Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-831/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
-Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshovenhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2001 für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster
aufzuheben und unter Neubestimmung - Reduzierung des ursprünglichen Plangeltungsbereiches
einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen. Das Planverfahren soll in
Anwendung des § 13 a des Baugesetzbuches (Beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden.
Wesentliches Planungsziel ist
o Die Beibehaltung der Gebietsausweisung MD (Dorfgebiet) unter Berücksichtigung der
vorhandenen Nutzung
o Begrenzung der höchstweise zulässigen Geschossigkeit auf 2 Vollgeschosse, wobei das
zweite Geschoß nur als Dachgeschoß mit geneigtem Dach ausgeführt werden darf
o Beibehaltung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Wegfall der Geschossflächenzahl –
ersatzweise Festsetzungen einer höchstweise zulässigen Firsthöhe von 10,00 m
o Festsetzung einer max. Traufhöhe von 4,80 m
o Dachneigung 35 – 45 °
o Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur inneren Erschließung des Plangebietes
Der Planentwurf des Ursprungsplanes sowie der Planentwurf mit dem reduzierten
Plangeltungsbereich sind in der Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich Gutachten, Fachbeiträge und die Kosten der
Bauleitplanung sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 26.06.2001 den Aufstellungsbeschluss für die
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster für die Teilflächen im Bereich der Jahnstraße
und Hasselberg in Königshoven, Grundstücke Gemarkung Kaster, Flur 6 Nrn. 315 und 364 , gem.
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141/BGBl. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBl. I S. 2902/
2903), gefasst.
Planungsziel dieser Planänderung ist –
•
•
•
•
als Gebietsausweisung soll Dorfgebiet (MD) erhalten bleiben. Dies auch unter
Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und teilweise landwirtschaftlichen Betriebe,
die zulässige Geschossigkeit wird auf II begrenzt, wobei das zweite Geschoss nur als
Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
die Grundflächenzahl soll beibehalten werden, (GRZ 0,4), die bisherige
Geschossflächenzahl soll entfallen und stattdessen soll die Firsthöhe festgelegt werden,
zur inneren Erschließung sollen von der Jahnstraße ausgehend zwei Stichstraßen angelegt
werden.
Das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange in 2001 eingeleitet. Aufgrund der seinerzeit während des Verfahrens
vorgetragenen Belange der Bodendenkmalpflege hinsichtlich der Vermutung von
Bodendenkmälern konnte eine Abwägung und erforderliche Beratung – da die Belange seinerzeit
nicht ausgeräumt werden konnten- nicht erfolgen. Erst nach einer erfolgten Prospektion der
Teilplanbereiche durch die Eigentümerin wurden die Belange der Bodendenkmalpflege
ausgeräumt. Eine entsprechende Mitteilung durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege
erfolgte im Oktober 2004.
Eine Erschließung und Baureifmachung dieser Flächen aufgrund des seinerzeitigen
Plankonzeptes hatte sowohl seitens der Stadt Bedburg aber auch seitens der Eigentümerin nicht
oberste Priorität, zumal zwischenzeitlich eine Bebauung auf der Grundlage des ursprünglichen
Planungsrechtes vorgesehen war.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für Teilflächen des Plangebietes – insbesondere Ecke
Pannengasse/Jahnstraße – bereits auf der Grundlage des Ursprungsplanes die Möglichkeit einer
Bebauung, sich orientierend am Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28/Kaster - bestand.
Zwischenzeitlich wurden für 2 Bauvorhaben im Bereich Ecke Pannengasse/Jahnstraße
Baugenehmigungen erteilt. Eines dieser Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführung.
Weitere konkrete Anfragen der ortsansässigen Bevölkerung liegen vor, sodass die Fläche in der
Gesamtheit zügig einer Bebauung zugeführt werden könnte. Die Eigentümerin hat daher
beantragt, das Verfahren für den Teilbereich Ecke Pannengasse/Jahnstraße fortzuführen und
gleichzeitig um Zustimmung zum geplanten Straßenbau (Herstellung einer Stichstraße zur inneren
Erschließung) gebeten. Im Rahmen der Umsetzung der Planung können 9 Grundstücke in einer
Größenordnung von 360 m² - 453 m² (eines dieser Grundstücke ist bereits bebaut und für ein
weiteres liegt eine Genehmigung vor) entstehen. Die Erschließungsfläche ist ausreichend
dimensioniert.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen eine Fortführung des Verfahrens bei Reduzierung des
Plangeltungsbereiches auf die Fläche Ecke Jahnstraße/Pannengasse – unter Berücksichtigung
des örtlichen Bedarfs - keine Bedenken.
Eine Planzeichnung des ursprünglichen Plangeltungsbereiches sowie des neuen
Plangeltungsbereiches ist in der Anlage beigefügt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.02.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister