Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-964/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.08.2007
Betreff:
Abstufung von Landstraßen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Absichten des Landesbetrieb Straßenbau für die Abstufung der L 213 (Neusser Straße) zwischen
der K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr der K 36 nicht zuzustimmen.
Gegen die weiteren Abstufungsabsichten werden keine Bedenken erhoben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Über die Absichten des Landesbetrieb Straßenbau im Abstufungsverfahren der L 213 und der L
361 wurde ausführlich in der Sitzung vom 22.05.2007 mit der Sitzungsvorlage WP7-887/2007
berichtet.
Hiernach sollte die L 213 (Glescher Weg und Kolpingstraße) zwischen dem Kreisverkehr Glesch
bis zur K 37 n (Kreisel Bahnstraße) zur Gemeindestraße abgestuft werden. Zwischen der K 37 n
und der K 37 (Bahnstraße) soll die L 213 zur Kreisstraße abgestuft werden. Ferner sollen die L
213 (Neusser Straße) zwischen der K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr an der K 36, sowie
die L 361 (Wiesenstraße, Klosterstraße, Kölner Straße Friedhofstraße und Rupperburg) ebenfalls
zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Verkehrsbedeutung der Neusser Straße bis zum
Auffahrtsohr der K 36 muss in diesem Abschnitt der Charakter einer klassifizierten Straße erhalten
bleiben. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Verkehre von der A 61 und auch Verkehre aus
Richtung Grevenbroich (L 213) nach wie vor zum Erreichen der Gewerbegebiete Otto-HahnStraße, Nachtigallengelände, Bahnstraße und Adolf-Silverberg-Straße über die Neusser Straße ihr
Ziel anfahren werden.
Entsprechend dem Ergebnis aus den Beratungen zum o.a. TOP der Sitzung vom 22.05.2007
wurden dem Landesbetrieb die Vorstellungen der Stadt Bedburg übermittelt (siehe Anlage 1). Wie
dem Schreiben vom 28.06.2007 (Anlage 2) zu entnehmen ist, erklärt sich der Landesbetrieb
Straßenbau lediglich bereit, den Teilabschnitt der L 213 vom Kreisel Glesch bis zur
Bahnunterführung nicht als Gemeindestraße, sondern zur Kreisstraße abzustufen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Bedburg bereits zum jetzigen
Zeitpunkt einen Beschluss fasst, wonach einer Abstufung der L 213 Neusser Straße zwischen der
K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr an der K 37 nicht zugestimmt werden kann. Sollte der
Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises einer Abstufung zur Kreisstraße nicht zustimmen,
muss eine Entscheidung durch die Bezirksregierung getroffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02. August 2007
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Leiter der Bauverwaltung
Fachbereichsleiter
Bürgermeister