Daten
Kommune
Jülich
Größe
395 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Hun
Jülich, 23.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 364/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Mitgliedschaft im Grünmetropole e.V. ab 2014
Hier: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages durch Teilnahme des Vereins an einer Stichting
Anlg.:
II
Pr
25.09.
20/22
V
StaMa StaMa SD.Net
Kn
25.09.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat
1. nimmt zur Kenntnis, dass das TIGER-Projekt, das zur Finanzierung der Basiskosten des GM
e.V. beigetragen hat, im August 2013 ausläuft und somit eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages von 3800 €/Jahr auf 2000 €/Jahr nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Der Stadtrat stimmt einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2014 um 1058
€/Jahr zur Finanzierung der Basiskosten des GM e.V. zu. (Basiskosten = 3058€)
2. beschließt sich an einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form einer sich in der
Gründung befindenden Stichting sowie an der Akquise für Fördermittel zu beteiligen und
stimmt zu, für die Beteiligung an einer grenzüberschreitenden Struktur im Jahr 2014 einen
Mehraufwand von weiteren 1464 €/Jahr zu tragen. (Basiskosten 3058€ + Kosten grenzüberschreitende Zusammenarbeit 1464€ = Gesamt 4522€).
3. erwartet, dass bei einer erfolgreichen Akquise von Fördermitteln diese beitragsmindernd
eingesetzt werden und beschließt, dass der Vertreter der jeweiligen Mitgliedskommune in
der Mitgliederversammlung des GM e.V. im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze
über eine entsprechende Beteiligung an Förderprogrammen entscheiden kann.
4. Die Mittel stehen unter PSK 57 575 001 01 543 1000 bereit.
Begründung:
Der Grünmetropole e.V. steht vor strukturellen Veränderungen die der Zustimmung der Mitglieder
des Vereins bedürfen. Diese Veränderungen bringen auch finanzielle Veränderungen mit sich. In
der letzten Mitgliederversammlung wurden den Mitgliedern die Sachverhalte dargelegt mit der Bitte
bis zur nächsten Mitgliederversammlung Ende Oktober 2013 einen Beschluss der Stadt vorzulegen.
Die Tätigkeiten des Grünmetropole e.V., der 2009 gegründet wurde, sind darauf ausgerichtet, die
Position der Region Aachen-Düren-Heinsberg auf dem regionalen und grenzüberschreitenden Markt
in den Bereichen Freizeit, Naherholung und Tourismus zu stärken. Zweck des Vereins ist die Förderung des regionalen Tourismus in den Themen Natur, euregionale Kultur und Industriekultur in seinen Mitgliedskommunen sowie die Steigerung des Bekanntheitsgrads der Region auch überregional.
Seit dem Jahr 2010 arbeiten die StädteRegion Aachen und der Grünmetropole e.V. mit den trinationalen Partnern Toerisme Limburg, Fédération du Tourisme de la Province de Liège und VVV Zuid
Limburg im Rahmen des Interreg IV-Projektes TIGER („Touristische Inwertsetzung der grenzüberschreitenden europäischen Region“) zusammen. Das dreijährige Projekt ist Ende August 2013 abgeschlossen. Ausgenommen Aktion 2 (Strukturentwicklung) sowie die Aktionen 4+6 (trinationale
Produktentwicklung und Kommunikation) wurden bis zum 31.12.2013 verlängert.
Momentan läuft eine Diskussion über die Zukunft des Grünmetropole e.V. Das INTERREG IVProjekt TIGER soll seinen Abschluss in der Gründung einer grenzüberschreitenden Organisationsstruktur finden. Der Grünmetropole e.V. steht vor der Entscheidung, ob er sich als kleinstes Mitglied, aber mit gleichen Kompetenzen und gleichem Stimmrecht, an einer trinationalen Organisation
(einer Stichting nach niederl. Recht/ gleichstellend mit einer Stiftung) beteiligen möchte. Die damit
verbundene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge stellt für die Mitgliedskommunen ein großes Problem
dar. Darüber hinaus ist grundsätzlich zu entscheiden, ob Jülich weiterhin Mitglied des Grünmetropole e.V. bleibt.
Die aktuelle Sachlage gibt für die Zukunft zusammengefasst drei Möglichkeiten für die Stadt Jülich
vor:
1. Die Stadt stimmt einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für das Jahr 2014 um 1058 €/Jahr
zur Finanzierung der Basiskosten des GM e.V. zu. (notwendig da Wegfall der Interreg IV
Fördergelder; Basiskosten = 3058 € /brutto) → der Verein bleibt so wie er ist bestehen
2. Die Stadt beschließt, sich an einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form einer
sich in der Gründung befindenden Stichting sowie an der Akquise für Fördermittel zu beteiligen und stimmt zu, für die Beteiligung an einer grenzüberschreitenden Struktur im Jahr
2014 einen Mehraufwand von weiteren 1464 €/Jahr zu tragen.
(Basiskosten 3058 € + Kosten grenzüberschr. Zusammenarbeit 1464 € =Gesamt 4522€
/brutto)
3. Die Stadt Jülich kündigt die Mitgliedschaft in dem Grünmetropole e.V.
Bis zum 31.12.2012 wurde, stellvertretend für die Stadt Jülich, die Mitgliedschaft im Grünmetropole e.V. und alle damit verbundenen Aufgaben vom Brückenkopf-Park übernommen. Zu diesem
Zwecke wurden dem Brückenkopf-Park in der Vergangenheit von der Stadt Jülich finanzielle Mittel
Sitzungsvorlage 364/2013
Seite 2
zur Verfügung gestellt, die nun zur Verwaltung umgelagert werden müssten, um die Mitgliedschaft/en zu ermöglichen.
Zudem war der Brückenkopf-Park für die Stadt Jülich ein Mitglied im Regio Aachen e.V., der zum
1. Januar 2013 zum Zweckverband Aachen wurde und künftig durch die Kreise vertreten wird. Diese Mitgliedschaft wurde ebenfalls zum Ende des Jahres 2012 durch den Brückenkopf-Park gekündigt.
Mit den Mitteln aus diesen beiden Posten kann die Mitgliedschaft im Grünmetropole e.V. sowie die
Erhöhung durch eine Teilnahme des Vereins in der Stichting getragen werden.
Einschätzung
Variante 1:
Pro
Überregionale Wahrnehmung als Teil einer touristischen Region
Contra
keine Akquirierung von Fördergeldern (Interreg)
mehr möglich
höherer Mitgliederbeitrag
bisher wenig sichtbares Marketing
Einer künftigen Teilnahme als Mitglied im Grünmetropole e.V., bei Fortführung der bisherigen
Marketingmaßnahmen und in dem in Variante 1 vorgegebenen System ist abzuraten. Zwar wurden
erst kürzlich weitere Verbesserungen im Marketing unternommen (Neugestaltung der Internetseite,
MP3-Downloads zu Sehenswürdigkeiten und GPS-Tracks zu den Tagestouren), jedoch wäre einer
Weiterführung des Marketings ohne Fördergelder nur mit starken Einschränkungen und auf einem
deutlich geringeren Niveau möglich. Die dann unternommenen Marketing-Maßnahmen müssten
ausschließlich über künftige Mitgliederbeiträge finanziert werden, da weder EU-Fördermittel akquiriert (keine grenzüberschreitende Maßnahme) noch Fördermittel durch den deutschen Staat generiert
werden können (Kreis Düren kein strukturschwacher Raum).
Variante 2: GM mit Teilnahme an grenzüberschreitender Organisation (Stichting):
Pro
Mitgliederbeiträge können evtl. durch die nächste Interreg-Phase (V, 2015) wieder gesenkt werden
Grenzüberschreitende Wahrnehmung als Teil
einer touristischen Region
Contra
(←) höherer Mitgliederbeitrag
1 von 4 Themenschwerpunkte der künftigen
Marketingkampagne stimmt nicht mit den Themenschwerpunkten der Stadt überein und kann
in naher Zukunft auch nicht zu einem Thema
gemacht werden (lifestyle - culinaria)
Erleichterter Zugang zu Zielgruppen (Touristen) :
Überregionales/ grenzüberschreitendes Marketing
Steigert Wertschöpfung im Bereich der Naherholung
Synergieeffekte: Profit durch touristisches
Know-How erfahrener Tourismusregionen
Sitzungsvorlage 364/2013
Seite 3
Erleichterte Generierung von Finanzmitteln
(Fördermitteln), Umsetzung größerer Projekte,
da Fördermittel größer
Grenzüberschreitende Marketingmaßnahmen in
diesem Umfang wären nicht durch die Stadt
alleine finanzierbar
Die Teilnahme der Grünmetropole in einer grenzüberschreitenden Organisation (Stichting) ist die
einzige Möglichkeit des Grünmetropole e.V. weiter handlungsfähig zu bleiben und die Region weiter touristisch zu entwickeln. Zudem ist der Eintritt in eine grenzüberschreitende Organisation das
Ziel des im März 2010 begonnenen Interreg IV-Projektes „TIGER“ und Grundlage, um im internationalen Wettbewerb mit anderen grenzübergreifenden Tourismusregionen um EU-Fördermittel zu
bestehen. Zwar schließt eine fehlende Teilnahme in einer grenzübergreifenden Organisation den
Verein nicht im Wettbewerb um die Fördergelder aus, jedoch wird dieser deutlich erschwert und
würde die Entwicklung weiter hemmen.
Eine Teilnahme des Vereins an einer Stichting hätte zudem zur Folge, dass die Wahrnehmung als
Teil einer touristischen Region von der überregionalen, deutschen Ebene auf eine grenzüberschreitende erweitert werden würde. Zudem sind die Regionen VVV Zuid Limburg , Fédération du Tourisme de la Province de Liège und Tourisme Limburg bereits touristisch erschlossene Gebiete und
ermöglichen dadurch einen erleichterten Zugang zur Zielgruppe Touristen und lassen Synergieeffekte im Bereich Know-How zu.
Aus Sicht der Verwaltungkann und muss der Eintritt in eine Stichting aber auch genutzt werden, um
alle bisherigen Marketing-Maßnahmen des Grünmetropole e.V. mit allen Vorstandmitgliedern/Mitgliedern zu reflektieren und zu hinterfragen und um gegebenenfalls wenig erfolgreiche
Maßnahmen zu beenden. Künftige Maßnahmen sollten dann, abhängig von den finanziell zur Verfügung stehenden Mitteln, kanalisiert und gemeinsam mit den Mitgliedern priorisiert werden um
unnötige Streuverluste zu vermeiden und die Außenwahrnehmung zu verstärken.
Variante 3: Austritt aus dem Grünmetropole e.V.
pro
Einsparung des Mitgliedsbeitrages
contra
Verlust der Zugehörigkeit zu einer sich entwickelnden touristischen Region und der Wahrnehmung
künftiger finanzieller Aufwand für imagefördernde Marketing-Maßnahmen in den Niederlanden wäre höher als der Mitgliederbeitrag
mit Austritt aus dem GM e.V., auch Wahrscheinlichkeit des Austritts der kreiszugehörigen
Kommunen aus dem Verein größer und damit
totaler Verlust der Zugehörigkeit
Ein Austritt aus dem Grünmetropole e.V. hätte zwar die Einsparung des Mitgliederbeitrages zur
Folge, würde diesen aber nicht rechtfertigen. Der Verlust der Zugehörigkeit zu einer sich entwickelnden touristischen Region und die damit verbundene Wahrnehmung als touristisches Ausflugsziel würden einen Rückschritt bedeuten. Für Jülich besteht die Möglichkeit durch die Zugehörigkeit
Sitzungsvorlage 364/2013
Seite 4
zur Grünmetropole einer Region anzugehören, die sich nicht in dieser Form noch einmal ergeben
wird. Der Nordkreis ist durch die Freizeitregion Heinsberg im Norden begrenzt und im Süden durch
die Eifel. Eine Abgrenzung zur Grünmetropole im Westen würde aus Jülich einen weißen Fleck auf
der touristischen Landkarte verursachen. Auch das Projekt Via Belgica würde diese Tatsache nicht
ändern, da die Via Belgica in diesem Sinne keine Darstellung als touristische Region sondern eher
mit einem Verbund gleichzusetzen ist wie die „Burgenstraße“, die „Romantische Straße“ oder der
„Donau-Radweg“ und sich über mehrere hundert Kilometer erstreckt.
Zudem wäre der künftige finanzielle Aufwand für imagefördernde Marketing-Maßnahmen für die
Stadt in den Niederlanden und Belgien höher als der Mitgliederbeitrag beim Grünmetropole e.V.
und den damit einhergehenden Maßnahmen.
Ein Austritt aus dem Grünmetropole e.V. wäre zudem sehr wahrscheinlich endgültig. Mit dem Austritt Jülichs aus dem Grünmetropole e.V. steigt auch die Wahrscheinlichkeit des Austritts anderer
kreiszugehörigen Kommunen aus dem Verein. Auch hat der Kreis Düren angekündigt die eigene
Mitgliedschaft an die Entscheidung der Kommunen zu koppeln. Sollten also weitere Kommunen
austreten, würde auch der Kreis Düren seine Mitgliedschaft kündigen.
Empfehlung:
Von Seiten der Verwaltung ist die derzeit bestehende Mitgliedschaft im Grünmetropole e.V. und
deren Weiterführung, auch mit Teilnahme des Vereins an einer Stichting, aus touristischer Sicht
unumgänglich für die touristische Entwicklung der Stadt und der Region.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x ja
bei Produktsachkonto: PSK 57 575 001 01 543 1000
nein (siehe Beschlussentwurf)
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer _____
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 364/2013
x
nein
nein
Seite 5