Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-811/2007
Anlage 2 zur Vorlage WP7-811/2007
Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg“
Ausrichtung der Ordnungspartnerschaft
Die Ordnungspartnerschaft beschließt durch gemeinsames Handeln die Anzahl von
jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen durch präventive und repressive Intervention
nachhaltig zu reduzieren. Sie lässt sich bei der Verständigung über ein gemeinsames
Vorgehen von folgenden Überlegungen leiten:
¾ Kriminalprävention ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Auch Behörden,
denen diese Aufgabe nicht ausdrücklich zugewiesen ist, wirken hieran
aktiv mit.
¾ Präventionsmaßnahmen sind nur dann erfolgreich, wenn die dabei
mitwirkenden Behörden ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen und
gegenüber den Betroffenen gemeinsam auftreten.
¾ Jugendliche Mehrfachtatverdächtige treten regelmäßig in Verbindung mit
Gewaltdelikten auf, ihr Handeln beeinträchtigt in besonderer Weise das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Soweit sie für soziale Maßnahmen
nicht mehr erreichbar sind bzw. diese Maßnahmen keinen Erfolg erwarten
lassen, müssen aus Opferschutzgründen konsequenterweise auch
freiheitsentziehende Maßnahmen angestrebt werden.
¾ Jugendliche Mehrfachtatverdächtige, deren Erziehungsberechtigte, aber
auch die Öffentlichkeit werden mit Etablierung der Ordnungspartnerschaft
über deren Zielrichtung und der hiermit verbundenen möglichen
Konsequenzen informiert.
¾ Eine zeitnahe Reaktion der Ordnungspartner auf eine Straftat wirkt sich
besonders positiv aus. Verfahrensabläufe werden daher wirksam
beschleunigt.
Projektplanung
Die Ordnungspartnerschaft wird auf zwei Ebenen aktiv. Eine „übergeordnete Ebene“
besteht aus den Entscheidungsträger der beteiligten Behörden / Institutionen.
Auf der Ebene der „Entscheidungsvorbereitung“ (Projektgruppe) werden die direkt
mit der Zielgruppe im Kontakt befindlichen Dienststellen, Institutionen und Personen
zusammengeführt.
Die
Projektgruppe
arbeitet
der
übergeordneten
Entscheidungsebene zu. Über die von der Projektgruppe vorgelegten Konzepte pp.
wird auf der Entscheidungsebene für die Ordnungspartnerschaft entschieden. Die
Mitglieder der Entscheidungsebene sind für die Umsetzung der Beschlüsse der
Ordnungspartnerschaft in ihren Institutionen verantwortlich.
WP7-811/2007
Anlage 2 zur Vorlage WP7-811/2007
Zur Zusammensetzung der beiden Ebenen wird von hier aus folgender Vorschlag
unterbreitet:
a) Entscheidungsebene
• Bürgermeister der Stadt Bedburg
• Leiter Direktion Kriminalität der Polizei Rhein-Erft-Kreis
• Schulleiter der beteiligten Schulen
• Vertreter des Kreisjugendamtes
b) Projektgruppe
• Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Bedburg
• Vertreter des Kreisjugendamtes / Jugendgerichtshilfe
• Vertreter KK Bergheim
• Vertreter Kriminalkommissariat Vorbeugung (Jugendschutz)
• Vertreter der Schulen der Stadt Bedburg (z.B. BeratungslehrerInnen)
• Schulsozialarbeit / Streetwork
Konkretes Ziel der Ordnungspartnerschaft ist das abgestimmte, gemeinsame
Handeln der beteiligten Behörden, um die Anzahl der jugendlichen Tatverdächtigen
zu senken und auf die besonders gefährdeten jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen
präventiv und erzieherisch einzuwirken, so dass sie von einer Verfestigung ihrer
kriminellen Karriere abgehalten werden.