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Beschlussvorlage (Abstufung von Landstraßen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abstufung von Landstraßen) Beschlussvorlage (Abstufung von Landstraßen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-964/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Abstufung von Landstraßen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Absichten des Landesbetrieb Straßenbau für die Abstufung der L 213 (Neusser Straße) zwischen der K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr der K 36 nicht zuzustimmen. Gegen die weiteren Abstufungsabsichten werden keine Bedenken erhoben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Über die Absichten des Landesbetrieb Straßenbau im Abstufungsverfahren der L 213 und der L 361 wurde ausführlich in der Sitzung vom 22.05.2007 mit der Sitzungsvorlage WP7-887/2007 berichtet. Hiernach sollte die L 213 (Glescher Weg und Kolpingstraße) zwischen dem Kreisverkehr Glesch bis zur K 37 n (Kreisel Bahnstraße) zur Gemeindestraße abgestuft werden. Zwischen der K 37 n und der K 37 (Bahnstraße) soll die L 213 zur Kreisstraße abgestuft werden. Ferner sollen die L 213 (Neusser Straße) zwischen der K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr an der K 36, sowie die L 361 (Wiesenstraße, Klosterstraße, Kölner Straße Friedhofstraße und Rupperburg) ebenfalls zur Gemeindestraße abgestuft werden. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Verkehrsbedeutung der Neusser Straße bis zum Auffahrtsohr der K 36 muss in diesem Abschnitt der Charakter einer klassifizierten Straße erhalten bleiben. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Verkehre von der A 61 und auch Verkehre aus Richtung Grevenbroich (L 213) nach wie vor zum Erreichen der Gewerbegebiete Otto-HahnStraße, Nachtigallengelände, Bahnstraße und Adolf-Silverberg-Straße über die Neusser Straße ihr Ziel anfahren werden. Entsprechend dem Ergebnis aus den Beratungen zum o.a. TOP der Sitzung vom 22.05.2007 wurden dem Landesbetrieb die Vorstellungen der Stadt Bedburg übermittelt (siehe Anlage 1). Wie dem Schreiben vom 28.06.2007 (Anlage 2) zu entnehmen ist, erklärt sich der Landesbetrieb Straßenbau lediglich bereit, den Teilabschnitt der L 213 vom Kreisel Glesch bis zur Bahnunterführung nicht als Gemeindestraße, sondern zur Kreisstraße abzustufen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Bedburg bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Beschluss fasst, wonach einer Abstufung der L 213 Neusser Straße zwischen der K 37 (Lindenstraße) und dem Auffahrtsohr an der K 37 nicht zugestimmt werden kann. Sollte der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises einer Abstufung zur Kreisstraße nicht zustimmen, muss eine Entscheidung durch die Bezirksregierung getroffen werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02. August 2007 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Leiter der Bauverwaltung Fachbereichsleiter Bürgermeister