Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 333/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.08.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
11.09.2014
26.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWEMarkt); Parkplatzerweiterung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Vorentwurf zur Parkplatzerweiterung des REWE-Marktes in E.-Liblar, Köttinger Straße, wird
zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, auf der
Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Begründung:
Die REWE-Zentral AG betreibt seit 2007 einen Lebensmittel-Vollsortimenter an der Köttinger
Straße in E.-Liblar. Auf der planungsrechtlichen Grundlage des VEP Nr. 113 umfasst der
großflächige Einzelhandelsbetrieb eine Gesamtverkaufsfläche von 1.800 qm (einschließlich 400
qm Verkaufsfläche Getränkemarkt) sowie 90 Stellplätze.
Da es insbesondere an Haupteinkaufstagen, wie freitags, samstags und vor Feiertagen zu
Engpässen auf dem Parkplatz kommt, beabsichtigt die REWE AG eine westlich am Markt
angrenzende Fläche von ca. 2.600 qm (s. Anlageplan) von der Stadt zu erwerben und ca. 60
Stellplätze anzulegen (s. V 429/2012, Rat am 11.12.2012; Verkauf einer Grundstücksteilfläche).
Diese Fläche war bisher als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen und ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof, dargestellt. Aufgrund der
geänderten Beerdigungskultur wird diese Fläche nicht mehr benötigt.
Auf der Grundlage des inzwischen von der REWE-Zentral AG vorgelegten Plans zur
Parkplatzerweiterung (s. Anlage Lageplan/Vorentwurf) hat die Fa. ADU Cologne, Institut für
Immissionsschutz, Köln, ein Gutachten zur „Ermittlung der durch die geplante Erweiterung des
REWE-Marktes zu erwartenden Lärmemissionen und –immissionen“ (s. Anlage Lärmgutachten)
erstellt. Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass am nächstgelegenen Immissionsort
(Dechant-Linden-Weg) der zulässige Immissionsrichtwert für ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
von 55 dB(A) nicht überschritten wird und ein immissionsschutzrechtlicher Konflikt im Hinblick auf
die Gesamtbelastung nicht zu erwarten ist.
Im weiteren Verfahren sollte zunächst
Bürgerversammlung durchgeführt werden.
eine
In Vertretung
(Hallstein)
-2-
Öffentlichkeitsbeteiligung
in
Form
einer