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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Anlage zu b) des Beschlussvorschlages der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 14.08.2007
Abwägungsliste aus den Anregungen zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
Lfd. Stellungnahme von, vom
Nr.
1. Deutsche Telekom, Bochum,
Schreiben vom 29.05.2007
2.
Erftverband Bergheim,
Schreiben vom 29.05.2007
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ......
Im Planbereich befinden sich entlang
der öffentlichen Verkehrswege (L213 /
L279/
Albert-Schweitzer-Straße)
Telekommunikationslinien
der
Deutschen Telekom AG. Die ungefähre
Lage
ist
aus
den
beigefügten
Lageplänen ersichtlich.
Zur
telekommunikationstechnischen
Versorgung des Baugebietes durch die
Deutsche Telekom AG ist die Verlegung
neuer
Telekommunikationslinien
erforderlich. Für den rechtzeitigen
Ausbau des Telekommunikationsnetzes
sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen
der anderen Leitungsträger ist es
notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen
im
Bebauungsplangebiet der Deutschen
Telekom AG so früh wie möglich,
mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden. Für
eventuelle Rückfragen steht Ihnen
unser zuständiges Ressort:
PTI 24
Pescher Straße
187-191,
41065
Mönchengladbach, Tel.: 02161/803530
zur Verfügung.
Die Abgrenzung des zukünftigen
Überschwemmungsgebietes
ist
im
Die durch die Deutsche Telekom AG
übersandten Lagepläne zur Lage der
Leitungen werden als Anlage zum
Bebauungsplan genommen.
Ferner wird ein Hinweis auf das
Abstimmungserfordernis im Rahmen
der
Baumaßnahmen
mit
der
Deutschen
Telekom
AG
aufgenommen.
Beginn
und
Ablauf
der
Erschließungsmaßnahmen
werden
rechtzeitig mitgeteilt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den Anregungen zu
entsprechen.
Die Flächen wurden im Plan
gekennzeichnet und die
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
WP7-925/2007
3.
Geologischer Dienst NRW,
Krefeld, Schreiben vom
01.06.2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Lageplan als „Umgrenzung der Flächen Stellungnahme vom 18.05.2006
bei
denen
Bebauung
besondere berücksichtigt.
bauliche Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen
oder
bei
denen
besondere
bauliche
Sicherungsmaßnahmen
gegen
Naturgewalten erforderlich sind „
gekennzeichnet. Im Textteil ist dies
nicht weiter erläutert. Wir bitten um eine
textliche
Ergänzung
entsprechend
unserer
Stellungnahme
vom
18.05.2006. Des weiteren bitten wir die
o.g. Stellungnahme einschließlich des
Schreibens vom 07.06.2006 in dieser
Sache weiterhin zu beachten.
Für die Einleitung des Überlaufs der
Versickerungsmulde
ist
eine
Genehmigung nach § 2, 3 und 7 WHG
der zuständigen Behörde erforderlich.
Aus geowissenschaftlicher Sicht möchte Entfällt.
ich
darauf
hinweisen,
dass
nachfolgende Kennzeichnungen in den
Bebauungsplan aufgenommen werden
könnten:
1. Hinweis
auf
Erdbebenzone
(Bedburg= Zone 2)
2. Hinweis
auf
Grundwasserabsenkung
/
Grundwasserbeeinflussung
3. Hinweis auf Bergbau
Nach § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch sollen
im Bebauungsplan gekennzeichnet
werden:
1. Flächen bei deren Bebauung
Eine Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5
Baugesetzbuch ist im Bebauungsplan
entsprechend den Erfordernissen
erfolgt.
festzustellen, dass der
Anregung entsprochen
wurde.
.... festzustellen, dass die
Hinweise
bereits
Berücksichtigung
gefunden haben.
..... festzustellen, dass
eine Kennzeichnung nach
§ 9 Abs. 5 Baugesetzbuch
erfolgt ist.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
besondere
bauliche
Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen oder bei denen
besondere
bauliche
Sicherungsmaßnahmen gegen
Naturgewalten erforderlich sind;
Im weiteren folgt eine Stellungnahme
zur
Ist-Zustandsbeschreibung
des
Schutzgutes
Boden
sowie
eine
Empfehlung zum Ausgleich:
Schutzwürdige Böden:
Im
Landsbodenschutzgesetz
NRW
heißt es in § 1 mit Bezug auf die
natürlichen
Funktionen
und
Archivfunktionen „Böden, welche die
Bodenfunktion... im besonderen Maße
erfüllen.... sind besonders zu schützen.
Dafür stellt der geologische Dienst in
NRW
das
Auskunftssystem
der
Bodenkarten im Maßstab 1 : 50.000 von
NRW mit der Karte der schutzwürdigen
Böden als Bodenschutzfachbeitrag für
Planungsfragen für das Land NRW
bereit. Diese Arbeitshilfe liegt nunmehr
in der 2,, inhaltlich differenzierterer
Auflage vor. (2. Auflage 2004).
o Danach treten im Plangebiet in
großem
Umfang
sehr
schutzwürdige und besonderes
schutzwürdige Böden mit hoher
Ertragsfähigkeit auf
o Die Bewertung des Schutzgutes
Boden
bezüglich
seiner
Schutzstufe
ist
dem
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Umweltbericht hinzuzufügen
Die Karte der schutzwürdigen Böden ist
zwar im laufenden Text genannt (vgl.
Kap. 1.4.5.2 Methodik Boden); jedoch
fehlen
Feststellungen
zur
Schutzwürdigkeit
der
Böden
im
Umweltbericht sowie der Hinweis auf
die CD Rom (im Teil: angaben zur
Umwelt Kap. 4, Seite 33).
Die Schutzwürdigkeit der Böden im
Untersuchungsgebiet aufgrund der
hohen natürlichen Ertragsfähigkeit
wird bei der Beschlussfassung
gewürdigt. Der Umweltbericht wird
fortgeschrieben.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Umweltbericht
fortzuschreiben.
Daraus ergibt sich, dass es sich bei
Böden mit erhöhter Schutzwürdigkeit
entgegen den Ausführungen in Kap.
3.1.5, S 26/27 nicht um abiotische Wert
und
Funktionselemente
von
allgemeiner, sondern von besonderer
Bedeutung handelt.
Die Bewertung des Schutzgutes
Boden berücksichtigt zum einen die
intensive landwirtschaftliche Nutzung
der Vorhabensfläche. Zum anderen
sind Böden mit einer hohen
natürlichen Ertragsfähigkeit im
Stadtgebiet sehr häufig, so dass hier
das Kriterium „Seltenheit“ nicht zutrifft.
Aus städtebaulicher Sicht steht kein
anderer Standort zur Verfügung, bei
dem das Kriterium „schutzwürdig“
nicht zutrifft.
Das Landschaftsgesetz NW fordert
keine additive Ermittlung des
Kompensationsbedarfs. Eine
Beeinträchtigung ist ausgeglichen,
„wenn und sobald die beeinträchtigten
Funktionen des Naturhaushalts wieder
hergestellt sind und das
Landschaftsbild landschaftsgerecht
wiederhergestellt oder neu gestaltet
ist.“
Neben der Berücksichtigung der
Multifunktionalität der
... festzustellen, dass die
Schutzwürdigkeit
von
untergeordneter
Bedeutung ist.
Dies zieht eine gesonderte Ermittlung
von Kompensationsmaßnahmen für das
Schutzgut Boden im Rahmen der
landschaftspflegerischen
Begleitplanung nach sich (vg.l unten:
Bewertung externer Ausgleichsflächen).
Ein integrativer Einbezug allein über
Biotopwertverfahren
ist
aus
bodenkundlicher
Sicht
nicht
ausreichend. (Kap. 3.3. S. 29)
o
Ich bitte an geeigneter Stelle um
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Ausgleichsmaßnahmen wurde bei der
Maßnahmenwahl besonderen Wert
auf bodenbezogene Maßnahmen
gelegt, damit die natürlichen
Bodenfunktionen gefördert werden.
Dies entspricht auch der Forderung
des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW
„Schutzwürdige Böden in NordrheinWestfalen“. Als mögliche Anwendung
zur Berücksichtigung schutzwürdiger
Böden wird in dem Leitfaden u.a. die
„Auswahl von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen bezogen auf die
Förderung bestimmter
Bodenfunktionen“ genannt. Die
Beeinträchtigungen der
Landschaftsfaktoren Boden und
Wasser können die für die Pflanzenund Tierwelt erforderlichen
Maßnahmen ausgeglichen werden.
Zum Ausgleich werden neben den
Maßnahmen im B-Plangebiet externe
Maßnahmen aus dem
Ausgleichsflächenpool der Stadt
Bedburg durchgeführt.
Die Ermittlung des
Kompensationsbedarfs erfolgte
anhand der fachlich anerkannten
Methodik „Arbeitshilfe in der
Bauleitplanung“.
Es
werden
von
mir
für
den Grundsätzlich ist eine Anbindung des ..... die Mitteilung zur
maßgebenden
Bereich
keine Gebiets an das Netz des ÖPNV Kenntnis zu nehmen.
Festsetzungen
erkannt,
die eine möglich. Die Anbindung des Gebiets
die
Aufnahme
der
Schutzwürdigkeit der Böden im
Erläuterungsbericht (z.B. in den
Kap. 2.1 S. 4 im Umweltbericht
und 1.4.5.2 in den Angaben zur
Umwelt) und eine gesonderte
Kompensationsermittlung
im
Rahmen
der
landschaftspflegerischen
Begleitplanung.
4.
Bürger als Anregung zur
Niederschrift am 08.06.2007
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Bushaltestelle (Anbindung an den mit dem ÖPNV wird in Abstimmung
ÖPNV) vorsehen oder einen Spielplatz mit der REVG geklärt. Diese wurde
am Verfahren beteiligt. Entsprechend
für das gesamte Baugebiet vorsehen.
den künftigen Erfordernissen – auch
im Hinblick auf die beabsichtigte
Installation eines Freizeitbades mit
Wellnessbereich und Freizeitanlagenist
die
Einrichtung
eines
Bushaltepunktes zu erwarten.
Die Stadt Bedburg hält
in der
unmittelbaren
Umgebung
eine
Vielzahl von Spielplätzen vor. U.a. an
der Burgundischen Straße und im
Eckbereich Albert-Schweitzer Straße /
Friedrich-Ebert-Straße.
Darüber
hinaus wurde beschlossen, die
Spielplätze im Stadtgebiet qualitativ zu
verbessern und den Schwerpunkt
nicht auf die Menge der Spielplätze zu
legen.
Die
vorhandenen
Einrichtungen liegen in zumutbarer
Nähe zum Baugebiet. Sollte sich ein
weiterer Bedarf herauskristallisieren,
so sie planerische Maßnahmen
jederzeit möglich.
Darüber hinaus sehe ich es als nicht Aus verkehrssicherheitstechnischen
ratsam an, die Zuwegung zu den Gründen wurde durch den Träger der
einzelnen Wohnstraße ausschließlich Straßenbaulast einer Anbindung im
über den geplanten Kreisel erfolgen zu näher beschriebenen Bereich nicht
lassen und schlage daher vor, den entsprochen. Eine bereits im ersten
bisherigen Fussweg (Wirtschaftsweg ) Entwurf der Planung vorgesehene
zum untersten Wendehammer, Nähe Anbindung des Gebiets in Höhe der
Albert-Schweitzer- Straße (K36) als Steifensandstraße musste verworfen
Straße auszubauen und für den werden. Folge war die Anbindung des
am
Anschlusspunkt
L
öffentlichen
Verkehr
zu
öffnen Gebiets
.... die Anregung aufgrund
der fehlenden
Zustimmung durch den
Straßenbaulassträger
nicht zu entsprechen.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
213/K36, der nach den Vorstellungen
und in Abstimmung mit den Trägern
der Straßenbaulast einzige und
verkehrstechnisch sicherste Variante
und Anschluss sein soll. Ferner soll
der Wirtschaftsweg weiterhin erhalten
bleiben, um eine u.a. gefahrenfreie
fußläufige
Anbindung
in
die
Naherholungsflächen
zu
gewährleisten.
Des weiteren schlage ich vor, von der Die Flächen jenseits der L213 zur .... der Anregung nicht zu
hin
sind
als entsprechen.
Otto-Hahn-Straße ausgehend einen Otto-Hahn-Straße
Radweg hin unter der Unterführung zum gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.
Eine Bebauung ist aufgrund des
Plangebiet hin zu berücksichtigen.
Hochwasserschutzes nicht möglich.
Eine Radwegeverbindung – entlang
der Erft – bis auf die Wiesenstraße ist
vorhanden.
Eine
Querung
der
Bahngleise zur Otto-Hahn-Straße hin
ist nur im Rahmen der Errichtung ines
Bauwerkes möglich.
(Stoßzeitenproblematik).
Stichwort „Solar lokal „ findet in diesem
Bereich dem Anschein nach keine
Anwendung . Eine Festsetzung für eine
konsequente
Südausrichtung
der
Gebäude zur Solarnutzung ist nicht
vorhanden (Klimakatastrophe).
Im Baugebiet wurde bewusst auf die
Festsetzung von Firstrichtungen für
Wohngebäude – zu Lasten der
städtebaulichen Struktur – verzichtet.
Durch
den
Verzicht
auf
die
Festsetzungen
zur
Gebäudeausrichtung
wird
dem
Bauherrn sehr Wohl die Möglichkeit
gegeben
regenerative
Energien
sinnvoll zu nutzen.
.... festzustellen, dass die
Bauleitplanung die
Nutzung regenerativer
Energien sehr wohl
ermöglicht.
Anzahl der geplanten Parkplätze mit Im Plangebiet wurden im Bereich des ... eine Empfehlung in den
Sondergebiets Stellplätze im Vorgriff Bebauungsplan
versickerungsfähiger,
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
wassergebundener Oberfläche.
Schwimmbad
nähe
Schule,
um
Folgekosten
für
den
Busverkehr
einzusparen.
Die Sondergebietsausweisung sollte
hier eine mögliche Standortfestlegung
auch für ein künftiges neues Rathaus
zusätzlich vorsehen. Als Anlage bitte ich
den Zeitungsartikel in der Kölnischen
Rundschau vom 07.06.2007 (FWG
Leonhard Köhlen: Kasterer Acker als
Rathausstandort) zu den Akten zu
nehmen.
auf
die
Anforderungen
eines
Freizeitbades
ausgewiesen.
Ein
Ausbau mit versickerungsfähigem
Pflaster ist möglich jedoch nicht
vorgesehen.
Die Standortauswahl im Rahmen der
Flächengröße hat den ausgewählten
Standort
ergeben.
Geeignetere
Standorte im Stadtgebiet sind nicht
vorhanden. Die Nähe zur Schule ist
nahezu gleichzusetzen mit dem
bisherigen Standort des Hallenbades.
Darüber hinaus liegt der Standort im
zentralen
Siedlungsbereich
von
Bedburg und Kaster und kann im
Rahmen der Erreichbarkeit als optimal
angesehen werden. Darüber hinaus
findet der Schulschwimmsport an allen
Schulen, verteilt über das Stadtgebiet
Bedburg statt.
Die Gemeinden haben Bauleitpläne
aufzustellen, soweit und sobald es für
die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Im Rahmen
der Daseinsvorsorge hat die Stadt
Bedburg daher das Verfahren für den
Bebauungsplan
Nr.
4/Kaster
aufgestellt.
Die
Fläche
des
Bebauungsplanes ist daher derzeit
nicht als Fläche für einen künftigen
zentralen Rathausstandort bestimmt.
Eine
Ergänzende
weitere
überlagernde Nutzung ist im Rahmen
der Ausweisung eines Sondergebietes
nicht möglich bzw. nicht vorgesehen.
aufzunehmen, wobei der
Schutz des Grundwasser
gewährleistet sein muss.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... festzustellen, dass die
Planung das Gebiet als
Standort nicht vorsieht
und nicht dem politischen
Willen entspricht.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Planungsüberlegungen
einzelner
politischer Vertreter entsprechen nicht
den politischen Beschlüssen.
5.
Landwirtschaftskammer NRW, Bei
dem
Bebauungsplan
sind
Schreiben vom 25.06.2007
landwirtschaftlich genutzte Flächen in
einer Größenordnung von ca. 10 ha
betroffen. Der Verlust dieser Flächen
als
Produktionsfaktor
für
die
Landwirtschaft ist nicht unerheblich.
Wir begrüßen es, dass erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
vorgesehen sind. Aus den Unterlagen
ist nicht ersichtlich, wie viel Flächen
darüber
hinaus
noch
für
Kompensationsmaßnahmen außerhalb
des Plangebietes noch herangezogen
werden.
Aus Sicht der Landwirtschaft wird daher
um
Ausnutzung
von
Ausgleichsmaßnahmen gebeten. , die
flächensparend
sind,
wie
z.B.
Aufwertung
von
Fluss
und
Bachbereichen und von Waldgebieten.
Danach ist im Planungsbereich ein
Sondergebiet
mit
besonderer
Zweckbestimmung vorgesehen. Die
Entscheidung über den künftigen
zentralisierten Rathausstandort ist
noch nicht gefallen.
Die Flächen sind im Regionalplan für
den
Regierungsbezirk
Köln,
Teilabschnitt Region Köln, als ASB
(Allgemeiner
Siedlungsbereich)
dargestellt
und
stellen
ein
bedeutsames
Entwicklungspotential
für die Stadt Bedburg dar. Der
städtebaulichen Entwicklung der Stadt
Bedburg wird daher der Vorrang
eingeräumt.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden
über
das
städtische
Ökokonto
ausgeglichen.
Neue
zusätzliche
Pflanzungsmaßnahmen in der freien
Landschaft
sind
daher
nicht
vorgesehen.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen,
dass
Freiraumflächen,
insbesondere zusätzliche
landw.
Flächen
für
Ausgleichsmaßnahmen
nicht
in
Anspruch
genommen werden.
....
die
Mitteilung
zur
WP7-925/2007
6
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Die zeitliche Umsetzung der Planung
sollte sich jeweils auch am Bedarf
orientieren und die Landbewirtschaftung
bis zur endgültigen Nutzung auf
Teilflächen noch möglich bleiben.
Bezirksregierung Düsseldorf,
Die
Auswertung
der
meinen
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD)
Schreiben vom 06.06.2007
zur Verfügung stehenden Luftbilder
ergibt im Umfeld Hinweise auf das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren
Bereich keine Hinweise auf Kampfmittel
ergeben, bestehen aus Sicht des KBD
keine
Bedenken
gegen
die
Durchführung der in Rede stehenden
Maßnahmen. Eine Garantie der Freiheit
von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht
gewährt werden.
Sind bei der Durchführung des
Bauvorhabens
beim
Erdaushub
außergewöhnliche
Verfärbungen
festzustellen oder werden verdächtige
Gegenstände beobachtet, sind die
Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder
der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu
verständigen.
Hinweis:
Sollten in dem in rede stehenden
Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer
Belastung
(z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten
oder
vergleichbare
Diese Vorgehensweise ist beabsichtigt Kenntnis zu nehmen und
Anregung
soweit
und die Flächen sollen sukzessive – je der
nach Baufortschritt- in Anspruch möglich zu entsprechen.
genommen werden.
Die Stellungnahme des KBD wird
vollinhaltlich
als
Hinweis
zum
Bebauungsplan mit aufgenommen,
um den Belangen Rechung zu tragen.
Ferner
wird
das
Merkblatt
Sondierbohrungen
Anlage
zum
Bebauungsplan.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den Anregungen des KBD
zu entsprechen.
WP7-925/2007
7
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Arbeiten durchgeführt werden, wird eine
Tiefensondierung empfohlen. Zwecks
Abstimmung der Vorgehensweise bitte
ich um Ihren Rückruf.
Siehe Merkblatt Sondierbohrungen.
Stadt Grevenbroich, Schreiben Ich bedauere, dass im Rahmen der
vom 16.05.2007
interkommunalen Abstimmung keine
Umsetzung
eines
gemeinsamen
Bäderkonzeptes erfolgt ist. Wie Ihnen
bekannt ist, hat die Stadt Grevenbroich
nicht unwesentliche Arbeitskapazität in
die
Untersuchungen
potentieller
gemeinsamer Badstandorte und sich
um
die
Realisierung
eines
interkommunalen Projektes bemüht.
Ich möchte daraufhinweisen, dass die
Benennung des Bebauungsplanes als
„Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme .... “insofern
irritierend ist, da es sich hierbei um
einen im Baurecht feststehenden Begriff
für
Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen gem. § 165
Baugesetzbuch handelt.
Grundsätzlich wird die nicht zustande .... die Mitteilung
gekommene
Zusammenarbeit Kenntnis zu nehmen.
zwischen der Stadt Grevenbroich und
der Stadt Bedburg ebenfalls bedauert.
Im
Rahmen
der
seinerzeitigen
Abstimmung zu einem gemeinsamen
Bäderkonzept wurde seitens der Stadt
Grevenbroich von einer weiteren
Zusammenarbeit Abstand genommen.
Dies hatte die Stadt Bedburg nicht zu
vertreten.
Die Benennung des Bebauungsplanes
lautet
eindeutig
und
unmissverständlich “Bebauungsplan
Nr. 4/Kaster“. Mit der Wortwahl im
Rahmen der groben Abgrenzung des
Plangeltungsbereiches hat die Stadt
Bedburg lediglich beschrieben, dass
die Entwicklung eines städtebaulich
für die Stadt Bedburg bedeutsamen
Fläche
im
Kernbereich
des
Stadtgebiets
zwischen
den
Stadtteilzentren Bedburg und Kaster
(innerhalb
des
Siedlungsschwerpunktes
gem.
Flächennutzungsplan
der
Stadt
Bedburg) ansteht. Darüber hinaus ist
den rechtlichen Grundlagen zur
Einleitung des Verfahrens eindeutig zu
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der Stadt Grevenbroich
nochmals
deutlich
zu
machen, dass es sich
beim Verfahren um einen
Bebauungsplan
handelt
und
nicht
um
eine
Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme
nach
§
165
Baugesetzbuch.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
entnehmen, dass es sich hierbei nicht
um
eine
Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme im S. des §
165 Baugesetzbuch handelt.
Die Stadt Bedburg steht im Rahmen
der
Daseinsvorsorge
in
der
Verantwortung,
entsprechende
Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Es handelt sich nicht um eines der
Sondergebiete nach § 11 Abs. 3 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
denen mit negativen städtebaulichen
Auswirkungen insbesondere auf die
zentralen Versorgungsbereiche von
Nachbarkommunen zu rechnen ist. Es
handelt sich teilweise im um ein
Gebiet nach § 11 Abs. 2 der BauNVO.
Das Freizeitverhalten von Menschen
ist darüber hinaus nicht planbar.
Inwiefern Bedburger Bürger oder
Menschen aus der Region oder
darüber hinaus die Anlagen ggf. in
Anspruch nehmen kann daher nicht
abgesehen werden.
Darüber
hinaus
liegt
für
die
Planänderung / Aufstellung eine
landesplanerische Stellungnahme der
Bezirksregierung Köln gem. § 32 Abs.
1 LplG vor. Hiernach ist die Planung
an die Ziele der Raumordnung
Landesplanung
mit
dem
vorgesehenen
Nutzungszeck
angepasst.
Im Plangebiet befinden sich ausweislich Die Schutzwürdigkeit der Böden im
Leider kann ich der Begründung zum
Bebauungsplan nicht entnehmen, für
welche
Kapazität
und
welchen
Einzugsbereich der von Ihnen geplante
Badstandort gedacht ist. Einzig im
Schallgutachten wird die Zahl von 1000
Fahrzeugbewegungen erwähnt. Hier
fehlt die Angabe auf welchen Zeitraum
sich diese Zahl bezieht. In der
zusammenfassenden Beurteilung des
Schallgutachters
erwähnt
der
Gutachter, dass die Stadt Bedburg ein
Freizeitbad für die Bewohner der
Region und auch darüber hinaus
anstrebt.
Aufgrund
der
jetzt
vorliegenden Angaben kann ich nicht
abschätzen, inwieweit das bestehende
Bad in Grevenbroich durch Ihre Planung
beeinträchtigt werden könnte. Es ist der
Begründung nicht zu entnehmen, ob die
Planung unmittelbar und in gewichtiger
Weise
Auswirkungen
auf
das
Grevenbroicher Stadtgebiet hätte. Von
daher äußere ich vorsorglich Bedenken.
8.
Rhein-Erft-Kreis, Schreiben
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
die
vorsorglich
vorgetragenen Bedenken
aus den nebenstehenden
Gründen zurückzuweisen.
.... die Mitteilung zur
WP7-925/2007
vom 13.06.2007
9.
Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege ,
Schreiben vom 04.07.2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
der Karte der schutzwürdigen Böden
des GLA NRW Böden mit hoher
natürlicher
Ertragsfähigkeit
als
Produktionsgrundlage
für
die
Landwirtschaft, hier Böden mit regional
hoher Bodenfruchtbarkeit . Ich verweise
hierzu auf meine Stellungnahme vom
11.05.2006.
Der vorgelegte Umweltbericht geht auf
die vorhandenen Bodenarten bzw.
Bodentypen ein, spricht auch das
Problem
der
Versiegelung
und
Verdichtung an, macht allerdings keine
Vermeidungs-,
Schutz
und
Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe
in den Boden.
Dies ist zwingend
nachzuholen und meiner Abfall- und
Bodenschutzbehörde vorzulegen.
Ich bedanke mich für die Übersendung
der Planungsunterlagen im Rahmen der
öffentlichen
Auslegung
des
o.a.
Bebauungsplanes.
Bezüglich
der
Belange des Bodendenkmalschutzes
verweise ich auf mein Schreiben vom
15.05.2006 und bitte Sie, die in diesem
Zusammenhang
vorgetragenen
Anregungen
in
die
Planung
einzustellen.
Nach
dem
Ergebnis
einer
archäologischen Prospektion, die im
Rahmen der Zusammenstellung des
Abwägungsmaterials für die Planung in
der Fläche durchgeführt wurde, wurden
im
Plangebiet
gut
erhaltenen
archäologischen
Bodendenkmäler
Untersuchungsgebiet aufgrund der
hohen natürlichen Ertragsfähigkeit
wird bei der Beschlussfassung
gewürdigt.
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen, dass den
Anregungen entsprochen
wurde.
In der 1. Fortschreibung des
Umweltberichts werden Vermeidungsund Schutzmaßnahmen in Kap. 2.3
genannt.
Um gleichermaßen entstehende
Beeinträchtigungen auf den Boden
auszugleichen, wurden
Ausgleichsmaßnahmen ausgewählt,
die geeignet sind den Boden zu
schonen und die natürlichen
Bodenfunktionen zu fördern.
Die Belange des
Bodendenkmalschutzes wurden
bereits im Vorfeld des Verfahrens
eingehend diskutiert und bewertet und
sollen vollinhaltlich Berücksichtigung
finden.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den Anregungen zu
entsprechen.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
nachgewiesen, die als bedeutendes
Bodenarchiv gemäß § 11 DSchG NW in
der Bauleitplanung zu sichern sind.
Eine entsprechende Bewertung wurde
auch im Umweltbericht vollzogen. Die
Konsequenzen hieraus finden sich
jedoch im Planungsergebnis selbst nicht
wieder.
In Abstimmung zwischen Ihnen als
Planungsträger und dem Rheinischen
Amt für Bodendenkmalpflege wurden
die
Belange
des
Bodendenkmalschutzes entsprechend §
11 DSchG NW hier wie folgt bewertet.
Im südlichen Abschnitt der Fläche
wurden
metallzeitliche
Befunde
ermittelt, die unter einem Kolluvium
(einer Auftragsschicht) liegen Die hier
nachgewiesenen
metallzeitlichen
Siedlungsreste
(evtl.
auch
Bestattungen) befinden sich im Bereich
einer festgesetzten Parkplatzfläche
sowie von Außenlagen. Durch die
Festsetzung
als
Parkplatz
in
Verbindung mit der vorhandenen
Auftragschicht (Kolluvium) ist dieser Teil
der Planung als denkmalverträglich zu
werten. Das Bodendenkmal wird durch
die Planung nicht beeinträchtigt und
bleibt
in
situ
erhalten.
Eine
Kennzeichnung als Bodendenkmal (§ 9
Abs. 6 BauGB) verbunden mit einer
Festsetzung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 ist
anzuregen.
Eine Kennzeichnung als
Bodendenkmal (§ 9 Abs. 6 BauGB)
verbunden mit einer Festsetzung nach
§ 9 Abs. 3 Satz 1 erfolgt im Plan.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Im nördlichen Teil der Fläche wurde der
Kernbereich einer bandkeramischen
Siedlung erfasst. Aufgrund der Art und
Verteilung
der
Befunde
konnten
unterschiedliche Lebensbereiche dieser
Siedlungsfläche fixiert werden. Zum
einen handelt es sich um den
Siedlungsbereich im eigentlichen Sinne,
also
Hausbefunde
und
große,
fundreiche Grubenbefunde (mindestens
zwei bandkeramische Hausgrundrisse
wurden bereits in den Sondagen
ansatzweise erfasst). Zum anderen repräsentiert
durch
Schwarzerdebefunde
und
Paläopflugspuren - wurde der erweiterte
Siedlungs-/Wirtschaftraum ermittelt.
Die Bedeutung der Fläche als ortsfestes
Bodendenkmal
im
Sinne
des
Denkmalschutzgesetzes macht auch
hier eine Abwägung zwischen der
städtebaulichen Zielsetzung und den
Belangen des Bodendenkmalschutzes
nach Vorgaben des § 11 DSchG NW
erforderlich. Der Konflikt, der hier in
Bezug
auf
die
Belange
des
Bodendenkmalschutzes
durch
der
städtebaulichen
Zielsetzungen und
damit durch die Planung ausgelöst wird
soll – vereinbarungsgemäß – dadurch
gelöst werden, dass eine Ausgrabung
und
Dokumentation
des
Bodendenkmals
und
damit
eine
Erhaltung als Sekundärquelle erfolgt.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Da
die
Ausgrabung
in
einem
unmittelbaren Ursachenzusammenhang
mit der Planung steht und durch diese
ausgelöst wird,
ist sie als sog.
Ersatzmaßnahme zu werten. Die
Kosten hierfür sind vom Planungsträger
zu übernehmen.
Auch dieses Abwägungsergebnis sollte
sich in der Planung wieder finden und
gegebenenfalls über § 9 Abs. 2 BauGB
(als
aufschiebende
Bedingung)
festgesetzt werden.
Bisher wurde nur im Umweltbericht eine
angemessene Bewertung in Bezug auf
die Kulturgüter vorgenommen. Eine
Abwägungsergebnis und die daraus
resultierenden Regelungen kann ich
den
Planungsunterlagen
nicht
entnehmen. Vielmehr wurde lediglich
der übliche Hinweis auf die Meldepflicht
und
das
damit
verbundenen
Veränderungsverbot
bei
der
Entdeckung von Bodendenkmälern
unter Punkt 5.4.1 aufgenommen.
Ich verweise daher inhaltlich noch
einmal auf mein Schreiben vom
15.05.2006
und
bitte
Sie,
die
Planungsunterlagen entsprechend zu
ergänzen.
10. Staatliches Umweltamt Köln,
E-mail vom 31.05.2007
Wenn die Vorschläge des Gutachters Gerade die Inhalte aus dem .... die Mitteilung zur
beachtet und durchgeführt werden, Gutachten wurden mit dem StuA Köln Kenntnis zu nehmen und
bestehen
aus
Sicht
des bereits sehr frühzeitig im Verfahren die
Anregung
zu
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
Immissionsschutzes keine Bedenken.
11. Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Schreiben vom
14.05.2007
Gegen die Bauleitplanung bestehen
seitens
der
Straßenbauverwaltung
grundsätzlich keine Bedenken.
Die Anbindung des Plangebiets ist
frühzeitig mit mir abzustimmen . Für die
abschließende Prüfung und Erteilung
der Genehmigung zum Bau der
Anbindung ist die Vorlage eines
detaillierten
straßentechnischen
Entwurfs erforderlich. Vorzulegen sind
folgende Entwurfsunterlagen gemäß
RE:
o Erläuterungsbericht
o Übersichtskarte 1:25.000
o Übersichtslageplan 1:5000
o Lageplan
1:250
und
Deckenhöhenplan M 1:250mit
u.a. hinreichender Darstellung
bestehender
Verkehrsflächen,
an die angeschlossen werden
soll.
o Höhenplan
der
neuen
Erschließungsstraße
o Regelquerschnitt M 1:50 oder
1:25
Für
die
Herstellung
der
Lärmschutzwand
sind
die
entsprechende Pläne und Prüfstatiken
diskutiert und die Belange in die
Planung
mit
einbezogen.
Die
Umsetzung der Inhalte aus dem
Gutachten
sind
unabdingbare
Voraussetzung zur Umsetzung der
Planung.
Bereits im frühzeitigen Verfahren zu
dieser
Planaufstellung
wurden
Anschlussvarianten diskutiert und den
Belangen
der
Träger
der
Straßenbaulast Rechung getragen.
Sofern die Planung zur Rechtskraft
gelangt
ist,
werden
für
die
abschließende Prüfung und die
Erteilung der Genehmigung zum Bau
der Anbindung die geforderten
Unterlagen erstellt.
beachten.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen, den
Anregungen vollinhaltlich
zu entsprechen du die
erforderliche
Verwaltungsvereinbarung
abzuschließen.
WP7-925/2007
Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
vorzulegen.
12. IHK Köln, Schreiben vom
12.06.2007
13
PLEdoc, Schreiben vom
22.05.2007
Für die Anbindung des Plangebiets an
die
L213/L279
über
einen
Kreisverkehrsplatz (incl. Grünpflege)
und die Herstellung und Unterhaltung
der Lärmschutzwand entlang der L 213
ist
der
Abschluss
einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Stadt Bedburg , dem Rhein-Erft-Kreis
und dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
erforderlich.
Mit
dem
Bau
der
Anbindung darf vor Abschluss der
Vereinbarung nicht begonnen werden.
Der
Abschluss
einer
Verwaltungsvereinbarung ist bereits in
Vorbereitung.
Mit
e-mail
vom
05.07.2007 ist der erste Austausch
von Planunterlagen zur Erstellung der
Verwaltungsvereinbarung in enger
Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW erfolgt. Die zeitnahe
Bearbeitung von dort aus wird seitens
der Stadt Bedburg sehr begrüßt.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten
der Industrie und Handelskammer zu
Köln keine Bedenken bezüglich der
Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes
bestehen.
Wir
danken
Ihnen
für
die
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die oben genannten Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen
der
nachfolgend aufgeführten Eigentümer
bzw. Betreiber nicht berühren:
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
Sollten die Plangebietsgrenzen eine
Erweiterung erfahren, so wird eine
Beteiligung im Verfahren umgehend
erfolgen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
die
Anregung
zu
beachten.
o
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o
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E.ON Ruhgas AG Essen
E.ON Gastransport AG & Co KG
Essen
Ferngas Nordbayern GmbH
Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesells
zur
WP7-925/2007
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Anlage b) Abwägung Offenlage zur Vorlage WP7-925/2007
chaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co KG, Straelen
Gaswerk Phillipsburg GmbH,
Phillipsburg
KGN Kommunalgas Nordbayern
GmbH, Bamberg
MEGAL
GmbH,
Mitteleuropäische
Gasleitungsgesellschaft Essen
Mittelrheinische
Ergastransportleitungsgesellsch
aft mbH (METG) Haan
Nordrheinische
Ergastransportleitungsgesellsch
aft mbH & Co KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP) , Essen
Solle der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert werden,
oder sollte der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.