfläche). Die Erschließung soll über eine noch einzuplanende Stichstraße als Privatstraße von der Theodor-Heuss-Straße aus erfolgen. Gegen die Erschließung dieser innerörtlichen Freifreiflächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 40/Bedburg bestehen keine Bedenken. Dem Ziel der Innenraumentwicklung wird hiermit Rechnung getragen. Eine Umsetzung der Planung in einem verträglichen Maß – auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Grundstücksgrößen kann erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.03.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister