Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.10.2012
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
13.11.2012
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke
der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier: Weitere Vorgehensweise
In der Sitzung des Rates vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren nach
§ 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen.
Das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 07. Aug. 2012 erfolgt. Den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
14.09.2012 gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
19.09.2012 in der Festhalle Kreuzau stattgefunden. Hieran haben ca. 70 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen.
Die im Rahmen der beiden Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden inzwischen dem
Planungsbüro VDH zum Zwecke der Auswertung und zur Durchführung des Abwägungsprozesses
vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung werde ich Ihnen in der ersten Sitzungsrunde des Jahres
2013 zur Beratung vorlegen.
Unabhängig von diesem Verfahren werde ich Ihnen in der anstehenden Sitzungsrunde
vorschlagen, für alle drei beabsichtigten Vorrangzonen bereits zum jetzigen Zeitpunkt die
Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen.
Im Rahmen der bisherigen Diskussion wurden auch Überlegungen angestellt, dass sich die
Gemeinde möglicherweise an der zukünftigen Planung und auch eventuell am Betrieb der
Windenergieanlagen beteiligt. Hierzu wäre auf jeden Fall die Gründung einer gemeindeeigenen
Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich. Auch hierzu werde ich
Ihnen in der bevorstehenden Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2012 einen ersten
Beschlussvorschlag unterbreiten.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -