Daten
Kommune
Bedburg
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23 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-929/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.08.2007
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in Königshovenhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für den Bereich
zwischen dem Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster), dem
Rekultivierungsbereich und der Neuen Bergstraße (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster)
in
Königshoven.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Schließung einer
baulichen Entwicklungsfläche im Rahmen der Arrondierung und damit der Zusammenschluss der
Baugebiete „Am Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster) und „Neue Bergstraße“
(Bebauungsplan Nr. 28/Kaster) in Königshoven zur Deckung der Nachfrage nach
Baugrundstücken für die ortsansässige Bevölkerung.
Weiteres Planungsziel ist der räumlich - funktionale Zusammenschluss der Ortslage Königshoven
(Alt- und Neubaugebiet) und darüber hinaus die Herstellung eines besseren Abflusses der
Verkehre durch eine zusätzliche Erschließungsanlage zur Anbindung des Baugebietes „Am
Mühlenkreuz“.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Es wird daher erforderlich, die nachfolgend aufgeführten Darstellungen im Flächennutzungsplan
der Stadt Bedburg zu ändern:
o
o
o
Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W)
Änderung von Grünflächen in Wohnbaufläche (W)
Neuausweisung und Verlagerung von Grünflächen zur Abgrenzung des Gebiets zur freien
Landschaft in Anlehnung an die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster
Die Regelung der Kosten für das Verfahren (Schaffung des Planungsrechtes), die Erschließung
des Gebietes und in der Folge die künftigen grundstücksrechtlichen Vereinbarungen bezüglich
eines Flächenanteils aus dem Gebiet seitens der Stadt Bedburg soll im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches mit dem Eigentümer der Flächen
vereinbart werden.
Insbesondere sollen durch die Verwaltung Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb
aufgenommen werden.
Begründung:
Die Stadt Bedburg hat im Jahr 1994 die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg für den Bereich nördlich der Ortslage Königshoven mit dem Ziel der Darstellung von
Wohnbauflächen nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln zur Rechtskraft geführt und
im Anschluss hieran den Bebauungsplan Nr. 30/Kaster – Baugebiet Am Mühlenkreuz – mit dem
Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufgestellt.
Die Erschließung dieses Baugebietes ist abgeschlossen und die Bebauung der Grundstücke mit
Einfamilienhäusern ist erfolgt.
Mit beigefügtem Schreiben vom 19.07.2007 beantragt der Ortsvorsteher von Königshoven, Herr
Willy Moll, nunmehr die Einleitung eines Flächennutzungsplan- bzw. Bebauungsplanverfahrens für
die Flächen zwischen Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße in Königshoven (siehe Anlage).
Er nimmt hierbei Bezug auf zuvor in der Angelegenheit gestellten Anträge.
Von einer Beratung der seinerzeit gestellten Anträge wurde abgesehen, da der
Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan Köln) für den Bereich keinen Allgemeinen
Siedlungsbereich ASB dargestellt hat. Ferner wurden die Bauflächen Im Spless zum Zeitpunkt der
Antragstellung der Bebauung zugeführt.
Zunächst sollten zudem die innerörtlichen Freiflächen (Jahnstraße/Ecke Pannengasse) in
Königshoven einer Bebauung zugeführt werden. Letzteres ist zwischenzeitlich erfolgt .
Zur planungsrechtlichen Situation wird folgendes ausgeführt:
Der Planungsbereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Fläche für
die Landwirtschaft sowie Grünfläche dargestellt.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (ehem. Gebietsentwicklungsplan) stellt die
Fläche seit der Überarbeitung aus dem Jahre 2001 als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ASB dar.
Der Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises setzt für diesen Bereich das Entwicklungsziel 6,
Ausbau der Agrarlandschaft mit ökologischen , gliedernden und belebenden Elementen sowie 3.2,
Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft
fest.
Der Erweiterungsbereich und damit das Plangebiet dieser beantragten Baugebietsausweisung.
„Erweiterung Mühlenkreuz / Neue Bergsraße“ in einer Größe von ca. 16.000 m² ist für die
Neuausweisung von Wohnsiedlungsflächen aufgrund seiner Lage besonders geeignet, da hier
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Sitzungsvorlage
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eine sinnvolle Ortsabrundung unter Würdigung der gegebenen städtebaulichen Strukturen und der
verkehrlichen Anbindung möglich ist.
Die sich aus einer Erschließung ergebenden zusätzlichen Synergien, wie das räumlich –
funktionale Zusammenwachsen Baugebiet „Alt und Neu“ sowie die Herstellung einer zusätzlichen
verkehrlichen Anbindung des Baugebiets „Am Mühlenkreuz“ und der ggf. damit erfolgende
zusätzliche Abfluss der Verkehre aus dem Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ können ferner genutzt
werden.
Nach derzeitiger Einschätzung sind die Flächen für die Landwirtschaft aufgrund des Zuschnittes
von untergeordneter Bedeutung anzusehen.
Weitere innerörtliche Freiflächen zur Deckung des Wohnbedarfs und damit der Nachfrage nach
Baugrundstücken durch die ortsansässige Bevölkerung können derzeit nicht vorgehalten werden.
Die Option der Erweiterung wurde bereits seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
30/Kaster berücksichtigt.
Es wird daher erforderlich, die nachfolgend aufgeführten Darstellungen im Flächennutzungsplan
der Stadt Bedburg zu ändern:
o
o
o
Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W)
Änderung von Grünflächen in Wohnbaufläche (W)
Neuausweisung und Verlagerung von Grünflächen zur Abgrenzung des Gebiets zur freien
Landschaft in Anlehnung an die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster
Eine positive landesplanerische Stellungnahme der Bezirkregierung Köln hinsichtlich der
Vereinbarkeit der Planungsmaßnahmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
gem. § 20 des Landesplanungsgesetzes liegt auf Grund einer Anfrage vom 01.09.2004 mit
Verfügung vom 08.12.2004 bereits vor.
Bezüglich der Kosten für das Verfahren (Schaffung des Planungsrechtes) und den damit
verbundenen sonstigen Regelungen betreffend der Verfügungsgewalt über die Grundstücke im
Planungsbereich sowie die Erschließung des Gebietes sollen vertragliche Regelungen mit dem
Eigentümer der Flächen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des
Baugesetzbuches getroffen werden.
Im Nachgang zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird zur baulichen Weiterentwicklung die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Sofern die vertraglichen Regelungen mit dem Eigentümer gem. Beschlussvorschlag
abgeschlossen sind, wird die Verwaltung dem Ausschuss eine entsprechende
Beschlussempfehlung zum Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nebst Plankonzept
gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches vorlegen.
Auf der Grundlage der vg. Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.07.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister