Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-864/2007
Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung
Lfd. Schreiben von ...,
Nr. vom ...
1
Erftverband, Schreiben vom
19.04.2007
2.
Stellungnahme
Wie Ihnen bereits in unserem
Schreiben vom 29.10.2001 zur
Aufstellung der 12. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28 mitgeteilt
wurde, bestehen gegen die o.g.
Maßnahme auch weiterhin aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
der Erftverbandes keine Bedenken.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Nach Prüfung der uns zugesandten
Schreiben vom 19.04.2007
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass
wir keine grundsätzlichen Bedenken
erheben.
Zur
Information
über
unseren
Leitungsbestand in obig genanntem
Bereich fügen wir in Anlage zu diesem
Schreiben Auszüge aus unseren
Bestandsunterlagen bei.
Durch das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren
Planung die Lage unserer Leitungen
zu berücksichtigen, um Kosten für
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Abwägungsvorschlag
Beschluss: Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ........
Entfällt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Im Bereich der textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan 28/Kaster, 12.
Änderung wird ein Verweis zur
Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen im Bereich
unterirdischer Versorgungsleitungen“
aufgenommen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
einen
entsprechenden
Hinweis als Anlage zum
Bebauungsplan
28/Kaster, 12. Änderung
aufzunehmen sowie die
Bestandspläne
Anlage
des
Bebauungsplanes
werden zu lassen.
Die Bestandspläne (Gas, Wasser,
Strom) sind als Anlage zum
Bebauungsplan zu nehmen.
Zur weiteren Detailplanung und
Bauausführung wurden die
Bestandspläne der Maßnahmenträgerin RWE Power AG- mit dem Hinweis zur
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, Beachtung der v.g. DVGW Richtlinie
wie z.B. Entwidmung von öffentlichen übersandt.
Grundstücksflächen,
werden
bei
einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche
Sicherungen
unserer
Leitungstrassen und Anlagestandorte
notwendig.
WP7-864/2007
Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung
ein
erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder auch
an
Löschwasserressourcen
zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns
rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf
entsprechend berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass unsere Versorgungsleitungen frei
von Baum- und Strauchwerk bleiben.
3.
PLEdoc, Schreiben vom
24.04.2007
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“
zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Entfällt.
Wir danken Ihnen für Ihre
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
dass die o.g. Maßnahmen die
Versorgungsanlagen der n.a.
Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren:
E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH,
GasLINE, Gaswerk Philippsburg
GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH,
METG, NETG, TENP.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP7-864/2007
4.
Bezirksregierung Arnsberg /
ehem. Bergamt Düren mit
Schreiben vom 27.04.2007
5.
StraßenNRW mit Schreiben
vom 27.04.2007
6.
Bezirksregierung Köln mit
Schreiben vom 09.05.2007
Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007
Sollte der Geltungsbereich bzw. das
Projekt erweitert oder verlagert
werden oder sollte der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten
wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Gegen den Bebauungsplan bestehen
aus hiesiger Sicht keine Bedenken.
Ich weise jedoch darauf hin, dass das
Plangebiet
im
Bereich
braunkohlenbergbaubedingter,
großflächiger
Grundwasserbeeinflussung unterliegt.
Es
wird
empfohlen,
einen
entsprechenden Hinweis in den
Textteil
des
Bebauungsplanes
aufzunehmen. Deshalb wird gebeten,
die
entsprechende
Bergwerksgesellschaft, RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, an
dem weiteren Bauleitverfahren zu
beteiligen.
Gegen
die
o.g.
Bauleitplanung
bestehen
seitens
der
Straßenbauverwaltung
keine
Bedenken. Wegen der Nähe zur BAB
61 ist die Autobahnniederlassung
Krefeld zu beteiligen.
Gegen die Planung sind aus der Sicht
der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen
Landeskultur und der Landentwicklung
keine Anregungen vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des
Entfällt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen, dass die
Hinweise
bereits
Berücksichtigung
gefunden haben.
Die RWE Power AG
wurde darüber hinaus
ebenfalls am Verfahren
beteiligt.
Die NL Krefeld wurde am Verfahren
beteiligt. Von dort aus wurde bereits am
08.05.2007 telefonisch mitgeteilt, dass
keine grundsätzlichen Bedenken
aufgrund der Nähe zur Autobahn 61
bestehen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-864/2007
7.
8.
Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007
hiesigen
Amtes
sind
in
dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Landesbetrieb StraßenNRW
Seitens
des
Landesbetriebes Entfällt.
mit Schreiben vom 10.05.2007 Straßenbau
NRW,
Autobahnniederlassung
Krefeld
bestehen
keine
grundsätzlichen
Bedenken
gegen
die
o.a.
Bauleitplanung.
Lärmschutzansprüche zu Lasten der
Straßenbauverwaltung können aus
der Zustimmung zu o.a. Vorhaben
nicht hergeleitet werden.
Kampfmittelbeseitigungsdienst Die
Auswertung
der
meinem Entfällt.
mit Schreiben vom 15.05.2007 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
zur Verfügung stehenden Luftbildern
ergibt im Umfeld hinweise auf das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln.
Da sich jedoch in unmittelbaren
Bereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein von
Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des KBD
keine
Bedenken
gegen
die
Durchführung der in Rede stehenden
Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht
gewährt werden.
Sind bei der Durchführung des
Bauvorhabens
beim
Erdaushub
außergewöhnliche
Verfärbungen
festzustellen oder werden verdächtige
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
das „Merkblatt für das
Einbringen
Sondierbohrungen“
als
Anlage
zum
Bebauungsplan
zu
nehmen.
WP7-864/2007
Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007
Gegenstände beobachtet, sind die
Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst
zu
verständigen.
Hinweis:
Sollten in dem in Rede stehenden
Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer Belastung ( z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird
eine Tiefensondierung empfohlen.
Hierzu wurde ein „Merkblatt für das
Einbringen
Sondierbohrungen“
beigefügt.