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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-864/2007 Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 12. Änderung Lfd. Schreiben von ..., Nr. vom ... 1 Erftverband, Schreiben vom 19.04.2007 2. Stellungnahme Wie Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 29.10.2001 zur Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 mitgeteilt wurde, bestehen gegen die o.g. Maßnahme auch weiterhin aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens der Erftverbandes keine Bedenken. RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Nach Prüfung der uns zugesandten Schreiben vom 19.04.2007 Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ........ Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Bereich der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 28/Kaster, 12. Änderung wird ein Verweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ aufgenommen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis als Anlage zum Bebauungsplan 28/Kaster, 12. Änderung aufzunehmen sowie die Bestandspläne Anlage des Bebauungsplanes werden zu lassen. Die Bestandspläne (Gas, Wasser, Strom) sind als Anlage zum Bebauungsplan zu nehmen. Zur weiteren Detailplanung und Bauausführung wurden die Bestandspläne der Maßnahmenträgerin RWE Power AG- mit dem Hinweis zur Bei Nutzungsänderungen der Flächen, Beachtung der v.g. DVGW Richtlinie wie z.B. Entwidmung von öffentlichen übersandt. Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. WP7-864/2007 Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007 Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. 3. PLEdoc, Schreiben vom 24.04.2007 Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Entfällt. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der n.a. Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: E.ON, Ferngas Nordbayern GmbH, GasLINE, Gaswerk Philippsburg GmbH, KGN GmbH, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-864/2007 4. Bezirksregierung Arnsberg / ehem. Bergamt Düren mit Schreiben vom 27.04.2007 5. StraßenNRW mit Schreiben vom 27.04.2007 6. Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 09.05.2007 Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007 Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Gegen den Bebauungsplan bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich weise jedoch darauf hin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung unterliegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitverfahren zu beteiligen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Wegen der Nähe zur BAB 61 ist die Autobahnniederlassung Krefeld zu beteiligen. Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass die Hinweise bereits Berücksichtigung gefunden haben. Die RWE Power AG wurde darüber hinaus ebenfalls am Verfahren beteiligt. Die NL Krefeld wurde am Verfahren beteiligt. Von dort aus wurde bereits am 08.05.2007 telefonisch mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken aufgrund der Nähe zur Autobahn 61 bestehen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-864/2007 7. 8. Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007 hiesigen Amtes sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Landesbetrieb StraßenNRW Seitens des Landesbetriebes Entfällt. mit Schreiben vom 10.05.2007 Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o.a. Bauleitplanung. Lärmschutzansprüche zu Lasten der Straßenbauverwaltung können aus der Zustimmung zu o.a. Vorhaben nicht hergeleitet werden. Kampfmittelbeseitigungsdienst Die Auswertung der meinem Entfällt. mit Schreiben vom 15.05.2007 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch in unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und das „Merkblatt für das Einbringen Sondierbohrungen“ als Anlage zum Bebauungsplan zu nehmen. WP7-864/2007 Abwägungsliste Stellungnahmen WP7-864/2007 Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung ( z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. Hierzu wurde ein „Merkblatt für das Einbringen Sondierbohrungen“ beigefügt.