Daten
Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-128/2011
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Umweltausschuss
07.07.2011
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
22.06.2011
Frau Muckenheim
BA. 4594
Bauvoranfrage
Bebaubarkeit
Hagelkreuz/Lambertusstraße"
städtisches
Grundstück
in
Tetz,
Ecke
"Zum
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu der
benötigten Befreiung, hier: Überschreitung der Baugrenze bzw. Erweiterung der überbaubaren
Fläche, zu erteilen.
Problembeschreibung/Begründung:
Im Jahre 2004 wurde für das städtische Grundstück Flur 3, Flurstück 494, Ecke „Zum
Hagelkreuz/Lambertusstraße“ (L 253), welches im verplanten Bereich des Bebauungsplanes Tetz
Nr. 10 liegt, die bauliche Ausnutzbarkeit durch schriftliche Anfrage bei der Kreisverwaltung Düren
geklärt. Nach Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden hat der Kreis Düren mitgeteilt, dass
im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes über die überbaubare
Fläche hinaus mit 3,50 m bzw. 5,50 m zur L 253 hin bebaut werden kann (s. Anlage 1).
Ein Grundstückskaufinteressent möchte nun das Grundstück erwerben. Auf Grund der bereits seit
längerem gestellten v. g. Anfrage im Jahre 2004 wurde im Mai 2011 erneut angefragt mit dem Ziel,
dass die Anfrage aus 2004 noch Bestand hat. Der Kreis teilte mit, dass eine Bauvoranfrage zu
stellen sei. Die allgemeine Stellungnahme (Vorlagebericht) der Stadt Linich liegt dem Kreis Düren
bereits vor mit dem Hinweis, dass über die Einvernehmenserteilung im Ausschuss am 07.07.2011
beraten und entschieden wird.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu der benötigten
Befreiung, hier: Überschreitung der Baugrenze bzw. Erweiterung der überbaubaren Fläche, zu
erteilen.
(Witkopp)