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Sitzungsvorlage (Pargebühren und Entgeltordnung -überholte Fassung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
23 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
15.10.13, 17:05
Aktualisiert
15.10.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Jülich - Parkgebühren- und Entgeltordnung vom....... Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und des § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV NW S. 48/ SGV NW 92), geändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV NW S. 265) in Verbindung mit § 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NW S. 538/ SGV NW 2060) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 17.10.2013 folgende Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Jülich erlassen: §1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einem am bzw. im Fahrzeug angebrachten Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebühren- und Entgeltordnung erhoben. (2) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes für den Benutzer in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des § 2 für die einzelnen Parkräume festgesetzt. (3) Für die Nutzung der Tiefgeschosse des Parkhauses Zitadelle werden Entgelte nach Maßgabe dieser Parkgebühren- und Entgeltordnung erhoben. (1) (2) (1) §2 Die Gebühren für eine Nutzung der Stellplätze mit Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich werden wie folgt festgesetzt: a) für das obere Parkdeck des Parkhauses Zitadelle auf 0,60 € je halbe Stunde. b) für die Stellplätze an der Baier-, Kapuziner-, Köln-, Kurfürstenstraße, Teilstück Römerstraße zwischen Kurfürsten-/Neusser-/Große Rurstraße, Post-,- 2 Große Rur-, Neusser Straße sowie für den Parkplatz Große Rurstraße südlich der Kleinen Kölnstraße und den Parkplatz Breslauerstraße auf 0,60 € je halbe Stunde. c) für die übrigen entsprechend ausgeschilderten Stellplätze auf Plätzen und an Straßen auf 0,30 € je halbe Stunde. Eine Nutzung der Stellplätze mit Parkscheinautomaten bis zu 15 Minuten ist gebührenfrei. §3 Die Entgelte für eine Nutzung der Stellplätze der beiden Tiefgeschosse des Parkhauses Zitadelle werden wie folgt festgesetzt: a) 0,35 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und auf 0,35 € je weitere Stunde. b) Dauerparkcoins monatlich 40 €. c) Ausstellung von Ersatzparkcoins 10 €. §4 Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 16.06.1993 mit den hierzu erlassenen Änderungen außer Kraft. Jülich, den Stadt Jülich als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister Stommel