Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.10.2013
gez. Böcking
12.08.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
20.11.2013
Bemerkungen
vorberatend
Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-EbertStraße, E.-Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden zur Zeit keine zusätzlichen Mittel benötigt, diese können erst nach der weiteren Planung zu
ermitteln sein Gleichfalls ist abzuklären ob auch der „Landesbetrieb Straßenbau“ und ggf. die „Stadt
Kerpen“ an den Kosten zu beteiligen sind.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Kreisverkehr an der Kreuzung L 495/ L163 (zwischen Brüggen und Kierdorf) liegt auf dem
Hoheitsgebiet der Stadt Kerpen. Bezüglich der beiden v.g. Landesstraßen ist der Landesbetrieb
Straßenbau, Regionalniederlassung Ville Eifel mit Sitz in Euskirchen zuständig. Aufgrund der
Autobahnumleitungsstrecken auf den Landesstraßen L 163 und L 495 ist in einigen Details z.B.
bezüglich der OD Kierdorf zusätzlich die Bezirksregierung Köln mit einzubinden.
Ich habe aufgrund der dargestellten Zuständigkeiten Ihre entsprechenden Fragen bzw.
Forderungen zunächst an den Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie an die Stadt Kerpen mit der
Bitte um Stellungnahmen weitergeleitet.
Sobald hierzu die Antworten bei mir eingegangen sind werde ich sowohl diesbezüglich als auch
über alle vom Eigenbetrieb Straßen in eigener Zuständigkeit zu erbringenden Stellungnahmen
dem Ausschuss berichten.
In Vertretung
(Erner)