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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung -Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
-Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
-Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
-Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshoven-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-831/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung -Gebiet an der Jahnstraße / Ecke Pannengasse in Königshovenhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2001 für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster aufzuheben und unter Neubestimmung - Reduzierung des ursprünglichen Plangeltungsbereiches einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zu fassen. Das Planverfahren soll in Anwendung des § 13 a des Baugesetzbuches (Beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden. Wesentliches Planungsziel ist o Die Beibehaltung der Gebietsausweisung MD (Dorfgebiet) unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung o Begrenzung der höchstweise zulässigen Geschossigkeit auf 2 Vollgeschosse, wobei das zweite Geschoß nur als Dachgeschoß mit geneigtem Dach ausgeführt werden darf o Beibehaltung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Wegfall der Geschossflächenzahl – ersatzweise Festsetzungen einer höchstweise zulässigen Firsthöhe von 10,00 m o Festsetzung einer max. Traufhöhe von 4,80 m o Dachneigung 35 – 45 ° o Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur inneren Erschließung des Plangebietes Der Planentwurf des Ursprungsplanes sowie der Planentwurf mit dem reduzierten Plangeltungsbereich sind in der Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich Gutachten, Fachbeiträge und die Kosten der Bauleitplanung sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 26.06.2001 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster für die Teilflächen im Bereich der Jahnstraße und Hasselberg in Königshoven, Grundstücke Gemarkung Kaster, Flur 6 Nrn. 315 und 364 , gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141/BGBl. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBl. I S. 2902/ 2903), gefasst. Planungsziel dieser Planänderung ist – • • • • als Gebietsausweisung soll Dorfgebiet (MD) erhalten bleiben. Dies auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und teilweise landwirtschaftlichen Betriebe, die zulässige Geschossigkeit wird auf II begrenzt, wobei das zweite Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, die Grundflächenzahl soll beibehalten werden, (GRZ 0,4), die bisherige Geschossflächenzahl soll entfallen und stattdessen soll die Firsthöhe festgelegt werden, zur inneren Erschließung sollen von der Jahnstraße ausgehend zwei Stichstraßen angelegt werden. Das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange in 2001 eingeleitet. Aufgrund der seinerzeit während des Verfahrens vorgetragenen Belange der Bodendenkmalpflege hinsichtlich der Vermutung von Bodendenkmälern konnte eine Abwägung und erforderliche Beratung – da die Belange seinerzeit nicht ausgeräumt werden konnten- nicht erfolgen. Erst nach einer erfolgten Prospektion der Teilplanbereiche durch die Eigentümerin wurden die Belange der Bodendenkmalpflege ausgeräumt. Eine entsprechende Mitteilung durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege erfolgte im Oktober 2004. Eine Erschließung und Baureifmachung dieser Flächen aufgrund des seinerzeitigen Plankonzeptes hatte sowohl seitens der Stadt Bedburg aber auch seitens der Eigentümerin nicht oberste Priorität, zumal zwischenzeitlich eine Bebauung auf der Grundlage des ursprünglichen Planungsrechtes vorgesehen war. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für Teilflächen des Plangebietes – insbesondere Ecke Pannengasse/Jahnstraße – bereits auf der Grundlage des Ursprungsplanes die Möglichkeit einer Bebauung, sich orientierend am Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster - bestand. Zwischenzeitlich wurden für 2 Bauvorhaben im Bereich Ecke Pannengasse/Jahnstraße Baugenehmigungen erteilt. Eines dieser Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführung. Weitere konkrete Anfragen der ortsansässigen Bevölkerung liegen vor, sodass die Fläche in der Gesamtheit zügig einer Bebauung zugeführt werden könnte. Die Eigentümerin hat daher beantragt, das Verfahren für den Teilbereich Ecke Pannengasse/Jahnstraße fortzuführen und gleichzeitig um Zustimmung zum geplanten Straßenbau (Herstellung einer Stichstraße zur inneren Erschließung) gebeten. Im Rahmen der Umsetzung der Planung können 9 Grundstücke in einer Größenordnung von 360 m² - 453 m² (eines dieser Grundstücke ist bereits bebaut und für ein weiteres liegt eine Genehmigung vor) entstehen. Die Erschließungsfläche ist ausreichend dimensioniert. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen eine Fortführung des Verfahrens bei Reduzierung des Plangeltungsbereiches auf die Fläche Ecke Jahnstraße/Pannengasse – unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs - keine Bedenken. Eine Planzeichnung des ursprünglichen Plangeltungsbereiches sowie des neuen Plangeltungsbereiches ist in der Anlage beigefügt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.02.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister