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Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:04
Aktualisiert
26.06.13, 17:04
Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Aufstellungsbeschluss) Sitzungsvorlage (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 31.05.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 236/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 04.07.2013 TOP Ergebnisse 1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren die 1. Satzung zur Abrundung des mit Satzung festgelegten, im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kirchberg aufgestellt. Der Bereich Gemarkung Kirchberg, Flur 8, Parzelle 763, wie dem Lageplan vom 14.05.2013 zu entnehmen ist, wird in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg einbezogen, um eine Bebaubarkeit des Grundstückes zu ermöglichen. Hierbei werden gem. § 34 BauGB nur solche Vorhaben genehmigt, die sich in Eigenart der näheren Umgebung einfügen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Begründung: Der Ortsteil Kirchberg ist durch bereits vorhandene Bebauung vorgeprägt. Der Flächennutzungsplan weist für die bebauten Bereiche von Kirchberg größtenteils gemischte, bez. Wohnbaufläche, sowie Fläche für den Gemeinbedarf aus. Für den Ortsteil Kirchberg wurde zunächst der Bereich, vor allem wegen der Klarstellung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, mit Satzung eindeutig festgelegt, die am 12.08.2011 Rechtskraft erlangte. Mit der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird die Parzelle 763 des Flures 8 der Gemarkung Kirchberg in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg einbezogen. Durch die Hereinnahme des Bereiches in die Innenbereichssatzung wird dieser Bereich, städtebaulich gesehen, abgerundet und ermöglicht auf diesem Grundstück eine Bebauung, die aus ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich „Fläche für die Forstwirtschaft“ aus. Eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung aus landesplanerischer Sicht – „Wohnbaufläche“- liegt vor. Das Grundstück liegt im Landschaftsplan Ruraue mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“. In Folge der Nähe zum Baudenkmal Wymarshof hat die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Rhein. Amt für Denkmalpflege für den Abrundungsbereich eine Einfamilienhausbebauung unter bestimmten Auflagen erlaubt. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2013 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 236/2013 Seite 2