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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Schubertstraße in Kaster- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte  Änderung
-Teilgebiet an der Schubertstraße in Kaster-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte  Änderung
-Teilgebiet an der Schubertstraße in Kaster-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte  Änderung
-Teilgebiet an der Schubertstraße in Kaster-
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-817/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Schubertstraße in Kasterhier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Kaster gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für eine Teilfläche an der Schubertstraße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 379. Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt ferner, dass die gesamten durch das Verfahren anfallenden Kosten durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Dies soll durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erfolgen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 20.06.2000 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster – Teilgebiet Ecke Josef-Weckopp-Straße / Schubertstraße – gefasst. Die seinerzeitige Planänderung auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 20.06.2000 umfasst – wie auf dem beigefügten Ausschnitt des Planentwurfes erkennbar ist - 2 Teilabschnitte. Das betreffende Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Flst. 379 im ersten Teilabschnitt , direkt an die Schubertstraße grenzend, liegt im Plangeltungsbereich des seit dem 28.06.1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 21/ Kaster. Dem seinerzeitigen städtebaulichen Empfinden angepasst, sind auf dem v.g. 1368 m² großen Flurstück relativ kleinteilige überbaubare Flächen ausgewiesen. Zudem wurden diese – dem damaligen Zeitgeist entsprechend - ohne besondere Berücksichtigung der Lage (Eckgrundstück) und des atypischen Grundstückszuschnittes - nahezu Viertelkreis – in rechteckiger Form an der tiefsten Stelle des Grundstückes angeordnet. So sind auf der Parzelle zwar noch ca. 240 qm nicht genutzte überbaubare Flächen vorhanden; zur Sicherstellung größtmöglicher Abstände zwischen den Gebäuden und sinnvoller Anordnung des zusätzlichen Baukörpers unter Berücksichtigung der Zwickelform des Grundstückes und der Umgebungsbebauung sollten diese im Vorfeld einer weiteren Bebauung jedoch neugeordnet bzw. städtebaulich verträglich erweitert werden. Aus städtebaulichen Gründen bestanden gegen eine solche Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen in westlicher Richtung zur Schubertstraße hin im Interesse einer weiteren Verdichtung innerstädtischer Freiflächen auch im Hinblick auf die Grundstücksgröße keine Bedenken. Infolge der Ausweisung der zusätzlichen überbaubaren Flächen im Bereich zwischen Straßenfläche und vorhandenem Einfamilienhaus der Antragstellerin werden Nachbarn durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Für das südlich an den v.g. Bereich unmittelbar angrenzende Areal hatte der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 01.06.1999 (TOP 12) den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kaster gefasst. Durch diese Bauleitplanung soll das notwendige Planungsrecht für die Errichtung von Altenwohnungen im rückwärtigen Bereich des bestehenden Seniorenzentrums Stiftung Hambloch geschaffen werden. Zur Verfahrensvereinfachung war es seinerzeit sinnvoll, statt eines gesonderten Bebauungsplanverfahrens für die Änderung der überbaubaren Flächen auf der Parzelle 379 dieses Flurstück in das Verfahren für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster beizuziehen. Hierzu hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster aufgehoben und unter Neubestimmung des Plangebietes und entsprechender Ergänzung der städtebaulichen Zielvorgaben einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Verfahren für diese Planänderung in der Gesamtheit wurde eingeleitet und bis zum Stand des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), ber. 1998 I S. 137 (BGBL III 213-1), zuletzt geändert am 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108, 1998 S. 137) (BGBL. I. 2502/2503), weitergeführt (Beschluss des Rates der Stadt Bedburg vom 25.09.2001). Nach Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurden die Planungen zur Umsetzung von Altenwohnungen am vorgesehenen Standort jedoch nicht mehr weiterverfolgt, sodass das seinerzeit angebundene Verfahren für die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche auf einem privaten Hausgrundstück ebenfalls nicht mehr weitergeführt wurde. Weitere Interessenbekundungen seitens der Eigentümerin wurden nicht vorgetragen. Zwischenzeitlich hat die Eigentümerin des privaten Hausgrundstückes mit Schreiben vom 12.01.2007 gebeten, dass Verfahren wieder aufleben zu lassen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Grundsätzlich ist im Rahmen der zeitlichen Abwicklung des Verfahrens auszuführen, dass eine Umstellung auf das neue Baugesetzbuch erforderlich wird. Die Frist zum Abschluss des Verfahrens unter Zugrundelegung der Überleitungsvorschriften (20.07.2006) ist abgelaufen. Unabhängig von der Form der Abwicklung des Verfahrens wird eine Umstellung auf das neue Baugesetzbuch In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098) erforderlich. Unter Zugrundelegung der v.g. Ausführungen schlägt die Verwaltung daher vor, die Fläche für das Einzelhausgrundstück vom Verfahren der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster abzutrennen und - da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind - einen neuen Aufstellungsbeschluss im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung gem. § 13 des Baugesetzbuches zu fassen. Das Verfahren für die Restflächen der ursprünglichen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster kann bei Bedarf fortgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.02.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister