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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage Bebaubarkeit städtisches Grundstück in Tetz, Ecke "Zum Hagelkreuz/Lambertusstraße")

Daten

Kommune
Linnich
Größe
15 kB
Datum
07.07.2011
Erstellt
30.06.11, 19:22
Aktualisiert
30.06.11, 19:22
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage Bebaubarkeit städtisches Grundstück in Tetz, Ecke "Zum Hagelkreuz/Lambertusstraße") Beschlussvorlage (Bauvoranfrage Bebaubarkeit städtisches Grundstück in Tetz, Ecke "Zum Hagelkreuz/Lambertusstraße")

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STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-128/2011 Beratungsfolge Termin Bau- und Umweltausschuss 07.07.2011 TOP Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB5 22.06.2011 Frau Muckenheim BA. 4594 Bauvoranfrage Bebaubarkeit Hagelkreuz/Lambertusstraße" städtisches Grundstück in Tetz, Ecke "Zum Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu der benötigten Befreiung, hier: Überschreitung der Baugrenze bzw. Erweiterung der überbaubaren Fläche, zu erteilen. Problembeschreibung/Begründung: Im Jahre 2004 wurde für das städtische Grundstück Flur 3, Flurstück 494, Ecke „Zum Hagelkreuz/Lambertusstraße“ (L 253), welches im verplanten Bereich des Bebauungsplanes Tetz Nr. 10 liegt, die bauliche Ausnutzbarkeit durch schriftliche Anfrage bei der Kreisverwaltung Düren geklärt. Nach Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden hat der Kreis Düren mitgeteilt, dass im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes über die überbaubare Fläche hinaus mit 3,50 m bzw. 5,50 m zur L 253 hin bebaut werden kann (s. Anlage 1). Ein Grundstückskaufinteressent möchte nun das Grundstück erwerben. Auf Grund der bereits seit längerem gestellten v. g. Anfrage im Jahre 2004 wurde im Mai 2011 erneut angefragt mit dem Ziel, dass die Anfrage aus 2004 noch Bestand hat. Der Kreis teilte mit, dass eine Bauvoranfrage zu stellen sei. Die allgemeine Stellungnahme (Vorlagebericht) der Stadt Linich liegt dem Kreis Düren bereits vor mit dem Hinweis, dass über die Einvernehmenserteilung im Ausschuss am 07.07.2011 beraten und entschieden wird. Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu der benötigten Befreiung, hier: Überschreitung der Baugrenze bzw. Erweiterung der überbaubaren Fläche, zu erteilen. (Witkopp)