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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61- 
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61- 
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61- 
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-832/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg – Teilfläche Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 2, Nr. 310 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316). Wesentliches Planungsziel ist die Herabsetzung der im Plan festgesetzten zwingenden IV bis VIII geschossigen Bauweise auf eine höchstweise zweigeschossige Bauweise. Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen. . Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg in seiner Ursprungsfassung ist seit dem 20.10.1970 rechtskräftig. Zur baulichen Nutzung einer nicht bebauten Teilfläche des Bebauungsplangebietes wird nunmehr mit Schreiben vom 01.03.2007 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. (siehe beigefügter Lageplan). Der Bebauungsplan weist für diesen Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zwingend VIII - und teilweise zwingend IV – geschossigen Bebauung aus. Gemäß Benutzungsverordnung (§ 4 Abs. 3 ) sind im Allgemeinen Wohngebiet Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke uneingeschränkt zulässig. Für das Grundstück liegt die konkrete Planung eines Investors im Rahmen von betreutem Wohnen für Demenzkranke vor. Diese Planungen sind als Anlage zur Vorlage ergänzend beigefügt. Eine Untersuchung im Rahmen einer Standortanalyse für die Stadt Bedburg wurde durch ein vom Investor beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Die Gutachter kommen zusammenfassend zur nachfolgend aufgeführten Bewertung: „Akuten Handlungsbedarf gibt es unausweichlich im Bereich zeitgemäßer Angebote für Menschen mit Demenz (Priorität I). In diesem Leistungsbereich konnten wir in Bedburg kein Angebot finden, im gesamten Erftkreis wurde uns ein einziges Wohngemeinschaftsmodell in Wesseling für den gesamten Kreis benannt. Unsere Bedarfseinschätzung stützt sich insbesondere auf anerkannte Studien, die eine hinreichend genaue Schätzung erlauben. Danach steigt das jährliche Neuerkrankungsrisiko von durchschnittlich 0,4% unter den 65- bis 69- Jährigen bis auf 10% unter den Hochbetagten. Da es derzeit im Stadtgebiet Bedburg noch kein Angebot gibt, empfehlen wir die Realisierung einer zeitgemäßen und fachlich anerkannten Einrichtung für Menschen mit Demenz. Ein Kompetenzzentrum „Demenz“ mit den unterschiedlichsten interdisziplinären Angeboten könnte aus unserer Sicht auf dem geplanten Standort entstehen.“ Es ist nunmehr geplant, einen entsprechenden Gebäudekomplex in ein- bis zweigeschossiger Bebauung mit 70 Bewohnerzimmern auf 3.500 m² Grundfläche zu errichten. Die Erschließung ist über die Anbindung der Grundstücksfläche an den Leitweg gesichert. Für die im Plangebiet festgesetzte zwingend IV bis VIII – geschossige Bebauung besteht nach heutigem Zeitgeist kein Bedarf mehr. Erste Planungsüberlegungen in den 80 er Jahren haben bereits auf eine Herabsetzung einer höchstweise 1 – 2 geschossige Bebauung abgezielt. Eine Weiterführung dieser Planungsüberlegungen ist jedoch nicht erfolgt. Das geplante Gebäude fügt sich auch nach bauesethischen Gesichtspunkten hervorragend in die Umgebungsbebauung ein und bietet hier einen guten Übergang von dem verdichteten Geschosswohnungsbau in die angrenzenden noch freien Bauflächen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.03.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister