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Beschlussvorlage (´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-811/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 13.02.2007 Betreff: Ordnungspartnerschaft `Sicheres Bedburg´ - Präsentation - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen wird insbesondere zu einem Problem von Kindern und Jugendlichen; wurde der `ländliche Raum´ hiervon bislang verschont, ist seit Jahren auch hier - ausweislich der polizeilichen Statistiken - eine Zunahme von Gewalt von Kindern und Jugendlichen festzustellen. Hiervon sind auch die Schulen nicht ausgenommen; spätestens seit dem Amoklauf in der Emsdettener Realschule im November letzten Jahres ist diese Thematik erneut ins Rampenlicht gerückt. Dies, insbesondere strafbare Handlungen von Kindern und Jugendlichen, müssen zum Anlass genommen werden, die Ursachen hierfür zu erforschen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen folgend, handelt es sich um entwicklungsbedingte Begleiterscheinungen, welche sich mit zunehmenden Alter und/ oder unter dem Einfluss erzieherischer jugendstrafrechtlicher Reaktionen zum überwiegenden Teil wieder verlieren. Im Zusammenhang mit ca. 5 % der im Kontext Jugendkriminalität auffällig gewordener Jugendlicher besteht die Gefahr, dass sich in diesem Alter bereits kriminelle Karrieren entwickeln und auch manifestieren werden. Kriminalitätsentwicklungen von Kindern und Jugendlichen müssen aufmerksam verfolgt werden, damit diese Manifestierungen verhindert werden können. In dem Wissen um biologische, psychische und soziale Entwicklungsprozesse junger Menschen und vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse zur Jugendkriminalität bemüht sich das Jugendstrafrecht flexibler, jugendgemäßer und damit angemessener auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zu reagieren. Das Jugendstrafrecht knüpft damit an den Gedanken der notwendigen und angemessenen erzieherischen Einwirkung zur Vermeidung künftiger Strataten an. Sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Jugendstrafverfahrens ist ein optimierter Mitteleinsatz und die konstruktive Zusammenarbeit aller am Thema beteiligter Institutionen erforderlich. Nur durch das abgestimmte Zusammenwirken von allen mit dem Thema Jugendkriminalität betrauten Institutionen, einschießlich der Erziehungsverantwortlichen, kann den beschriebenen Entwicklungen wirksam begegnet werden. Aus diesen Erkenntnissen heraus, wie auch in Anbetracht der auch im Stadtgebiet Bedburg steigenden Gewaltbereich - beispielhaft seien die Oberstufenfete und die Karibische Nacht genannt; jedoch auch `Abzocke´ und Beschaffungskriminalität sind im Stadtgebiet keine Fremdworte mehr - hat die Verwaltung bereits Mitte letzten Jahres einen Arbeitskreis `Ordnungspartnerschaften Sicheres Bedburg´, bestehend aus Vertretern der Polizeiinspektion, der Jugendgerichtshilfe, den Schulen, der mobilen Jugend-/ Schulsozialarbeit und der Stadtverwaltung, eingerichtet. Die Niederschriften der bisherigen Sitzungen des Arbeitskreises sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt; wie diesen zu entnehmen, ist - gerade wegen der mitunter konterkarierenden Feten-/ Veranstaltungskultur im Stadtgebiet - beabsichtigt, auch die Vereinsvorsitzenden bzw. die Ausrichter entsprechender Veranstaltungen einzuladen. Wegen der damit verbundenen Außenwirkung erachtet die Verwaltung es jedoch für angebracht, die Thematik zunächst im zuständigen Ausschuss zu erörtern und dort ein `Petitum´ einzuholen. Herr Wolff, Opferschutzbeauftragter Kriminalkommissariat Vorbeugung, wie auch Herr Zentis, Jugendgerichtshilfe Rhein-Erft-Kreis, werden im Ausschuss die Ausrichtung und die Projektplanung vorstellen; diesbezüglich ist dieser Vorlage als Anlage ein `Handout´ beigefügt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - wegen der gleichgelagerten Thematik beabsichtigt ist, den Arbeitskreis `Mobile Jugendarbeit/ Schulsozialarbeit - in diesen Arbeitskreis zu `überführen´. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.02.2007 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister