Daten
Kommune
Jülich
Größe
373 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
21.05.13, 17:05
Aktualisiert
28.05.13, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 11.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 136/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag 13/2013 (SPD) - Auflösung und Neuwahl der Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales, Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Wahlausschuss
Anlg.:
I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Jülich löst aufgrund des Antrags der SPD-Fraktion die nachfolgenden Ausschüsse mit sofortiger Wirkung auf:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Planungs-, Umwelt und Bauausschuss
- Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
- Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport
- Wahlausschuss
2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die nachfolgenden Ausschüsse neu zu bilden und die gegenwärtige Mitgliederzahl beizubehalten:
Ausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Planungs-, Umwelt und
Bauausschuss
Ausschuss für Kultur,
Integration und Soziales
Ausschuss für Jugend,
Familie, Schule und
Sport
Mitgliederzahl
21 + Bürgermeister
21
Ratsmitglieder
21
Sachkundige
Bürger
keine
Hinweise
keine SB
max. 10 SB
16
max. 7 SB
16
max. 7 SB
Wahlausschuss
8 + WL
keine SB
3.
a) Der Rat der Stadt Jülich besetzt den Haupt- und Finanzausschuss wie folgt:
Stimmberechtigte Mitglieder
Name
Funktion
Fraktion
Stellvertreter
Name
Funktion
Fraktion
sowie als beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW: StV Faust (Die Linke)
b) Der Rat der Stadt Jülich besetzt den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wie folgt:
Stimmberechtigte Mitglieder
Name
Funktion
Sitzungsvorlage 136/2013
Fraktion
Stellvertreter
Name
Funktion
Fraktion
Seite 2
c) Der Rat der Stadt Jülich besetzt den Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales wie folgt:
Stimmberechtigte Mitglieder
Name
Funktion
Fraktion
Stellvertreter
Name
Funktion
Fraktion
d) Der Rat der Stadt Jülich besetzt den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport wie folgt:
Stimmberechtigte Mitglieder
Name
Funktion
Fraktion
FDP
Sitzungsvorlage 136/2013
Stellvertreter
Name
Funktion
Fraktion
FDP
Seite 3
e) Der Rat der Stadt Jülich besetzt den Wahlausschuss wie folgt*:
Stimmberechtigte Mitglieder
Name
Funktion
Fraktion
Stellvertreter
Name
Funktion
Fraktion
*Aufgrund § 2 Abs. 3 Satz 2 KWahlG NRW können für den Wahlausschuss keine Mitglieder mit
beratender Stimme bestellt werden.
Begründung:
zu 1)
Mit Schreiben vom 03.04.2013 teilt die SPD-Fraktion mit, dass das Ratsmitglied Herr Detlef Eckhard Strauss mit Wirkung vom 02.04.2013 Mitglied der SPD-Fraktion sei. Mit weiterem Schreiben
vom 03.04.2013 (zugleich Antrag 13/2013) beantragt die SPD-Fraktion die Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse und Aufsichtsräte (siehe Sitzungsvorlage 220/2013) unter Berücksichtigung
der nun aktuellen Fraktionsstärken. Auf Nachfrage der Verwaltung erklärt sich die SPD-Fraktion
damit einverstanden, dass der vorliegende Antrag dahin gehend konkretisiert wird, dass lediglich
die Ausschüsse aufgelöst und neu besetzt werden, bei denen es auch zu einer tatsächlichen Veränderung kommen könnte.
Die Neuberechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen ergibt unter Berücksichtigung des neuen
Kräfteverhältnisses in Jülich folgendes Ergebnis:
Haupt- und Finanzausschuss
Alt
CDU
JÜL
8
5
Neu
CDU
JÜL
8
5
SPD
4
B90
2
FDP
2
Gesamt
21
SPD
5 (+1)
B90
2
FDP
1 (-1)
Gesamt
21
B90
2
FDP
2
Gesamt
21
B90
2
FDP
1 (-1)
Gesamt
21
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Alt
CDU
JÜL
SPD
8
5
4
Neu
CDU
JÜL
SPD
8
5
5 (+1)
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
Alt
Sitzungsvorlage 136/2013
Seite 4
CDU
6
Neu
CDU
6
JÜL
4
SPD
3
B90
2
FDP
1
Gesamt
16
JÜL
3*
SPD
3*
B90
2
FDP
1
Gesamt
16
* Nach der Neuberechnung erreichen beide Fraktionen die Proportionalzahl 3,5111 ( = 3 ganze Sitze). Da bei beiden
Fraktionen auch der Zahlenbruchteil 0,5122 identisch ist, müsste - sofern es im Vorfeld zu keiner Einigung kommt - das
Los über den 4. Sitz entscheiden.
Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport
Alt
CDU
JÜL
SPD
B90
6
4
3
2
Neu
CDU
JÜL
SPD
B90
6
2
3*
3*
FDP
1
Gesamt
16
FDP
1
Gesamt
16
* Nach der Neuberechnung erreichen beide Fraktionen die Proportionalzahl 3,5111 ( = 3 ganze Sitze). Da bei beiden
Fraktionen auch der Zahlenbruchteil 0,5122 identisch ist, müsste - sofern es im Vorfeld zu keiner Einigung kommt - das
Los über den 4. Sitz entscheiden.
Wahlausschuss*
Alt
CDU
JÜL
SPD
B90
FDP
Gesamt
3
2
1
1
1
8
Neu
CDU
JÜL
SPD
B90
FDP
Gesamt
3
2
1
0
(-1)
8
2
* Aufgrund § 2 Abs. 3 Satz 2 KWahlG NRW können für den Wahlausschuss keine Mitglieder mit
beratender Stimme bestellt werden.
Der Rat hat grundsätzlich jederzeit im Laufe der Wahlzeit das Recht, einen Ausschuss oder mehrere
Ausschüsse aufzulösen. Für die Auflösung genügt ein einfacher Ratsbeschluss. Der Bürgermeister
ist ebenso wie bei der Bildung der Ausschüsse stimmberechtigt.
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, den Rat zu entlasten. Diese Funktion können sie nur wahrnehmen, wenn sie die Meinungs- und Kräfteverhältnisse im Rat widerspiegeln. Der Spiegelbildlichkeit
von Rat und Ausschüssen ist vom Bundesverwaltungsgericht Verfassungsrang eingeräumt worden.
Ausschüsse legitimieren sich gerade dadurch, ein verkleinertes Abbild des Gesamtplenums zu sein.
Deshalb wird man bei Änderungen der Kräfteverhältnisse im Rat eine Prüfpflicht des Rates anzunehmen haben, ob die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss das politische Kräfteverhältnis im Rat
noch angemessen widerspiegeln.
Spätestens dann, wenn nicht mehr gewährleistet ist, dass die Beschlüsse in den Ausschüssen die Mehrheitsmeinung des Ausschusses bzw. Gremiums widerspiegeln, dürfte sich die Kann-Befugnis des Rates
zur Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses zu einer Soll-Entscheidung verdichten.
Über die Ausschussvorsitze und die stellvertretenden Ausschussvorsitze braucht der Rat der Stadt
Jülich keine erneute Beschlussfassung herbeizuführen, da sich die Fraktionen in der konstituierenden Sitzung des Rates am 29.10.2009 bereits gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW auf die Verteilung der Vorsitze und der stellvertretenden Vorsitze aller Ausschüsse geeinigt haben. Bei der Auflösung und gleichzeitigen Neubildung eines Ausschusses findet § 58 Abs. 6 keine Anwendung, sodass
das Verfahren nach § 58 Abs. 5 GO NRW nicht erneut durchzuführen ist.
Sitzungsvorlage 136/2013
Seite 5
zu 2)
Bereits in seiner Sitzung am 29.10.2009 entschied der Rat der Stadt Jülich, die Anzahl der Mitglieder betroffenen Ausschüsse wie folgt festzulegen:
- Haupt- und Finanzausschuss 21 Mitglieder zzgl. Bürgermeister
- Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 21 Mitglieder
- Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales 16 Mitglieder
- Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport 16 Mitglieder
- Wahlausschuss 8 Mitglieder zzgl. Wahlleiter
Eine Änderung der Ausschussstärke beinhaltet der Antrag vom 03.04.2013 nicht, so dass von der
ursprünglichen Mitgliederanzahl auszugehen ist.
zu 3)
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO
NRW besteht zunächst die Möglichkeit, dass sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Ein einheitlicher Wahlvorschlag liegt vor, wenn die Mehrzahl oder alle Ratsmitglieder dem Rat einen Vorschlag vorlegen und ein weiterer Vorschlag nicht zur Abstimmung unterbreitet wird. Es ist nicht erforderlich, dass alle Ratsmitglieder an der Aufstellung dieses Vorschlags
mitgewirkt haben, wenn vor der Abstimmung durch ausdrückliches Befragen der Ratsmitglieder
sichergestellt wird, dass weitere Vorschläge nicht gemacht werden. Dieser einheitliche Vorschlag
muss sodann einstimmig durch förmlichen Beschluss gebilligt werden. Einstimmigkeit ist nur bei
Zustimmung aller gültigen Stimmen gegeben; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben
außer Betracht. Ein einheitlicher Wahlvorschlag kann auch auf einzelne Ausschüsse beschränkt
sein.
Falls eine wie vorstehend beschriebene Einigung nicht erreicht wird, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2
GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Zweckmäßigerweise werden die
Namen der für die einzelnen Gruppen vorgeschlagenen Personen nacheinander in getrennten Blöcken in den Wahlvorschlägen aufgeführt. Nach erfolgter Wahl werden dann die Sitze entsprechend
dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer je nach Beschluss des Rates
entweder insgesamt oder getrennt zunächst auf die Gruppe der Ratsmitglieder, alsdann auf die
Gruppe der sachkundigen Bürger verteilt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Berechnung der neuen Kräfteverhältnisse zu 1) spiegelt den idealtypischen Fall wider, dass sich
die Fraktionen im Vorfeld auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der einstimmig angenommen wird oder aber im Rahmen einer erforderlichen Wahl alle Ratsmitglieder anwesend sind
und zudem jeweils für die Liste der eigenen Fraktion abstimmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss,
dass bei einer erforderlichen Wahl und gleichzeitiger Abwesenheit einzelner Ratsmitglieder auch
andere Ergebnisse im Hinblick auf die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen möglich sein können.
Nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW sind die Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind,
berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin/einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder die benannte sachkundige Bürgerin/ der benannte sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied
mit beratender Stimme anzugehören. Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei
der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie
nicht mitgezählt.
Sitzungsvorlage 136/2013
Seite 6
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Nach § 41 Abs. 1 b) GO NRW sind auch die stellvertretenden Ausschussmitglieder vom Rat zu
wählen.
Die GO NRW verlangt nicht, dass für jedes Ausschussmitglied ein bestimmter (persönlicher) Vertreter gewählt werden muss. Es ist daher z.B. zulässig, die Stellvertretung in der Form zu regeln,
dass die auf der Vorschlagsliste nicht als ordentliche Mitglieder berücksichtigten Bewerber in der
dort aufgeführten Reihenfolge jeweils das ordentliche Mitglied vertreten, das verhindert ist. Es ist
weiterhin zulässig, mehr Vertreter zu wählen, als Ausschusssitze vorhanden sind; auf diese Weise
kann sichergestellt werden, dass der Sitz selbst dann besetzt ist, wenn sowohl das ordentliche Mitglied als auch der Vertreter verhindert ist.
In der Vergangenheit war es Wunsch der Fraktionen, dass jedes Ratsmitglied, das einem Ausschuss
angehört, jedes Ausschussmitglied seiner Fraktion vertreten kann. Sollte dies auch künftig gewünscht werden, empfiehlt sich folgendes Verfahren:
Alle Ratsmitglieder werden in die Wahlvorschläge aufgenommen und der Rat einigt sich darauf,
dass alle nicht als Mitglied eines Ausschusses gewählten Ratsmitglieder in einer bestimmten Reihenfolge als stellvertretende Ausschussmitglieder tätig werden können.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 136/2013
x
nein
nein
Seite 7