Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-817/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Schubertstraße in Kasterhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Kaster gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) für eine Teilfläche an der Schubertstraße, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5,
Nr. 379.
Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt ferner, dass die gesamten durch das
Verfahren anfallenden Kosten durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Dies soll durch
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erfolgen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 20.06.2000 den Aufstellungsbeschluss für die 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster – Teilgebiet Ecke Josef-Weckopp-Straße /
Schubertstraße – gefasst.
Die seinerzeitige Planänderung auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 20.06.2000
umfasst – wie auf dem beigefügten Ausschnitt des Planentwurfes erkennbar ist - 2 Teilabschnitte.
Das betreffende Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Flst. 379 im ersten Teilabschnitt , direkt
an die Schubertstraße grenzend, liegt im Plangeltungsbereich des seit dem 28.06.1969
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 21/ Kaster. Dem seinerzeitigen städtebaulichen Empfinden
angepasst, sind auf dem v.g. 1368 m² großen Flurstück relativ kleinteilige überbaubare Flächen
ausgewiesen. Zudem wurden diese – dem damaligen Zeitgeist entsprechend - ohne besondere
Berücksichtigung der Lage (Eckgrundstück) und des atypischen Grundstückszuschnittes - nahezu
Viertelkreis – in rechteckiger Form an der tiefsten Stelle des Grundstückes angeordnet.
So sind auf der Parzelle zwar noch ca. 240 qm nicht genutzte überbaubare Flächen vorhanden;
zur Sicherstellung größtmöglicher Abstände zwischen den Gebäuden und sinnvoller Anordnung
des zusätzlichen Baukörpers unter Berücksichtigung der Zwickelform des Grundstückes und der
Umgebungsbebauung sollten diese im Vorfeld einer weiteren Bebauung jedoch neugeordnet bzw.
städtebaulich verträglich erweitert werden.
Aus städtebaulichen Gründen bestanden gegen eine solche Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksflächen in westlicher Richtung zur Schubertstraße hin im Interesse einer weiteren
Verdichtung innerstädtischer Freiflächen auch im Hinblick auf die Grundstücksgröße keine
Bedenken. Infolge der Ausweisung der zusätzlichen überbaubaren Flächen im Bereich zwischen
Straßenfläche und vorhandenem Einfamilienhaus der Antragstellerin werden Nachbarn durch
diese Maßnahme nicht beeinträchtigt.
Für das südlich an den v.g. Bereich unmittelbar angrenzende Areal hatte der Rat der Stadt
Bedburg in seiner Sitzung am 01.06.1999 (TOP 12) den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 5/ Kaster gefasst. Durch diese Bauleitplanung soll das notwendige
Planungsrecht für die Errichtung von Altenwohnungen im rückwärtigen Bereich des bestehenden
Seniorenzentrums Stiftung Hambloch geschaffen werden.
Zur Verfahrensvereinfachung war es seinerzeit sinnvoll, statt eines gesonderten
Bebauungsplanverfahrens für die Änderung der überbaubaren Flächen auf der Parzelle 379
dieses Flurstück in das Verfahren für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
5/Kaster beizuziehen.
Hierzu hat der Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster aufgehoben und unter Neubestimmung des Plangebietes und
entsprechender Ergänzung der städtebaulichen Zielvorgaben einen neuen Aufstellungsbeschluss
gefasst.
Das Verfahren für diese Planänderung in der Gesamtheit wurde eingeleitet und bis zum Stand des
Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986
(BGBl. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), ber. 1998 I S. 137
(BGBL III 213-1), zuletzt geändert am 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108, 1998 S. 137) (BGBL.
I. 2502/2503), weitergeführt (Beschluss des Rates der Stadt Bedburg vom 25.09.2001).
Nach Aufstellungsbeschluss und frühzeitiger Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange wurden die Planungen zur Umsetzung von Altenwohnungen am vorgesehenen Standort
jedoch nicht mehr weiterverfolgt, sodass das seinerzeit angebundene Verfahren für die Änderung
der überbaubaren Grundstücksfläche auf einem privaten Hausgrundstück ebenfalls nicht mehr
weitergeführt wurde. Weitere Interessenbekundungen seitens der Eigentümerin wurden nicht
vorgetragen.
Zwischenzeitlich hat die Eigentümerin des privaten Hausgrundstückes mit Schreiben vom
12.01.2007 gebeten, dass Verfahren wieder aufleben zu lassen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Grundsätzlich ist im Rahmen der zeitlichen Abwicklung des Verfahrens auszuführen, dass eine
Umstellung auf das neue Baugesetzbuch erforderlich wird. Die Frist zum Abschluss des
Verfahrens unter Zugrundelegung der Überleitungsvorschriften (20.07.2006) ist abgelaufen.
Unabhängig von der Form der Abwicklung des Verfahrens wird eine Umstellung auf das neue
Baugesetzbuch In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098)
erforderlich.
Unter Zugrundelegung der v.g. Ausführungen schlägt die Verwaltung daher vor, die Fläche für das
Einzelhausgrundstück vom Verfahren der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster
abzutrennen und - da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind - einen neuen
Aufstellungsbeschluss im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung gem. § 13 des
Baugesetzbuches zu fassen.
Das Verfahren für die Restflächen der ursprünglichen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
5/Kaster kann bei Bedarf fortgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.02.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister