Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
07.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 01.03.2012
Vorlagen-Nr.: 17/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.03.2012
18.04.2012
Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der
Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen
I. Sach- und Rechtslage:
Sich ständig verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen Kommunen des Kreises
Düren waren schon öfter Anlass für die Hauptverwaltungsbeamten, Fragen von Kooperationen
zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen.
An einer diesbezüglich durchgeführten Grunddatenabfrage über die Bereitschaft zur einer
verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit, die aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt
wurde, haben sich 14 der 15 kreisangehörigen Kommunen beteiligt. Ein entsprechender
Handlungsbedarf wurde auch bei der Beihilfebearbeitung gesehen, zumal 5 Kommunen sich zur
Zusammenarbeit grundsätzlich bereit erklärt haben.
Die Zahl der Beihilfeberechtigten, in erster Linie aktive Beamtinnen/Beamte und Pensionäre sowie
deren Hinterbliebene, nimmt ab. Derzeit umfasst der vorgenannte Personenkreis 22 Personen (11
im aktiven Dienst / 11 Versorgungsempfänger). Bisher werden die Beihilfefälle im Rathaus
bearbeitet.
Bei der Gemeinde Kreuzau wurden im vergangenen Jahr rd. 180 Anträge gestellt. Der
Stellenanteil der Beihilfesachbearbeitung beträgt 20 %, die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD
bewertet.
Entsprechend des KGST-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ fallen bei Entgeltgruppe 8
jährliche Personalkosten in Höhe von 8.900 € für die anteilige Beihilfesachbearbeitung an. Neben
den Personalkosten im Zuge der Bearbeitung entstehen Kosten durch den Bezug von
Fachliteratur sowie Aus- und Fortbildungskosten. Ferner können die Stunden- und Kostenanteile
der Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen zukünftig entfallen, wenn dem Beschlussvorschlag
zugestimmt wird.
Die derzeitige Stelleninhaberin ist noch bis zum 31.07.2012 im aktiven Dienst, danach geht sie in
die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Diesen Sachverhalt habe ich zum Anlass genommen, eine Vergabe der Beihilfesachbearbeitung
an die Beihilfestelle der Kreisverwaltung Düren zu prüfen. An dieser Stelle möchte ich darauf
hinweisen, dass die Kommunen Aldenhoven und Linnich bereits im letzten Jahr diesen Weg
beschritten haben und mit der getroffenen Regelung sehr zufrieden sind. Der Kreis ist bereit, die
gesamte Beihilfesachbearbeitung gegen eine Fallpauschale in Höhe von 25 € je beschiedenem
Beihilfefall zu übernehmen. Der errechnete Pauschalbetrag wird seitens des Kreises Düren
jährlich angepasst und kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Unter Zugrundelegung der rd. 180
Anträge errechnen sich Kosten in Höhe von 4.500 €. Im Abgleich zur derzeitigen Situation
errechnet sich somit Einsparungen in Höhe von 4.400 €.
Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bietet sich aus Kosten- und auch aus
Rechtssicherheitsgründen an. Ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage
dieser Vorlage beigefügt. Die Vereinbarung soll zum 01.07.2012 in Kraft treten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ich verweise hierzu auf meine vorstehenden Ausführungen.
Die tatsächlichen Kosten der Beihilfe werden weiterhin aus dem gemeindlichen Haushalt bezahlt.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll
zum 01.07.2012 in Kraft treten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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