Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
12.03.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 01.03.2012 Vorlagen-Nr.: 19/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.03.2012 18.04.2012 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau; hier: Finanzielle Auswirkungen 2012 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Der § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes liegt zwischenzeitlich im Entwurf vor. Sollte dem Brandschutzbedarfsplan in der vorliegenden Form stattgegeben werden, ist es erforderlich eine entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. Die Kosten der gem. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2012-2017 erforderlichen Maßnahmen sind der Prioritätenliste der Freiwilligen Feuerwehr zu entnehmen. Diese ist dem Brandschutzbedarfsplan beigefügt. Die Kosten für die von der Unfallkasse geforderten Maßnahmen können z.Z. noch nicht genau beziffert werden. Die Notwendigkeit wird jeweils gesondert überprüft. Es wird erforderlich sein, jedes Jahr erneut über die vorgesehenen Maßnahmen, deren unbedingte Notwendigkeit jeweils zu überprüfen sein wird, zu beraten. Für das Jahr 2012 bitte ich haushaltsmäßig insgesamt 455.600,00 € bereitzustellen. Für die Folgejahre werden Haushaltsmittel gemäß der beiliegenden Prioritätenliste veranschlagt. Inwiefern eine tatsächliche Inanspruchnahme erforderlich sein wird, bleibt den Beratungen in den Folgejahren vorbehalten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die genaue Kostengröße für die Abarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes 2012 kann noch nicht beziffert werden. Vorsorglich sollten 455.600,00 € bereitgestellt werden, hiervon sind bereits 105.000,00 € veranschlagt. Die Höhe der veranschlagten Kosten im Finanzplan betragen 400.000,00 €, im Erfolgsplan 55.600,00 €. III. Beschlussvorschlag: Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 € veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-