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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt); Parkplatzerweiterung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt); Parkplatzerweiterung) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWE-Markt); Parkplatzerweiterung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 333/2014 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.08.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 11.09.2014 26.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße (REWEMarkt); Parkplatzerweiterung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Vorentwurf zur Parkplatzerweiterung des REWE-Marktes in E.-Liblar, Köttinger Straße, wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) Nr. 113, E.-Liblar, Köttinger Straße, auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Begründung: Die REWE-Zentral AG betreibt seit 2007 einen Lebensmittel-Vollsortimenter an der Köttinger Straße in E.-Liblar. Auf der planungsrechtlichen Grundlage des VEP Nr. 113 umfasst der großflächige Einzelhandelsbetrieb eine Gesamtverkaufsfläche von 1.800 qm (einschließlich 400 qm Verkaufsfläche Getränkemarkt) sowie 90 Stellplätze. Da es insbesondere an Haupteinkaufstagen, wie freitags, samstags und vor Feiertagen zu Engpässen auf dem Parkplatz kommt, beabsichtigt die REWE AG eine westlich am Markt angrenzende Fläche von ca. 2.600 qm (s. Anlageplan) von der Stadt zu erwerben und ca. 60 Stellplätze anzulegen (s. V 429/2012, Rat am 11.12.2012; Verkauf einer Grundstücksteilfläche). Diese Fläche war bisher als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof, dargestellt. Aufgrund der geänderten Beerdigungskultur wird diese Fläche nicht mehr benötigt. Auf der Grundlage des inzwischen von der REWE-Zentral AG vorgelegten Plans zur Parkplatzerweiterung (s. Anlage Lageplan/Vorentwurf) hat die Fa. ADU Cologne, Institut für Immissionsschutz, Köln, ein Gutachten zur „Ermittlung der durch die geplante Erweiterung des REWE-Marktes zu erwartenden Lärmemissionen und –immissionen“ (s. Anlage Lärmgutachten) erstellt. Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass am nächstgelegenen Immissionsort (Dechant-Linden-Weg) der zulässige Immissionsrichtwert für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 dB(A) nicht überschritten wird und ein immissionsschutzrechtlicher Konflikt im Hinblick auf die Gesamtbelastung nicht zu erwarten ist. Im weiteren Verfahren sollte zunächst Bürgerversammlung durchgeführt werden. eine In Vertretung (Hallstein) -2- Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer