Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
12.03.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 01.03.2012
Vorlagen-Nr.: 19/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.03.2012
18.04.2012
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau;
hier: Finanzielle Auswirkungen 2012
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei
solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder
ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Der § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet die
Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz
der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen.
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes liegt zwischenzeitlich im Entwurf vor. Sollte
dem Brandschutzbedarfsplan in der vorliegenden Form stattgegeben werden, ist es erforderlich
eine entsprechende Finanzplanung vorzunehmen.
Die Kosten der gem. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2012-2017 erforderlichen
Maßnahmen sind der Prioritätenliste der Freiwilligen Feuerwehr zu entnehmen. Diese ist dem
Brandschutzbedarfsplan beigefügt. Die Kosten für die von der Unfallkasse geforderten
Maßnahmen können z.Z. noch nicht genau beziffert werden. Die Notwendigkeit wird jeweils
gesondert überprüft.
Es wird erforderlich sein, jedes Jahr erneut über die vorgesehenen Maßnahmen, deren
unbedingte Notwendigkeit jeweils zu überprüfen sein wird, zu beraten.
Für das Jahr 2012 bitte ich haushaltsmäßig insgesamt 455.600,00 € bereitzustellen. Für die
Folgejahre werden Haushaltsmittel gemäß der beiliegenden Prioritätenliste veranschlagt. Inwiefern
eine tatsächliche Inanspruchnahme erforderlich sein wird, bleibt den Beratungen in den
Folgejahren vorbehalten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die genaue Kostengröße für die Abarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes 2012 kann noch
nicht beziffert werden.
Vorsorglich sollten 455.600,00 € bereitgestellt werden, hiervon sind bereits 105.000,00 €
veranschlagt. Die Höhe der veranschlagten Kosten im Finanzplan betragen 400.000,00 €, im
Erfolgsplan 55.600,00 €.
III. Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 €
veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu
gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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