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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
07.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen) Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 01.03.2012 Vorlagen-Nr.: 17/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.03.2012 18.04.2012 Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen I. Sach- und Rechtslage: Sich ständig verschlechternde finanzielle Rahmenbedingungen in allen Kommunen des Kreises Düren waren schon öfter Anlass für die Hauptverwaltungsbeamten, Fragen von Kooperationen zwischen den Verwaltungen aktiv zu prüfen. An einer diesbezüglich durchgeführten Grunddatenabfrage über die Bereitschaft zur einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit, die aufgaben- bzw. produktbezogen abgefragt wurde, haben sich 14 der 15 kreisangehörigen Kommunen beteiligt. Ein entsprechender Handlungsbedarf wurde auch bei der Beihilfebearbeitung gesehen, zumal 5 Kommunen sich zur Zusammenarbeit grundsätzlich bereit erklärt haben. Die Zahl der Beihilfeberechtigten, in erster Linie aktive Beamtinnen/Beamte und Pensionäre sowie deren Hinterbliebene, nimmt ab. Derzeit umfasst der vorgenannte Personenkreis 22 Personen (11 im aktiven Dienst / 11 Versorgungsempfänger). Bisher werden die Beihilfefälle im Rathaus bearbeitet. Bei der Gemeinde Kreuzau wurden im vergangenen Jahr rd. 180 Anträge gestellt. Der Stellenanteil der Beihilfesachbearbeitung beträgt 20 %, die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertet. Entsprechend des KGST-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ fallen bei Entgeltgruppe 8 jährliche Personalkosten in Höhe von 8.900 € für die anteilige Beihilfesachbearbeitung an. Neben den Personalkosten im Zuge der Bearbeitung entstehen Kosten durch den Bezug von Fachliteratur sowie Aus- und Fortbildungskosten. Ferner können die Stunden- und Kostenanteile der Vertretung in Urlaubs- und Krankheitsfällen zukünftig entfallen, wenn dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird. Die derzeitige Stelleninhaberin ist noch bis zum 31.07.2012 im aktiven Dienst, danach geht sie in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Diesen Sachverhalt habe ich zum Anlass genommen, eine Vergabe der Beihilfesachbearbeitung an die Beihilfestelle der Kreisverwaltung Düren zu prüfen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommunen Aldenhoven und Linnich bereits im letzten Jahr diesen Weg beschritten haben und mit der getroffenen Regelung sehr zufrieden sind. Der Kreis ist bereit, die gesamte Beihilfesachbearbeitung gegen eine Fallpauschale in Höhe von 25 € je beschiedenem Beihilfefall zu übernehmen. Der errechnete Pauschalbetrag wird seitens des Kreises Düren jährlich angepasst und kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Unter Zugrundelegung der rd. 180 Anträge errechnen sich Kosten in Höhe von 4.500 €. Im Abgleich zur derzeitigen Situation errechnet sich somit Einsparungen in Höhe von 4.400 €. Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bietet sich aus Kosten- und auch aus Rechtssicherheitsgründen an. Ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die Vereinbarung soll zum 01.07.2012 in Kraft treten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ich verweise hierzu auf meine vorstehenden Ausführungen. Die tatsächlichen Kosten der Beihilfe werden weiterhin aus dem gemeindlichen Haushalt bezahlt. III. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll zum 01.07.2012 in Kraft treten. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-