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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße 36/Albert-Schweitzer Straße, Landstraße L 213, Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen. Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 21.Dezember2006 (BGBl.IS.3316))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße  36/Albert-Schweitzer Straße, Landstraße L 213,  Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster
Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen.
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Empfehlung für den Satzungsbeschluss  gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 21.Dezember2006 (BGBl.IS.3316)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße  36/Albert-Schweitzer Straße, Landstraße L 213,  Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster
Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen.
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Empfehlung für den Satzungsbeschluss  gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 21.Dezember2006 (BGBl.IS.3316)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße  36/Albert-Schweitzer Straße, Landstraße L 213,  Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster
Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen.
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Empfehlung für den Satzungsbeschluss  gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 21.Dezember2006 (BGBl.IS.3316)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße  36/Albert-Schweitzer Straße, Landstraße L 213,  Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster
Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen.
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Empfehlung für den Satzungsbeschluss  gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 21.Dezember2006 (BGBl.IS.3316))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-925/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Rat der Stadt Bedburg 28.08.2007 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Kaster -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft/ Gebiet zwischen Kreisstraße 36/AlbertSchweitzer Straße, Landstraße L 213, Mühlenerft und der vorhandenen Ortslage Kaster a) Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg, über die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 und § 3 Abs 1. des Baugesetzbuches (frühzeitiges Beteiligungsverfahren) eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen. b) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. c) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster im Nachgang zum Beschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg vom 19.06.2006 Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage eine abschließende Abwägung durchzuführen Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. und über die seinerzeit vorgetragenen Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu c) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster nebst Begründung und Umweltbericht hierzu unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. a) und b) des Beschlussvorschlages zu fassen. Begründung: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.06.2006 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, zu fassen und den Plan nebst Begründung und Umweltbericht und den nach hiesiger Einschätzung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Übergang an die vorhandene Bebauung der Ortslage Kaster sowie im Anschluss hieran die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (SO) mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen. Der Bebauungsplan soll insbesondere folgende Festsetzungen enthalten: • Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen • Überbaubare und nicht überbaubare Flächen • Verkehrsflächen • Grünflächen • Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen • Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gleichzeitig die Verbindung der Stadtzentren von Bedburg und Kaster erreicht. Der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster hat daher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Bedburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und dem erstellten Umweltbericht in der Zeit vom 10. Mai 2007 bis zum 13. Juni 2007 einschließlich zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Während der öffentlichen Auslegung – als zweitem Beteiligungsschritt in der Bauleitplanung- sind die in der Anlage zu b) näher bezeichneten Stellungnahmen / Anregungen nebst Abwägungsvorschlag und Beschlussempfehlung der Verwaltung eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, hierüber wie im Beschlussvorschlag zu b) aufgeführt zu entscheiden. In seiner Sitzung am 19.06.2006 hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung neben bzw. vor dem Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches die Abwägung und Beschlussfassung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen im Rahmen der Zuständigkeit (ohne Beratung im Rat der Stadt Bedburg) vorgenommen. Bezüglich dieser Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens hat das OVG Münster nach neuester Rechtssprechung vom 14.02.2007 (10 D 31/04.NE) die Auffassung vertreten, dass im Fall einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu entscheiden hat. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), verletzt. Aus diesem Grunde hat das OVG NRW mit Urteil vom 14.02.2007 - 10 D 31/04.NE - in einem Normenkontrollverfahren einen Bebauungsplan wegen Abwägungsausfalls für unwirksam erklärt. Im zu Grunde liegenden Fall hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung über die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entschieden, wohingegen der Rat im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss nur noch über die während der Offenlegung des Planentwurfs eingegangenen Anregungen und Einwendungen entschieden hatte. Das OVG wörtlich: "Damit ist der Rat seiner Pflicht, im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vorzunehmen, aus zwei Gründen nicht gerecht geworden. Zum einen hat er einen Teil der Abwägung einem hierzu bundesrechtlich nicht berufenen Organ überlassen; zum anderen hat die Abwägung unabhängig von der Frage, wer sie vorgenommen hat - zeitlich gestaffelt stattgefunden, so dass die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgetragenen Einwendungen und die im Laufe der Offenlegung abgegebenen Stellungnahmen nicht zu dem allein maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gegeneinander abgewogen werden konnten." Bereits mit Beschluss vom 16.10.2003 - 10a B 2515/02.NE - (BRS 66 Nr. 27) hatte das OVG NW in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.1999 - 4CN 12.98 -, BRS 62, Nr. 45) eine Verletzung des Abwägungsgebotes darin gesehen, dass anstelle des Rates ein Ausschuss über die Behandlung der im Aufstellungsverfahren eingegangenen Anregungen entschieden hatte und sich der Rat an diese Entscheidung gebunden sah. Diese Rechtsprechung zur förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB (Offenlage) wird nunmehr auch auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB übertragen. Die Revision ist in dem o.a. Urteil nicht zugelassen. Da davon abgesehen wurde, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es deshalb angeraten, dass der Rat im Rahmen des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens (einschließlich frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet. Um das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster nunmehr rechtssicher weiterzuführen, ist eine Beschlussfassung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Baugesetzbuches vorgetragenen Anregungen unabdingbar, um der neuerlichen Rechtssprechung Rechung zu tragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag zu a) aufgeführt zu entscheiden. Unter Berücksichtigung des Abwägungsmaterials zu a) und b) des Beschlussvorschlages schlägt die Verwaltung vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster zu fassen. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster nach entsprechender Beschlussfassung des Rates der Stadt Bedburg zum Satzungsbeschluss der Genehmigung gem. § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) bedarf und nicht unmittelbar nach Satzungsbeschluss zur Rechtskraft geführt wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.07.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister