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Sachstandsinfo (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:   Weitere Vorgehensweise)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.10.2012 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 13.11.2012 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Weitere Vorgehensweise In der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen. Das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 07. Aug. 2012 erfolgt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.09.2012 gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.09.2012 in der Festhalle Kreuzau stattgefunden. Hieran haben ca. 70 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die im Rahmen der beiden Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen dem Planungsbüro VDH zum Zwecke der Auswertung und zur Durchführung des Abwägungsprozesses vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung werde ich Ihnen in der ersten Sitzungsrunde des Jahres 2013 zur Beratung vorlegen. Unabhängig von diesem Verfahren werde ich Ihnen in der anstehenden Sitzungsrunde vorschlagen, für alle drei beabsichtigten Vorrangzonen bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Im Rahmen der bisherigen Diskussion wurden auch Überlegungen angestellt, dass sich die Gemeinde möglicherweise an der zukünftigen Planung und auch eventuell am Betrieb der Windenergieanlagen beteiligt. Hierzu wäre auf jeden Fall die Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich. Auch hierzu werde ich Ihnen in der bevorstehenden Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2012 einen ersten Beschlussvorschlag unterbreiten. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -