Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-832/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 3. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Leitweg in Richtung Herderstraße und A 61hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg – Teilfläche Grundstück Gemarkung Bedburg,
Flur 2, Nr. 310 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).
Wesentliches Planungsziel ist die Herabsetzung der im Plan festgesetzten zwingenden IV bis VIII
geschossigen Bauweise auf eine höchstweise zweigeschossige Bauweise.
Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg in seiner Ursprungsfassung ist seit dem 20.10.1970
rechtskräftig.
Zur baulichen Nutzung einer nicht bebauten Teilfläche des Bebauungsplangebietes wird nunmehr
mit Schreiben vom 01.03.2007 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. (siehe
beigefügter Lageplan).
Der Bebauungsplan weist für diesen Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zwingend
VIII - und teilweise zwingend IV – geschossigen Bebauung aus. Gemäß Benutzungsverordnung
(§ 4 Abs. 3 ) sind im Allgemeinen Wohngebiet Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke uneingeschränkt zulässig.
Für das Grundstück liegt die konkrete Planung eines Investors im Rahmen von betreutem
Wohnen für Demenzkranke vor. Diese Planungen sind als Anlage zur Vorlage ergänzend
beigefügt. Eine Untersuchung im Rahmen einer Standortanalyse für die Stadt Bedburg wurde
durch ein vom Investor beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Die Gutachter kommen
zusammenfassend zur nachfolgend aufgeführten Bewertung:
„Akuten Handlungsbedarf gibt es unausweichlich im Bereich zeitgemäßer Angebote für Menschen
mit Demenz (Priorität I). In diesem Leistungsbereich konnten wir in Bedburg kein Angebot finden,
im gesamten Erftkreis wurde uns ein einziges Wohngemeinschaftsmodell in Wesseling für den
gesamten Kreis benannt. Unsere Bedarfseinschätzung stützt sich insbesondere auf anerkannte
Studien, die eine hinreichend genaue Schätzung erlauben. Danach steigt das jährliche
Neuerkrankungsrisiko von durchschnittlich 0,4% unter den 65- bis 69- Jährigen bis auf 10% unter
den Hochbetagten. Da es derzeit im Stadtgebiet Bedburg noch kein Angebot gibt, empfehlen wir
die Realisierung einer zeitgemäßen und fachlich anerkannten Einrichtung für Menschen mit
Demenz. Ein Kompetenzzentrum „Demenz“ mit den unterschiedlichsten interdisziplinären
Angeboten könnte aus unserer Sicht auf dem geplanten Standort entstehen.“
Es ist nunmehr geplant, einen entsprechenden Gebäudekomplex in ein- bis zweigeschossiger
Bebauung mit 70 Bewohnerzimmern auf 3.500 m² Grundfläche zu errichten.
Die Erschließung ist über die Anbindung der Grundstücksfläche an den Leitweg gesichert.
Für die im Plangebiet festgesetzte zwingend IV bis VIII – geschossige Bebauung besteht nach
heutigem Zeitgeist kein Bedarf mehr. Erste Planungsüberlegungen in den 80 er Jahren haben
bereits auf eine Herabsetzung einer höchstweise 1 – 2 geschossige Bebauung abgezielt. Eine
Weiterführung dieser Planungsüberlegungen ist jedoch nicht erfolgt.
Das geplante Gebäude fügt sich auch nach bauesethischen Gesichtspunkten hervorragend in die
Umgebungsbebauung ein und bietet hier einen guten Übergang von dem verdichteten
Geschosswohnungsbau in die angrenzenden noch freien Bauflächen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.03.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister