Daten
Kommune
Jülich
Größe
141 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: Amt 32/Pi.
Jülich, 19.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 484/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.11.2013
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Ergebnisse
Planung einer Lichtsignalanlage (LSA) in Jülich B56/L14 „Königshäuschen“
Anlg.:
I
32
SD.Net
Mitteilungstext:
Die Kreuzung B56/L14 „Königshäuschen“ ist seit geraumer Zeit als Unfallhäufungsstelle bekannt.
Dies bedeutet, dass in einem bestimmten Zeitraum – hier 1 Jahr – mindestens 3 Unfälle (Schwerer Sachschaden, Verletzte, Getötete) durch die Polizei aufgenommen wurden. Im Rahmen der
entsprechenden Voruntersuchungen wurden die Unfalldatenlisten durch die Polizei erstellt.
Die häufigsten Unfälle fanden demnach in folgendem Teilbereich statt:
a) B56: Geradeaus-/Rechtsabbiegeverkehr von Jülich in Richtung Aldenhoven bzw. Koslar
b) L14: Linkseinbiegeverkehr von Koslar in Richtung Jülich
Der Unfallhäufungspunkt wurde in der Überörtlichen Unfallkommission (Straßenverkehrsamt des
Kreises Düren, Stadt Jülich als Straßenverkehrsbehörde, Landesbetrieb Straßenbau NRW als
zuständiger Straßenbaulastträger sowie die Kreispolizeibehörde Düren) beraten.
In der entsprechenden Sitzung der Überörtlichen Unfallkommission unter Vorsitz des Kreises Düren wurde beschlossen, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW prüft, ob die Einrichtung einer
LSA in o.g. Teilbereich des Knotenpunktes möglich ist.
Gemäß Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom
11.03.2008 sind die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission
gebunden.
Die Prüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW hat ergeben, dass die Einrichtung einer
LSA zur Regelung der potentiellen Hauptkonfliktströme, nämlich Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr aus Jülich in Richtung Aldenhoven bzw. Koslar und Linkseinbieger aus Koslar in Richtung
Jülich, fachtechnisch möglich ist.
Entsprechend der Straßenverkehrsordnung hat die jeweilige Straßenverkehrsbehörde, hier Stadt
Jülich, die für Bau und Betrieb einer LSA notwendigen Planunterlagen aufzustellen
(Kosten ca. 4.000,00 €).
Nach Auftragserteilung und Erstellung der Planungsunterlagen sind diese im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde Düren abzustimmen.
Nachdem die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen wird, werden Bau und Betrieb der LSA durch Straßen NRW vorgenommen.
Mitteilung 484/2013
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