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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Vorlage WP7-811/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-811/2007 Anlage 2 zur Vorlage WP7-811/2007 Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg“ Ausrichtung der Ordnungspartnerschaft Die Ordnungspartnerschaft beschließt durch gemeinsames Handeln die Anzahl von jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen durch präventive und repressive Intervention nachhaltig zu reduzieren. Sie lässt sich bei der Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen von folgenden Überlegungen leiten: ¾ Kriminalprävention ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Auch Behörden, denen diese Aufgabe nicht ausdrücklich zugewiesen ist, wirken hieran aktiv mit. ¾ Präventionsmaßnahmen sind nur dann erfolgreich, wenn die dabei mitwirkenden Behörden ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen und gegenüber den Betroffenen gemeinsam auftreten. ¾ Jugendliche Mehrfachtatverdächtige treten regelmäßig in Verbindung mit Gewaltdelikten auf, ihr Handeln beeinträchtigt in besonderer Weise das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Soweit sie für soziale Maßnahmen nicht mehr erreichbar sind bzw. diese Maßnahmen keinen Erfolg erwarten lassen, müssen aus Opferschutzgründen konsequenterweise auch freiheitsentziehende Maßnahmen angestrebt werden. ¾ Jugendliche Mehrfachtatverdächtige, deren Erziehungsberechtigte, aber auch die Öffentlichkeit werden mit Etablierung der Ordnungspartnerschaft über deren Zielrichtung und der hiermit verbundenen möglichen Konsequenzen informiert. ¾ Eine zeitnahe Reaktion der Ordnungspartner auf eine Straftat wirkt sich besonders positiv aus. Verfahrensabläufe werden daher wirksam beschleunigt. Projektplanung Die Ordnungspartnerschaft wird auf zwei Ebenen aktiv. Eine „übergeordnete Ebene“ besteht aus den Entscheidungsträger der beteiligten Behörden / Institutionen. Auf der Ebene der „Entscheidungsvorbereitung“ (Projektgruppe) werden die direkt mit der Zielgruppe im Kontakt befindlichen Dienststellen, Institutionen und Personen zusammengeführt. Die Projektgruppe arbeitet der übergeordneten Entscheidungsebene zu. Über die von der Projektgruppe vorgelegten Konzepte pp. wird auf der Entscheidungsebene für die Ordnungspartnerschaft entschieden. Die Mitglieder der Entscheidungsebene sind für die Umsetzung der Beschlüsse der Ordnungspartnerschaft in ihren Institutionen verantwortlich. WP7-811/2007 Anlage 2 zur Vorlage WP7-811/2007 Zur Zusammensetzung der beiden Ebenen wird von hier aus folgender Vorschlag unterbreitet: a) Entscheidungsebene • Bürgermeister der Stadt Bedburg • Leiter Direktion Kriminalität der Polizei Rhein-Erft-Kreis • Schulleiter der beteiligten Schulen • Vertreter des Kreisjugendamtes b) Projektgruppe • Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Bedburg • Vertreter des Kreisjugendamtes / Jugendgerichtshilfe • Vertreter KK Bergheim • Vertreter Kriminalkommissariat Vorbeugung (Jugendschutz) • Vertreter der Schulen der Stadt Bedburg (z.B. BeratungslehrerInnen) • Schulsozialarbeit / Streetwork Konkretes Ziel der Ordnungspartnerschaft ist das abgestimmte, gemeinsame Handeln der beteiligten Behörden, um die Anzahl der jugendlichen Tatverdächtigen zu senken und auf die besonders gefährdeten jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen präventiv und erzieherisch einzuwirken, so dass sie von einer Verfestigung ihrer kriminellen Karriere abgehalten werden.