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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-891/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 41 10 20 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 15.05.2007 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien 1. Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1 2. Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 3. Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 4. Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2007 bei Produkt 250 281 220 210, Sachkonto 5318000, mit einem Gesamtansatz von 8.300,00 Euro veranschlagt. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen (Ziffer 5.1) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften (Ziffer 5.2) Förderung von Büchereien (Ziffer 6) Förderung von Karnevalsumzügen (Ziffer 7) Fördersumme 3.974,00 Euro 400,03 Euro 1.015,45 Euro 1.600,00 Euro 6.989,48 Euro Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. 1. Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag 31. März 2007 wurden 26 Anträge form- und fristgerecht gestellt. Entsprechend der Verfahrensweise in 2006 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je Mitglied als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen: Vereinigung Mitglieder Quartettverein Königshoven 43 Bedburger MGV 30 Kirchenchor Cäcilia St. Martinus Kaster 42 Bedburger Narrenzunft 120 Arbeitskreis Altstadt Kaster 139 Kunstgemeinschaft Bedburg 20 Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf 22 Die Bühne 37 Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten 38 Shanty-Chor Bedburg 33 Musikgruppe Koinonia – Ev. Kirchengemeinde 10 Familienchor St. Willibrord 26 Jugendband/-chor St. Willibrord 90 Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord 40 Kirchenchor Cäcilia St. Peter Königshoven 36 Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg 47 Ritter Em Ulk 205 Familienchor St. Peter Königshoven 36 Familienchor St. Ursula Lipp 61 Tambourcorps Erftklang 33 Kirchenchor Cäcilia Bedburg-Rath 18 San Francesco Jugendchor 68 Mandolinenorchester Königshoven 27 Förderverein Grottenhertener Mühle 60 Summe1 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR Summe2 86,00 EUR 60,00 EUR 84,00 EUR 240,00 EUR 278,00 EUR 40,00 EUR 44,00 EUR 74,00 EUR 76,00 EUR 66,00 EUR 20,00 EUR 52,00 EUR 180,00 EUR 80,00 EUR 72,00 EUR 94,00 EUR 410,00 EUR 72,00 EUR 122,00 EUR 66,00 EUR 36,00 EUR 136,00 EUR 54,00 EUR 120,00 EUR Zuschuss 136,00 EUR 110,00 EUR 134,00 EUR 290,00 EUR 328,00 EUR 90,00 EUR 94,00 EUR 124,00 EUR 126,00 EUR 116,00 EUR 70,00 EUR 102,00 EUR 230,00 EUR 130,00 EUR 122,00 EUR 144,00 EUR 460,00 EUR 122,00 EUR 172,00 EUR 116,00 EUR 86,00 EUR 186,00 EUR 104,00 EUR 170,00 EUR STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kinderchor St. Lucia Rath Tambourcorps Grün-Weiss 18 38 1.337 50,00 EUR 36,00 EUR 86,00 EUR 50,00 EUR 76,00 EUR 126,00 EUR 1.300,00 EUR 2.674,00 EUR 3.974,00 EUR Gegenüber dem Jahr 2006 haben folgende Vereinigungen keinen Antrag gestellt: Schola St. Georg Kaster, Tanzgruppe der KG „Kleine Lipper“, Kirchenchor der ev. Kirchengemeinde Kaster, Kirchenchor der ev. Kirchengemeinde Kirchherten. Gegenüber dem Jahr 2006 haben folgende Vereinigungen einen Antrag gestellt: Arbeitskreis Altstadt Kaster, Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf, Shanty-Chor Bedburg, Musikgruppe Koinonia, San Francesco Jugendchor. 2. Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag 31. März 2007 sind zwei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 3,67 Euro (2006: 2,898 Euro; 2005: 3,57 Euro). Die Verwaltung schlägt folgende - gerundete - Zuschusszahlungen vor: Vereinigung St. Sebastianus Schützenbruderschaft Köngishoven Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff Mitglieder unter 18 78 31 109 Zuschuss 286,26 EUR 113,77 EUR 400,03 EUR Gegenüber dem Jahr 2006 hat folgende Institution keinen Antrag gestellt: St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Kaster. 3. Förderung von Büchereien Bis zum Stichtag 31. März 2007 sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei – abgeleitet aus der Bibliotheksstatistik – schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen : Medien) vor, da dieser den unterschiedlichen Medienbestand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert, also den „Erfolg“ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor: Bücherei St. Lambertus St. Georg St. Willibrord St. Peter Evangelische Gemeinde Medien 5.112 4.176 2.154 1.592 1.064 14.098 Ausleihen 14.527 5.976 3.445 2.228 279 26.455 Faktor 2,84 1,43 1,60 1,40 0,26 7,53 Zuschuss 377,15 EUR 189,90 EUR 212,48 EUR 185,92 EUR 50,00 EUR 1.015,45 EUR Für die Bücherei der ev. Kirchengemeinde wird ein Mindestzuschuss von 50,00 Euro vorgeschlagen Zum Stand der Verhandlungen mit der katholischen Bücherei St. Lambertus – Stichwort: Konzept Büchereiwesen – kann die Verwaltung mitteilen, dass, solange die Raumfrage nicht hinreichend geklärt ist, der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen nicht möglich ist. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage und Soziales wird die Verwaltung über die Angelegenheit ausführlich berichten. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die zurzeit nicht verteilten Zuschussmittel in Höhe von rd. 1.300,00 Euro wie in den beiden letzten Jahren auch als „Sonderförderung“ im Vorgriff auf den abzuschließenden Kooperationsvertrag bei entsprechender Beschlussfassung der KÖB St. Lambertus zur Verfügung gestellt werden kann. 4. Förderung der Karnevalsumzüge Bis zum Stichtag 31. März 2007 sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Vereinigung Karnevalsumzug Aktiv Karnevalsfreunde Blerichen, Kirdorf, Bedburg-West Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten Schlüssel 29 33 38 100 Zuschuss 464,00 EUR 528,00 EUR 608,00 EUR 1.600,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 4. Mai 2007 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister