Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-864/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
22.05.2007
Rat der Stadt Bedburg
12.06.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
- Bereich Pannengasse Ecke Jahnstr. a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a Abs.
Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (2. Halbsatz) und § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen.
b) Fassung des Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die im Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a
Abs. Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2. Halbsatz) und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen berührten Behörden nach § 13a Abs. 2
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (2. Halbsatz) und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316),
für den Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung nebst Begründung und textlicher
Festsetzungen hierzu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 den Aufstellungsbeschluss vom
26.06.2001 aufgehoben und gleichzeitig die Neufassung des Aufstellungsbeschluss unter
Reduzierung des Plangeltungsbereiches für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
28/Kaster, Teilflächen im Bereich der Jahnstraße Ecke Pannengasse in Königshoven,
Grundstücke Gemarkung Kaster, Flur 6 Nrn. 391 und 392, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), gefasst.
Dieses überarbeitete Bauleitverfahren dient primär der nachhaltigen Entwicklung des
Innenbereiches in der Ortslage Königshoven und soll daher als „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Für die einzelnen Verfahrensschritte
findet gleichzeitig das in § 13 BauGB geregelte „vereinfachtes Verfahren“ Anwendung.
Wesentliches Planungsziel dieser Planänderung ist die ressourcenschonende und sich an den
örtlichen Bedarf orientierende Bereitstellung von Baugrundstücken zur nachhaltigen Entwicklung
und Stärkung des Innenbereiches durch Nachverdichtung und Aktivierung innerörtlicher
Freiflächen. Darüber hinaus soll:
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als Gebietsausweisung Dorfgebiet (MD) erhalten bleiben. Dies auch unter
Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und teilweise landwirtschaftlichen Betriebe,
die zulässige Geschossigkeit auf II begrenzt, wobei das zweite Geschoss nur als
Dachgeschoss ausgeführt werden darf,
die Grundflächenzahl beibehalten werden, (GRZ 0,4), die bisherige Geschossflächenzahl
soll entfallen und stattdessen die Firsthöhe festgelegt werden,
die höchstzulässige Anzahl von Wohnungen in den einzelnen Wohngebäuden mit 2
festgesetzt werden,
eine Festlegung der Traufhöhe (TH) und Dachneigung (DN) getroffen werden (siehe
Textliche Festsetzungen),
zur inneren Erschließung von der Jahnstraße ausgehend eine Stichstraße mit
Wendehammerausbau angelegt werden.
Das Planverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger
öffentlicher Belange durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis am 27.03.2007
eingeleitet.
Die öffentliche Auslegung des Planes nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 11.04.2007
erfolgt. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 18.04.2007 bis zum 18.05.2007
stattgefunden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 (2.
Halbsatz) und § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12. April 2007, mit Frist bis zum 18.05.2007,
um ihre Stellungnahmen gebeten. Die eingegangen Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 22.05.2007 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b) aufgeführt zu
entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 05.06.2007
----------------------------------Lukas
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister